Energy Sharing - kein großer Wurf
Aachen, 18.07.2025: Nach fast sieben Jahren Untätigkeit liegt ein neuer Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) zur Umsetzung der EU-Vorgaben zum Energy Sharing vor. Der Solarenergie-Förderverein Deutschland e. V. (SFV) begrüßt, dass damit endlich Bewegung in die Debatte kommt, kritisiert jedoch, dass der Entwurf strukturell unzureichend bleibt.
Energy Sharing bietet enormes Potenzial, um die Energiewende sozial zu verankern: Der regionale Verkauf von Strom aus Wind- und Solaranlagen stärkt lokale Wertschöpfung, erhöht die gesellschaftliche Akzeptanz und eröffnet neue Beteiligungsmöglichkeiten, insbesondere für Menschen in strukturschwachen oder sozial benachteiligten Regionen. In einem gesellschaftlichen Klima, das zunehmend von Demokratieverdrossenheit geprägt ist, kann Energy Sharing gezielt Teilhabe schaffen.
„Privatpersonen, regionale Zusammenschlüsse und Bürgerenergiegemeinschaften können die Energiewende aktiv voranbringen - mit gemeinschaftlichen Investitionen in Solar- und Windenergieanlagen und direkter Nutzung vor Ort“, betont Susanne Jung, Geschäftsführerin des SFV. „Doch dafür braucht es einen bürokratiearmen und wirtschaftlich tragfähigen rechtlichen Rahmen. Und genau der fehlt weiterhin.“
Bereits im September 2024 hatte der SFV eine Stellungnahme zum ersten Referentenentwurf abgegeben, der auf Grund des Ampel-AUS nicht vom Bundestag verabschiedet wurde. Die aktuell geplanten Änderungen im Energierecht greifen den geplanten § 42c EnWG zum Energy Sharing erneut auf.
„Der große Durchbruch bleibt auch diesmal aus“, so Jung. „In der Begründung geht das BMWE weiterhin davon aus, dass Energy Sharing kurz- und mittelfristig kein Massengeschäft werde. Diese Einschätzung halten wir für falsch. Für Nischenlösungen ist keine Zeit mehr.“
Der SFV fordert in seiner Stellungnahme:
- klare rechtliche Definitionen und Vereinfachungen für Energy Sharing,
- einen sicheren wirtschaftlichen Betrieb durch Entlastung bei den Stromnebenkosten und
- Problemlösungen bei Mieterstromkonzepten, insbesondere bei Mieterstrom-Kundenanlagen.
Die vollständige Stellungnahme des SFV zum aktuellen Gesetzentwurf steht ab sofort auf der Website des Vereins zum Download bereit.