Warnung der Geldanleger vor großen PV-Anlagen auf der "grünen Wiese"

Am 21.11.01 gab es eine Pressemeldung, wonach Deutschlands größtes Solarkraftwerk mit 1,6 MW ans Netz gegangen sei. Dieses größte Solarkraftwerk steht - LEIDER - nicht auf einem Hallendach, sondern im Freiland und trägt damit zum weiteren Flächenverbrauch bei.

Als Verein, der sich von seiner Satzung und Überzeugung her dem Schutz der Umwelt verpflichtet fühlt, protestiert der Solarenergie-Förderverein gegen diesen unnötigen Flächenverbrauch.

Darüber hinaus warnen wir Aktionäre und Anleger

Sie rechnen mit der Einspeisevergütung von 99 Pf/kWh nach dem EEG. Ohne diese Einspeisevergütung ergäben sich erhebliche wirtschaftliche Probleme. Die Einspeisevergütung nach dem EEG ist bei Freilandanlagen jedoch auf solche Anlagen beschränkt, die eine installierte elektrische Leistung von 100 Kilowatt nicht überschreiten.

Die Betreiber haben deshalb die Großanlage schaltungstechnisch in viele Kleinanlagen unter 100 kW aufgeteilt. Mit diesem Trick glauben sie, dem Gesetz zu genügen.

Sollte allerdings der Netzbetreiber die Zahlung der Einspeisevergütung oder der vorgelagerte Netzbetreiber die Erstattung der Einspeisevergütung verweigern mit der Begründung, die Anlage fiele wegen ihrer Größe nicht unter das EEG - und käme es deshalb zu einem Prozess - so hätten die Betreiber wohl nur geringe Chancen.

Ihre formale Betrachtungsweise kann durch die Frage nach dem Sinn der Gesetzesbestimmung leicht widerlegt werden. Zu der in § 2 Abs. 3 EEG aufgeführten Begrenzung auf Anlagen unter 100 kW heißt es nämlich in der Gesetzes-Begründung ausdrücklich: "Damit soll die weitere Versiegelung von Freiflächen verhindert werden."

Es geht also um den Versiegelungseffekt und um die Frage, ob durch eine ausschließlich elektrotechnische Aufteilung der Großanlage in viele Kleinanlagen der Versiegelungseffekt geringer würde. Dazu folgende Überlegungen:

Das Ausmaß der Versiegelung hängt von der elektrischen Größe der Anlage als Ganzes ab, sowie von der bautechnischen Gestaltung der Fundamente, Gestelle und Solarmodule. Das Ausmaß der Versiegelung hängt aber nicht von der elektrischen Verschaltung der Solarmodule ab. Eine schaltungstechnische Aufteilung der Anlage bedeutet lediglich, dass einige Kabel anders angeschlossen und statt weniger großer Wechselrichter viele kleine Wechselrichter eingesetzt werden. Durch eine Änderung der Verschaltung ändert sich der Effekt der Versiegelung aber keineswegs. Insbesondere wird aus einer Großanlage keine Ansammlung von Kleinanlagen, die insgesamt weniger zur Versiegelung von Freiflächen beitragen.

Sogar die eigene Werbung würde den Betreibern zum Fallstrick werden. Sie selber bezeichnen nämlich in ihrer Presseerklärung die Anlage als das "größte Solarkraftwerk Deutschlands". Ihnen ist also durchaus bewusst, dass es sich hier um eine Großanlage handelt und dass die schaltungstechnische Aufteilung in 100 kW-Teilanlagen nur ein untergeordneter schaltungstechnischer Trick ist, mit dem die Einschränkung des Gesetzes umgangen werden soll.

Somit ist es durchaus fraglich, ob bei einem Rechtsstreit der Anspruch auf die weitere Zahlung der 99 Pf/kWh bestehen bleiben würde.

Uns geht es um die Vermeidung unnötigen Flächenverbrauchs!

Unabhängig davon, wie groß oder klein in juristischer Hinsicht die Sicherheit für die Zahlung der Einspeisevergütung ist, appelliert der Solarenergie-Förderverein an alle Solarfreunde, dass sie aus Umweltgründen darauf dringen, dass Solaranlagen auf oder an Bauwerken installiert werden, nicht aber auf der "grünen Wiese".