Einspeisevergütung in Ct/kWh

 

Eigenversorgung

Volleinspeisung

Inbetriebsetzungab 1.8.2022

ab 1.2.2024

ab 16.5.2024

ab 1.8.2024an 1.8.2022

ab 1.2.2024

ab 16.5.2024

ab 1.8.2024

Gebäude-PV, Lärmschutzwände

bis 10 kWp

8,20

8,11

8,11

8,03

13,00

12,87

12,87

12,73

10 - 40 kWp

7,10

7,03

7,03

6,95

10,90

10,79

10,79

10,67

40 - 100 kWp

5,80

5,80

7,24**

7,16**

10,90

10,79

12,29**

12,16**

Die Einspeisevergütungen nach EEG 2023 für PV-Anlagen, die an, auf und in Dächern und  Lärmschutzwänden installiert werden, sind in § 48 EEG 2023  festgeschrieben. Dabei es handelt sich um Staffelvergütungen, die in Abhängigkeit zur Leistung berechnet werden. Von diesem Werten wurden in der Tabelle bereits die sogenannten Vermarktungskosten 0,4 Ct/kWh nach § 53 EEG abgezogen.

** Mit dem Solarpaket 1 wurde der anzulegende Wert für die Einspeisevergütung und die Marktprämie angehoben. Diese Vergütungsanhebung gilt vorbehaltlich der EU-beihilferechtlichen Genehmigung, die noch aussteht.

Haben Sie schon unseren Newsletter bestellt?

Dort finden Sie regelmäßig Informationen für Solaranlagenbetreiber.

Geld

Excel-Berechnungstool

Berechnung der Staffelvergütung nach EEG 2023

Mit unserem Berechnungstool können Sie die Einspeisevergütung für Ihre Neuanlage berechnen. Die Vergütung setzt sich jeweils anteilig aus den Einzelbeträgen (anzulegende Werte) der gesetzlich festgeschriebenen Vergütungsschwelle von 10 kW, 40 kW und 100 kW zusammen. Alle Berechnungen im Tool sind ohne Gewähr.

Download des Tools

Alle EEG-Vergütungen von 2000 - Juli 2022