Rückblick zur Mitgliederversammlung 2025

Unsere Mitgliederversammlung fand am 29. November in Aachen statt; mit Teilnehmenden vor Ort und online. Beide Räume waren gut gefüllt und ermöglichten einen lebendigen bundesweiten Austausch. Auf dem Programm standen Einblicke in die Aktivitäten und Finanzen der Bundesgeschäftsstelle, inspirierende Berichte aus den Infostellen sowie ein Impulsvortrag zum EWI-Gutachten. In der Pause gab es Gelegenheit zum Metaplan-Austausch, musikalisch begleitet von einer Klavier-Improvisation. 

Vorstand 2025

Der SFV-Vorstand stellte sich zur Wiederwahl und wurde ohne Gegenstimmen bestätigt. 

Der SFV-Vorstand und das Team bedanken sich ganz herzlich bei allen, die die Reise nach Aachen getätigt haben. Wer die MV dieses Jahr verpasst hat, kann sich bereits jetzt das Datum für die Mitgliederversammlung 2026 in den Kalendar eintragen. Am 14. November 2026 kommen wir wieder in Aachen zusammen und treffen wegführende Entscheidungen für den SFV. 

Schwerpunktthemen für 2025/2026

Unsere übergeordnete Zielsetzung ist es, die Energiewende zu schützen, zu vollenden und das Klima zu stabilisieren. Um das zu erreichen, machen wir uns zu folgenden Themen stark:

• Vollständiger Ausbau Erneuerbarer Energien – schnellstmöglich!
• Ausstieg aus Fossil & Atom
• CO2-Rückholung, sofern sie nicht der Verlängerung der fossilen Verbrennung dient

  • Prof. Dr. Frank Hergert auf Mitgliederversammlung 2025
    Prof. Dr. Frank Hergert auf Mitgliederversammlung 2025 | © SFV
  • Rechenschaftsbericht Mitgliederversammlung 2025
    Rechenschaftsbericht Mitgliederversammlung 2025 | © SFV
  • Speicher, Wind, und Sonnenstrom....
    Speicher, Wind, und Sonnenstrom.... | © SFV
  • Mitgliederversammlung 2025
    Mitgliederversammlung 2025 | © SFV
  • Mitgliederversammlung 2025
    Mitgliederversammlung 2025 | © SFV
  • Danke an alles fürs Kommen!
    Danke an alles fürs Kommen! | © SFV
  • Vorstand auf Mitgliederversammlung 2025
    Vorstand auf Mitgliederversammlung 2025 | © SFV
  • Metaplan Mitgliederversammlung 2025
    Metaplan Mitgliederversammlung 2025 | © SFV

Spendenbescheinigung, Sepa-Mandat & Satzung

Der SFV ist gemeinnützig tätig. Alle Spenden und Mitgliedsbeiträge können deshalb in Deutschland steuerlich geltend gemacht werden. Bei Zuwendungen über 300 EUR stellen wir allen Unterstützern ohne Aufforderung eine Spendenbescheinigung aus und senden sie zu. Bei geringeren Summen genügt normalerweise der Überweisungsbeleg in Verbindung mit einem Vereinfachter Zuwendungsnachweis. Wir senden Ihnen aber auf Anforderung auch für kleinere Summen gerne eine Bescheinigung zu. Bitte denken Sie deshalb daran, Ihre vollständige Postadresse zu hinterlegen. 

Wenn Sie uns ein Sepa-Lastschriftmandat zum Einzug des Mitgliedbeitrags erteilen, vereinfacht das unsere Verwaltungsarbeiten und gibt uns mehr Zeit für Öffentlichkeitsarbeit und die Umsetzung von Energiewende-Strategien.

Kein Verein funktioniert ohne einen Vereinszweck, Organisationsstrukturen und Festlegung von Mittelverwendungen. Unsere Satzung wurde letztmalig zur Mitgliederversammlung 2024 aktualisiert.