Argumente gegen die kostendeckende Vergütung ...
und warum sie nicht stichhaltig sind

vom 10.8.2001

Photovoltaik sei die teuerste Methode, CO2 einzusparen!

Jede neue Technik ist zu Beginn teuer, wird aber bei Massenproduktion billiger. Die Enquetekommission "Schutz der Erdatmosphäre" des 11. Deutschen Bundestages rechnet mit Preissenkungen von Solarstrom sogar auf unter 20 Pf/kWh.

Zuerst sollten CO2-Spartechniken genutzt werden, die ein günstigeres Preis-Leistungsverhältnis aufweisen als die Photovoltaik.

Die größte Bedrohung für das Weltklima geht vom Aufbau neuer Energieversorgungen auf fossiler Basis in den Schwellenländern Indien und China sowie in den Entwicklungsländern aus. Diese Bedrohung kann durch Spartechniken nicht gebannt werden. Es kommt vielmehr darauf an, die Photovoltaik als Alternative so rasch wie möglich in den Markt einzuführen.

Das Geld für die kostendeckende Vergütung würde bei anderen CO2-Sparmaßnahmen fehlen!

Im Gegenteil! Da die Kosten auf den Strompreis aller Stromkunden umgelegt werden, ist die Strompreiserhöhung sogar ein zusätzlicher Anreiz zum Stromsparen.

Kostendeckende Vergütung würde die Photovoltaiktechnik im jetzigen Entwicklungsstand fixieren und keinen Anreiz für Verbesserung der Technik oder Preissenkungen bieten.

Unsinn! Gerade bei kostendeckender Vergütung sind technisch fortschrittliche, zuverlässige und preiswerte Anlagen im Vorteil. Das bewirkt einen harten Konkurrenzkampf um die effektivsten, zuverlässigsten und preiswertesten Anlagen. Wenn Photovoltaik billiger wird, wird auch die kostendeckende Vergütung für Neuanlagen herabgesetzt. Ab 01.01.97 betrug die kostendeckende Vergütung nicht mehr 2,- DM/kWh, sondern nur noch 1,89 DM/kWh und ab 01.01.99 liegt sie bei 1,76 DM/kWh.

Die Europäische Kommission würde das EEG als verbotene Beihilfe vom Europäischen Gerichtshof kassieren lassen.

Der Europäische Gerichtshof hat am 13.03.01 festgestellt, dass die Festsetzung von Mindestvergütungen im Stromeinspeisungsgesetz keine unzulässige staatliche Beihilfe darstellt. Warum sollte er eine kostendeckende Mindestvergütung im EEG anders beurteilen?

Der Wirtschaftsstandort würde gefährdet, weil höhere Strompreise die Produkte verteuern.

Tatsächlich sind bei fast allen Produkten die Stromkosten im Vergleich zu den Lohnkosten eher zu vernachlässigen. Im Vergleich zu den Gesamtkosten des Produkts liegen sie im Durchschnitt sogar weit unter 3 %. Würden die Stromkosten um 1 % ansteigen, dann würden die Gesamtkosten des Produkts um weniger als 0,3 Promille steigen. Lediglich bei der Herstellung der sogenannten "Halbzeuge" (z.B. Aluminiumprofile, Kupferdraht, Garne, Kunstleder Papiere, elektronische Bauteile etc.) haben die Stromkosten einen höheren Anteil. Halbzeuge würden wieder teurer. Ergebnis: Es wird sich wieder lohnen, Geräte oder Gebrauchsgegenstände zu reparieren, anstatt sie materialverschwendend durch neue zu ersetzen. Die Zunahme von Reparaturbetrieben verringert die Ressourcenverschwendung und verbessert die Arbeitsplatzsituation.