2010 wird die derzeitige Einspeisevergütung für PV-Dachanlagen um 9 Prozent gekürzt: zum Beispiel von 43,01 Ct/kWh auf 39,14 Ct/kWh bei Anlagen bis 30 kWp. Nach dem Koalitionsvertrag steht die neue Bundesregierung zwar zum EEG, sie will aber ausloten, mit welchen „Anpassungen kurzfristig Überförderungen bei der Photovoltaik vermieden werden können.“

Das kann ja „duster“ werden, wird sich so mancher Investitionswillige gedacht haben: gerade für Kleinanlagen werden die Renditen unter den oben genannten Voraussetzungen immer schwieriger, vor allem der Zubau im Privathaushaltsbereich ist gefährdet (s.a. Solarbrief 3/09, Seite 15).

Schaut man sich dagegen die Einspeisetarife im europäischen Ausland, wie z.B. in Griechenland, Italien oder Frankreich an, dann werden in manchen Gebieten wesentlich bessere Einspeisetarife für Solarstrom gezahlt.

Griechenland
Die Förderung der Erzeugung von Solarstrom erfolgt in Griechenland unter anderem über eine feste Einspeisevergütung; sie hängt vom Standort (Festland oder Inseln) und der Anlagengröße ab und ist degressiv gestaltet. Für Solarstrom, der auf den griechischen Inseln in Anlagen kleiner 100 kWp produziert wird, wird eine Vergütung von 50 Cent pro Kilowattstunde gezahlt, bei Anlagen größer 100 kWp sind es 45 Cent je kWh. Dies gilt für eine Anlagengröße bis 150 kWp. Auf dem griechischem Festland werden jeweils 5 Cent weniger je kWh gezahlt. Bei Photovoltaik-Anlagen gilt eine Laufzeit von zunächst 20 Jahren. Eine besondere Förderung gilt für PV-Dachanlagen bis 10 kWp von Privatpersonen oder kleinen Unternehmen: Der Einspeisetarif beträgt 55 Ct/kWh mit einer Laufzeit von 25 Jahren.

  Dachanlagen   Festland     Inseln  
               
kWp <10   <100 >100*   <100 >100*
               
2009              
Ct/kWh 55   45 40   50 45
               
2010    
ab Aug.
ab Aug.
 
ab Aug.
ab Aug.
Ct/kWh 55   44,105 39,204   49,005 44,105


Vergütungen: jährliche Anpassung an den Verbraucherpreisindex; * für PV-Anlagen bis 150 kWp

 
Italien
In Italien gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten für Strom aus Erneuerbaren Energien. Für PV-Anlagen unter 1 MWp besteht die Möglichkeit einer Preisregelung nach dem „conto energia per il solare fotovoltaico“ Die Vergütungshöhe ist abhängig von dem Anlagentyp und der Größe der Anlage und beträgt normalerweise zwischen 35,28 und 48,02 Ct je kWh (2009). Unterschieden wird zwischen nicht integrierten (Freiflächenanlagen), teilweise integrierten (Aufdachanlagen) und integrierten Anlagen (Fassaden- und Dachanlagen). Die Einspeisetarife für 2009 befinden sich in der Tabelle in Ct/kWh. Deutlich wird, dass Italien besonders die kleinen Anlagen fördert. Die Vergütung wird über 20 Jahre gezahlt.

Leistung   nicht integriert   teilweise integriert   integriert  
1-3kW   39,2   43,12   48,02  
3-20 kW   37,24   41,16   45,08  
>20 kW   35,28   39,2   43,12  


Einspeisetarife von Italien in Ct/kWh; 2010: Degression um 2%

 
Frankreich
Nur in Frankreich wird eine noch höhere Vergütung für fassadenintegrierte Anlagen gezahlt, ab 2010 sollen es nach einer Pressemitteilung von Frankreichs Energieminister Borloo 60,2 Cent je eingespeister kWh für fassadenintegrierte Anlagen sein. Die Vergütung erfolgt über 20 Jahre.

In Frankreich richtet sich die Höhe der Einspeisevergütung nicht nach der Anlagengröße, sondern nach dem jeweiligen Standort und der Gebäudeintegration.

Jahr   gebäudeintegriert   "Intégration simplifiée au bâti"   Grundtarif  
2009   60 Ct /kWh       33 Ct/kWh  
2010*1   60,2 Ct/kWh   45 Ct/kWh   32,8-39,4 Ct/kWh*2  
       
(für Anlagen > 3 kWp)
     


Einspeisetarife für Kontinentalfrankreich (ohne Korsika), *1 geplant, *2 abh. vom geograph. Standort

 
Im Vergleich zu Deutschland
Deutschland hat im Vergleich zu Italien und Griechenland schlechtere klimatische Bedingungen. Der Aufbau einer dezentralen Energieerzeugungstruktur unter der Beteiligung des einzelnen Bürgers wird durch die starke Absenkung der Einspeisevergütung bei kleinen PV-Anlagen massiv erschwert. Das EEG, als wichtigstes Instrument für die Energiewende muss besonders bei Kleinanlagen bis 10 kWp, dringend nachgebessert werden.


Quellen/Weitere Informationen zur Förderung
• Res-legal, Stand 30.11.2009
• Hellenic Association of Photovoltaic Companies - HELAPCO
• SinalcoSolar
• ministère d’Etat, ministre de l’Ecologie, de l’Energie, du Développement durable et de la Mer Pressemitteilung 09.09.2009
• Caroline PERSONNAZ, Agence Economique de la Savoie, BP 273 Savoie Technolac 73375 Le Bourget
du Lac Cedex