Einspeisevergütung und Marktprämie nach EEG 2023

Mit unserem neuen Berechnungstool (Download siehe unten) kannst Du die Einspeisevergütung für Deine Neuanlage berechnen. Die Vergütung setzt sich jeweils anteilig aus den Einzelbeträgen (anzulegende Werte) der gesetzlich festgeschriebenen Vergütungsschwelle von 10 kW, 40 kW und 100 kW zusammen.Die Berechnung der Marktprämie für Anlagen über 100 kW ergibt sich aus den jeweils anzulegenden Werten nach Anlage 1 des EEG 2023. Die Berechnungsformel lautet: Marktprämie = Anzulegender Wert - Marktpreis.

Als Marktpreis wird ab 01.01.2023 der jeweilige Jahresmarktpreis in Ct/kWh rückwirkend angesetzt (für Anlagen vor dem 01.01.2023 gilt weiterhin der Monatsmarktwert). Ergibt die Marktprämie einen Minusbetrag, wird der Jahresmarktpreis mit Null angesetzt.

... Alle Berechnungen im Tool sind ohne Gewähr.

Download Berechnungstool (Excel)

Weitere Infos zu den Einspeisevergütungen

Die Vergütungen in der Tabelle (jeweils in Ct/kWh) können für Solaranlagen an, auf und in Dächern und Lärmschutzwänden mit Inbetriebnahmedatum nach dem 29.7.2022 beansprucht werden. Es handelt sich um Staffelvergütungen, die in Abhängigkeit zur Leistung berechnet werden. Von diesem Wert wird ein Abzug von 0,4 Ct/kWh fällig (siehe § 53 EEG)

Sie gelten ab Inkrafttreten des EEG 2023 , also nach dem 29.7.2022. Die Vergütungen werden erst nach beihilferechtlicher Prüfung der EU ausgezahlt.

Für alle anderen Anlagen auf Freiflächen und Lärmschutzwällen wird eine Vergütung von 7 Ct/kWh gewährt. (siehe § 48 EEG 2023).

 

       

bis
10 kW         

bis
40 kW        

bis
100 kW          

bis
300 kW         

bis
400 kW            

bis
750 kW         

bis
1 MW          

für Anlagen im Eigenverbrauch

 

 

 

 

 

 

 

 

bis 31.12.22

 

8,6

7,5

6,2

6,2

6,2

6,2

-

1.1.23 - 31.1.24

 

8,6

7,5

6,2

6,2

6,2

6,2

6,2

         

für Anlagen in Volleinspeisung

 

 

 

 

 

 

 

 

bis 31.12.22

 

13,4

11,3

11,3

9,4

-

-

-

1.1.23 - 31.1.24

 

13,4

11,3

11.3

9,4

9,4

8,1

8,1

Für Solaranlagen von mehr als 300 Kilowatt bis einschließlich 750 Kilowatt, die auf, an, oder in einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand errichtet werden, besteht bis Ende 2022 nur für 80 Prozent der in einem Kalenderjahr erzeugten Strommenge ein Anspruch auf Förderung (hier: Marktprämie aus der Direktvermarktung). 

Weitere Kurzinfos zu Neuregelungen im EEG 2023
Alle Vergütungen von 2000 bis Juli 2022

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