Artikel vom 1. September 1998


Quote ... enttäuschend

Aus naheliegenden Gründen ist die Stromwirtschaft nicht daran interessiert, durch kostendeckende Einspeisevergütungen eine private Konkurrenz heranzuziehen. Das explosionsartige Anwachsen der Windenergie im Küstenbereich darf sich nach ihrem Willen bei der Solarenergie nicht wiederholen; gesetzlich festgelegte Quoten sollen unkontrollierbares Wachstum verhindern.

Wolf von Fabeck

Was ist eine Quote für erneuerbare Energien

Neuerdings wird bisweilen der Vorschlag für eine Quotenregelung in die energiepolitische Diskussion gebracht, so zum Beispiel von der Deutschen Physikalischen Gesellschaft. Niemand weiß genau, wie die Quotenregelungen funktionieren sollen, aber viele sind fasziniert (möglicherweise, weil die Stromwirtschaft eine Quotenregelung begrüßt?). Wir gehen hier auf das Grundsätzliche ein.

Quoten sind Obergrenzen

Wer an der Einführung der Solarenergie wirtschaftlich interessiert ist, braucht nicht zur Einhaltung einer Quote verpflichtet zu werden. Die Quote ist für die Stromwirtschaft eine ähnlich unerwünschte Belastung, wie z.B. Energiesteuern. Eine freiwillige Überschreitung wird es nicht geben. Damit aber sind Quoten faktisch Obergrenzen. Auch die Bezeichnung einer Quote als „Mindestquote" ändert nichts daran.

Die Festlegung von Quoten stoppt den Ausbau der Erneuerbaren

Die Vehemenz, mit der die Stromwirtschaft seit dem Jahr 1990 das Stromeinspeisungsgesetz bekämpft, gibt einen Vorgeschmack darauf, wie hartnäckig sie bei der Festlegung von Quoten für ihre Interessen kämpfen wird. Die ständig in großen Werbeanzeigen wiederholten Behauptungen, wonach die erneuerbaren Energien nur einen verschwindend kleinen Anteil an der Stromversorgung decken könnten - und schlimmer noch die oft erfolgten Bestätigungen durch die Fachabteilungen des Bundeswirtschafts- und des Umweltministeriums - lassen keinen Raum für visionäre politische Entscheidungen. Wer davon ausgeht, daß das Wachstum der erneuerbaren Energien explosionsartig zunehmen wird, darf sich auf keinen Fall auf Quoten einlassen.

Quoten können dynamische Vorgänge nicht steuern

Die Festlegung einer Quote für das Aufwachsen der erneuerbaren Energien ist so sachfremd, als würde man eine Autoreise mit fixiertem Gaspedal antreten. Damit man unfallfrei durch die Innenstadt kommt, wird das Gaspedal bei 20 km/h fixiert und die Hupe auf Dauerton geklemmt. Auf der Autobahn erweist sich diese Einstellung dann allerdings als quälend. (Die Fixierung des Gaspedals auf eine vernünftige Reisegeschwindigkeit von 100 km/h verbietet sich natürlich aus Sicherheitsgründen).

Einhaltung der Quote kann nicht kontrolliert werden

Da Solarstrom sich technisch nicht von Atom- oder Kohlestrom unterscheidet, gibt es kein technisches Mittel der Kontrolle. Die Einhaltung von Quoten kann, wenn überhaupt, nur anhand der Lieferverträge und ihrer Abrechnungen kontrolliert werden; im zukünftigen liberalisierten Markt mit wechselnden Geschäftspartnern und grenzüberschreitenden Verträgen ein aussichtsloses Unterfangen. Hinzu kommt erschwerend das Desinteresse der Hauptakteure an einer Kontrolle. (Bei einer Vergütungsregel dagegen wird jeder Einspeiser selber kontrollieren, ob er die ihm zustehende Vergütung erhält.)

Einhaltung der Quote kann nicht erzwungen werden

Wegen der notwendigen langen Vorlaufzeiten bei Planung und Errichtung von Anlagen, kann nicht erwartet werden, daß Quoten überhaupt eingehalten werden; Gründe dafür lassen sich in beliebiger Zahl finden. So kann schlechterdings auch kein Gewinner einer Ausschreibung darauf verpflichtet werden, die Ausschreibung zu verwirklichen. Wenn aber die Abweichung von der Quote schon fast den Normalfall darstellt, sind Sanktionen bei Nichterfüllung problematisch. Die Einhaltung der Quote hängt somit mehr oder weniger vom guten Willen der Stromwirtschaft ab. Der Effekt ist dann so unverbindlich wie der einer Selbstverpflichtung.

Quoten sind kein geeignetes Steuerungsinstrument

Der Markt reagiert auf Angebot und Nachfrage, er reagiert auf Preissignale und auf Werbung, aber er reagiert nicht auf Quoten. Die Festlegung einer Quote für Solarstrom bringt keinen Hausbesitzer dazu, sein Dach und sein Kapital für eine Solaranlage zur Verfügung zu stellen.

Damit Quoten sich auswirken können, müssen sie entweder in Preissignale übersetzt werden oder in Vorschriften des Ordnungsrechts (z.B. Auf dem Süddach jedes Neubaus ist eine Solarstromanlage zu errichten alle Kohlekraftwerke mit einem Wirkungsgrad unter 50 % sind bis zum Jahr xxxx durch Biomasse-Kraftwerke zu ersetzen).

Die Übersetzung der Quote in Vorschriften des Ordnungsrechts kann der Gesetzgeber nicht delegieren. Die Übersetzung der Quote in Preissignale kann er zwar delegieren, sollte es aber besser nicht, denn er müßte ausgerechnet die Gegner der erneuerbaren Energien damit beauftragen und würde damit den Bock zum Gärtner machen.

Quoten verlocken zu Preisdumping

Quoten sollen durch Ausschreibungen verwirklicht werden. Dahinter steckt die Idee, daß auf diese Weise ein marktgerechter Preis festgelegt wird. Doch eine sich entwickelnde neue Industrie kann leicht durch Preisdumping in Bedrängnis gebracht werden. Erinnert sei daran, daß gerade in Deutschland die großen Solarfirmen mit Konzernen verflochten sind, die in der konventionellen Stromerzeugung aktiv sind. Die Warnung vor Preisdumping ist da nicht abwegig.

Ausschreibungen sind nicht geeignet für eine Technik im Stadium der Markteinführung

Quoten sollen in Ausschreibungen auf dem freien Markt umgesetzt werden. Der private Interessent steht somit mit einer Technik, die überhaupt erst in den Markt eingeführt werden soll, vor einer der schwierigsten Aufgaben des freien Marktes übehaupt. Er muß versuchen, seine Konkurrenten durch ein konkretes Angebot zu unterbieten, ohne gleichzeitig den eigenen wirtschaftlichen Ruin zu riskieren. Das Ergebnis der Ausschreibung wird sein, daß die billigsten Anbieter (unabhängig davon, ob ihr Angebot noch als solide zu beurteilen ist oder nicht) den Zuschlag erhalten. Ob sie die Anlagen dann bauen und ob sie dann die fünfzehn oder zwanzig Jahre wirtschaftlich durchstehen, interessiert den Auftraggeber nicht, der sie eigentlich als Konkurrenten im Strommarkt empfindet.

Ausschreibungen sprechen nur gewerbliche Anlagenbauer an

Ausschreibungen sind allenfalls geeignet, unter gewerblichen Anbietern einer Leistung eine Auswahl zu treffen..Privatleute, die auf ihrem Dach einmalig eine eigene Solaranlage errichten könnten, werden durch Ausschreibungen kaum angesprochen. Der spontane Entschluß zur Errichtung einer eigenen Solaranlage fällt nur selten mit dem Zeitpunkt einer öffentlichen Ausschreibung zusammen. Ob diese nach einem halben Jahr, nach einem ganzen Jahr oder aber in zwei Jahren erfolgt, läßt sich für den Dachbesitzer kaum vorhersehen. Erfolgt die Ausschreibung dann tatsächlich, so ist immer noch die Frage offen, ob der Teilnehmer einen Zuschlag erhält. Der Verwaltungsaufwand und die Unsicherheit des Zuschlages bei fehlender eigenen Erfahrung mit dem Instrument der Ausschreibung erhöht die Hemmschwelle.

Quotenregelung hat bereits ihre Nichteignung erwiesen

Das Stromeinspeisungsgesetz stellt für Windenergie im Küstenbereich eine Art von Preisregelung (kostendeckende Vergütung) dar.

Der Vergleich des Zubaus an Windanlagen im Jahr 1997 zwischen Ländern mit Preisregelungen

- Deutschland: 533 MW
- Dänemark: 265 MW
- Spanien: 262 MW

und Ländern mit Ausschreibungsregelungen

- Großbritannien: 55 MW
- Irland: 42 MW
- Frankreich: 8 MW

zeigt sich die drastische Überlegenheit von Preisregelungen.

Manche Formen der Quotenregelung benachteiligen zusätzlich die Solarenergie

Einige Modelle der Quotenregelung, z.B. das hessische, machen keinen Unterschied zwischen den verschiedenen Formen der erneuerbaren Energien. Wer zu einer bestimmten Quote an erneuerbaren Energien verpflichtet wird, wählt verständlicherweise die billigste Lösung. Gerade Solarstrom, der am dringendsten der Markteinführung bedarf, würde bei diesem Modell überhaupt nicht zum Zuge kommen.

Preisregelung für private Anlagen, Quoten für Anlagen der Stromwirtschaft?

Quoten sind, wie die vorangehenden Ausführungen zeigen, prinzipiell ungeeignet, private Anlagen der erneuerbaren Energien zu initiieren. Zu prüfen wäre abschließend, ob eine Doppelstrategie sinnvoll sein könnte: Einerseits kostendeckende Vergütung für private Betreiber - andererseits eine Quote für den Ausbau von EVU-eigenen Anlagen der erneuerbaren Energien.

Hier bietet sich jedoch eine weitaus sachgerechtere und wirkungsvollere Lösung an, nämlich das Verbot, weitere fossile Kraftwerke zu errichten. Eine Neufassung des Immissionsschutzgesetzes könnte eine Handhabe dafür geben.

Verbot konventioneller Kraftwerke zwingt Stromversorger zu eigenen Anstrengungen

Stromversorger, denen die Möglichkeit genommen wird, ihre in zehn oder mehr Jahren zu ersetzenden konventionellen Kraftwerke durch gleichartige zu ersetzen, werden erstmals in ihrer Geschichte ein echtes Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien entwickeln. Sie bedürfen dann keiner Quote mehr.