Da die Bundesregierung die positive Grundeinstellung der Bevölkerung zur Energiewende kennt, hat sie es bisher nicht gewagt, offen Stellung gegen die Erneuerbaren Energien zu beziehen. Stattdessen erweckt sie den Eindruck, die Energiewende sei bereits zu 30 Prozent geschafft. Keine Rede ist davon, dass neben der Stromversorgung auch noch die Wärmeversorgung und die Umstellung des Verkehrs zu Lande, zu Wasser und in der Luft in Angriff genommen werden muss. Keine Rede ist auch davon, dass im Strombereich die schwierigeren Aufgaben, nämlich die Stunden, in denen keine Sonne scheint und kein Wind weht, noch auf Erledigung warten.

Die Bundesregierung zwingt darüber hinaus - vorgeblich in bester Absicht - die Erneuerbaren Energien in den "marktlichen Wettbewerb" gegen Atom- und Fossilstrom. Und dieser von der Bundesregierung, angeordnete Kurswechsel endet - offensichtlich beabsichtigt - in einem Desaster.

Der Grund? Den fluktuierenden Erneuerbaren Energien fehlen drei unerlässliche Voraussetzung für einen Markterfolg:
1. Bedarfsgerechte Verfügbarkeit
2. Preisliche Überlegenheit über die konventionellen Wettbewerber
3. Die notwendige Produktions-Infrastruktur.

Die Bundesregierung hätte deshalb
1. für ausreichende Stromspeicher sorgen müssen, um eine bedarfsgerechte Verfügbarkeit zu sichern
2. von den Lieferanten der konventionellen Energieträger Schadenersatz für die resultierenden Schäden an Mensch und Umwelt fordern und diese Energieträger entsprechend besteuern müssen (Internalisierung externer Kosten), und
3. die Finanzierung der Produktions-Infrastruktur ermöglichen müssen.

Eine erfolgreiche Teilnahme der Erneuerbaren am Wettbewerb ohne entsprechende Vorbereitung durch 1. Speicherausbau und 2. Internalisierung externer Kosten ist nicht möglich. Dies leuchtet unmittelbar ein.
Schwerer ist der Vorwurf zu Punkt 3 zu verstehen, dass die Finanzierung der notwendigen Produktions-Infrastruktur hintertrieben wurde. Was ist damit gemeint?

Zur Produktions-Infrastruktur der Erneuerbaren Energien gehören z.B. die Solar- und Wechselrichter-Fabriken, die Produktionsanlagen für Windkraftanlagen und sonstige Zulieferbetriebe.

In der Zeit des Solarbooms bis zum Jahr 2008 wurde eine große Zahl von solaren Produktionsstätten in Betrieb genommen. Sie waren kalkuliert auf eine Einspeisevergütung, die nach EEG ab 2002 jährlich um 5 Prozent abgesenkt werden sollte. Durch die nachträgliche brutale Herabsetzung der Einspeisevergütung besonders für Solarstrom nach dem Jahr 2008 wurde den Unternehmern die Refinanzierung abgeschnitten, so dass es bei den Herstellern und den Installationsbetrieben zum Verlust von etwa 80.000 Arbeitsplätzen und zu zahllosen Insolvenzen kam.

Zerstörung der Produktions-Infrastruktur
Zerstörung der Produktions-Infrastruktur

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Man erkennt, dass die Finanzierung der ersten Solarfabriken und Installationsbetriebe durch risikobereite Kapitalgeber (links oben in der Grafik) erfolgte. Die endgültige Refinanzierung sollte dann letztlich durch die Einspeisevergütung des EEG (rechts unten in der Grafik) erfolgen. Die Kapitalgeber rechneten mit einer jährlichen Verringerung der Einspeisevergütung von 5 Prozent ab 2002, wie sie im EEG 2000 festgelegt war. Es war nicht absehbar, dass die Einspeisevergütung dennoch aber wenige Jahre später mehrmals um erheblich mehr als 5 Prozent abgesenkt werden würde. Siehe dazu die folgende Grafik.

Jährlicher Zubau an PV-Anlagen in GW und Absenkung der Einspeisevergütung in Prozent
pv-zubau

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Wie stark daraufhin der jährliche Zubau zusammengebrochen ist, zeigt diese Grafik.

Die unvorhersehbare Verschlechterung der Förderbedingungen führte in vielen Fällen zum völligen Verlust der getätigten Investitionen und zerstörte das Vertrauen der Kapitalgeber in die Zuverlässigkeit und Beständigkeit der staatlichen Energiewende-Förderung. Der Vertrauensverlust bei den Investoren ist ein kaum wieder gut zu machender Schaden