Die Solaranlage ist angeschlossen und im Marktstammdatenregister eingetragen. Die ersten Erträge wurden abgelesen und jeder Sonnenstrahl macht Ihnen nun doppelt gute Laune. Jetzt können Sie die Beine hochlegen und entspannt Ihren erneuerbaren Strom “ernten”. Solaranlagen sind sehr wartungsarm, und viele Anlagen tun ohne weiteres seit 25 Jahren ihren Dienst. Worauf Sie dennoch achten können, wenn die Solaranlage auf dem Dach ist, haben wir Ihnen hier zusammengestellt. 

Reinigung


Dauerhafte Verschmutzungen auf Solarmodulen führen zur Ertragsminderung. Wir empfehlen deshalb, die Anlage im Blick zu behalten und Erträge regelmäßig zu kontrollieren.  Die gute Nachricht: Bei einer Dachneigung von mindestens 15 ° und leichten Staubbelastungen aus der Luft ist es in aller Regel nicht erforderlich, die Anlage zu reinigen. Die Glasflächen der Module werden durch Regen und Wind hinreichend gesäubert. Einige Hersteller werben sogar mit einem schmutzabweisenden Lotuseffekt ihrer Module. 


Dennoch spritzen einige Betreiber:innen die Solarmodule regelmäßig mit Wasser ab, wenn die Module gut erreichbar und das Haus nicht mehrgeschossig ist. Gefahr für die Module besteht nicht. Es ist aber anzuraten, die Solarmodule nicht in der Mittagshitze abzuwaschen, um mögliche Risse durch thermische Spannungen zu vermeiden. Nutzen Sie dafür möglichst kalkarmes Wasser ohne Reinigungszusätze. Das beste Reinigungsmittel bleibt immer noch der Regen.


Wenn sich Ihre Solaranlage in der Nähe von Industrieansiedlungen (Industrieabgase und Stäube), einer Bahnlinie (Eisenabrieb), von Antennenmasten (eingetrockneter Vogelkot) oder Kirschbäumen sowie anderen Bäumen befindet, die im Frühjahr ihre klebrigen Pollen abwerfen, brauchen Sie unter Umständen von Fachunternehmen Unterstützung. Das gleiche gilt, wenn sich Moos oder Flechten am Rahmen der Module ansiedeln. Hier sollten Sie handeln. Schon ein kleiner, für das Auge nicht sichtbarer Spalt zwischen Modulrahmen und Solarglas könnte mikroskopisch kleine Sporen auf die Oberflächen der Wafer absetzen und bis tief in das Innere des Moduls wachsen. 


Bitte versuchen Sie nicht, den Grünbewuchs selbst zu entfernen. Grundsätzlich sollten Sie es vermeiden, die Module auf eigene Faust zu bürsten, zu schrubben oder mit zu hohem Wassersdruck zu bearbeiten. Bei nicht fachgerechter Anwendung kann das Modulglas zerkratzen oder Dichtungen und Kabel beschädigt werden. Ertragsminderungen und eine schnellere Verschmutzung sind die Folge. Außerdem könnten Sie weitere Schäden am Modul verursachen und möglicherweise einen Garantiefall gefährden.

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Abb 1 ― Solarmodule können zum Beispiel durch Pollenstaub verschmutzt werden. Der meiste Dreck geht durch den Regen wieder weg •

 Bäume in der Nachbarschaft: Gibt es ein Recht auf Verschattungsfreiheit?

Bäume sind multifunktional, denn sie sind wichtige Sauerstofflieferanten, bieten Lebensraum für Tiere und Pflanzen, dienen der Naherholung und leisten einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz. Denn je nach Art und Größe können sie im Laufe ihres Lebens mehrere Tonnen C0₂ speichern. Aus diesen vielen Gründen sind Bäume aus Städten und Gemeinden genauso wenig wegzudenken wie Wohngebäude, Straßen, Radwege und soziale Einrichtungen. Und trotzdem gibt es vielzählige kommunale und nachbarschaftliche Auseinandersetzungen. Besonders sensibel reagieren Solaranlagenbetreiber, wenn durch bestehende oder neu hinzukommende Anpflanzungen Solarmodule verschattet werden. Auch, wenn nur ein kleiner Teil der Solaranlage im Schatten liegt, können signifikante Mindereinnahmen die Folge sein. Jeder Investor ist also gut beraten, schon vor der Installation der Solaranlage genau das Umfeld anzuschauen. Junge Anpflanzungen auf dem Nachbargrundstück können je nach Wuchsgeschwindigkeit recht rasch zu stattlichen Bäumen heranwachsen. Bei Teilverschattungen kann die Trennung der Modulreihen in einzelne Strings die Ertragseinbußen gering halten. Auch Teil-Module können Verschattungsverluste für die Gesamtanlage reduzieren. 


Ansonsten hat sich der Nachbar an das geltende Baurecht des Bundeslandes und der Kommune zu halten. Wenn größere Bäume ohne den festgelegten Mindestabstand bis zur Grundstücksgrenze gepflanzt wurden, kann ein Rückschnitt verlangt werden. In NRW gilt z.B. für die meisten Baumarten ein Grenzabstand von zwei Metern und bei besonders stark wachsenden Bäumen (z.B. Eichen oder Platanen) von bis zu vier Metern. 


Ertragskontrolle 

Eine regelmäßige Überprüfung Ihrer Stromerträge ist wichtig, um eventuelle Ausfälle und Ertragseinbußen frühzeitig zu erkennen. Nichts ist ärgerlicher als eine PV-Anlage, die nicht zuverlässig Strom liefert. Viele moderne Wechselrichter bringen eine herstellereigene Ertragsauswertung mit. Diese kann entweder per App oder über eine Internetseite aufgerufen werden. Dort können Sie den erzeugten Strom mit Prognosedaten vergleichen. Voraussetzung ist meistens, dass der Wechselrichter an das Internet angebunden ist.


Eine weitere Möglichkeit ist die SFV-Ertragsdatenbank. Vielleicht haben Sie ja schon in unserer Rundmail oder im Solarbrief davon gehört? Sie bietet die Möglichkeit, Ihre Solarstromerträge mit anderen Anlagen regional und bundesweit zu vergleichen. Dafür müssen Sie ein Konto mit Ihren PV-Anlagendaten erstellen. Seit dem letzten Update sind auch Daten von Anlagen mit mehreren Ausrichtungen und Neigungen abfragbar (z.B. Ost-West).


Anschließend können Sie immer am Ende des Monats Ihre Monatserträge eingeben. Dies geht auch rückwirkend für vergangene Monate oder Jahre. Durch die regelmäßige Teilnahme, zusammen mit anderen tausenden Anlagenbetreiber:innen wird eine belastbare Vergleichsstatistik geschaffen. So können Sie die Performance Ihrer Anlage gut einschätzen und ggf. auch Fehler und Ertragsrückgänge aufspüren.


Die Ertragsdatenbank wird vom SFV kostenfrei zur Verfügung gestellt. Jedoch verursachen Betrieb und Wartung regelmäßige Kosten. Über Spenden und Vereinsmitgliedschaften freuen wir uns, um den Betrieb der Ertragsdatenbank auch weiterhin sicherstellen zu können.

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Abb 2 ― Photovoltaik-Anlage mit horizontalem Wartungsgang. Bei nötigen Kontrollen oder Reparaturen können Solarteur:innen so alle Paneele gut erreichen. 
Bei den meisten Anlagen werden Wartungsgänge nicht berücksichtigt. •

Wartung

PV-Anlagen können im Vergleich zu anderen Maschinen und Anlagen relativ wartungsarm betrieben werden. Trotzdem sollten Sie regelmäßige Kontrollen einplanen, um einen möglichst langen und sicheren Betrieb Ihrer Anlage garantieren zu können.
Für private PV-Anlagen gibt es keine gesetzliche Wartungspflicht. Bei gewerblichen PV-Anlagen hingegen schon. Von der Versicherung kann eine regelmäßige Wartung gefordert werden, um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten. Prüfen Sie deshalb Ihre Versicherungsbedingungen und halten ggf. Rücksprache.


Die DIN VDE 0105-100 (Norm für den Betrieb elektrischer Anlagen) empfiehlt eine Wartung alle 4 Jahre. Abhängig von Standort, Verschmutzungsgrad und Beanspruchung der Komponenten können auch kürzere oder längere Intervalle sinnvoll sein. Halten Sie hier auch Rücksprache mit dem Fachbetrieb vor Ort, der die Wartung letztlich durchführt. Sofern nicht anders vereinbart, haben Sie die Kosten für die Wartung selbst zu tragen. Bei der Wartung empfiehlt es sich, folgende Komponenten zu prüfen: Module, Dachkonstruktion, Leitungen und Verbindungen, Wechselrichter, Überspannungsschutz, Software, ggf. Speicher.


Vom Boden aus können Sie auch selbstständig einen regelmäßigen Blick auf die Module werfen, um Verfärbungen, Schmutz und Schäden zu erkennen, z.B. im Frühjahr vor der “Strom-Erntezeit”. Begeben Sie sich jedoch nicht ohne Absicherung und ohne professionelle Kenntnis auf das Dach, dies sollten Sie unbedingt Fachleuten überlassen.

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Abb 3 ― "Wer seine Anlage liebt, der schiebt". Aber Vorsicht: Nicht, dass die Module zerkratzen und natürlich nur unter der Bedingung, sich selbst nicht zu gefährden •

Garantie und Gewährleistung: Was ist der Unterschied?

Garantien sind immer freiwillige Angebote der Hersteller. Welche genauen Versprechen in den Garantieurkunden zu Solarmodulen, Montagegestellen, Speichern und Wechselrichtern verbrieft werden, liegt weitestgehend in der Entscheidung der Hersteller. Achten Sie deshalb auf den zugesicherten Service (Wartung, Austausch defekter Teile), denn im Garantiefall könnte der Nachweis, wie der Schaden zustande kam, ansonsten schwieriger werden. Sind Module defekt, könnte in den Garantiebestimmungen für den Fehlernachweis ein Gutachter festgeschrieben sein. Auch der Abbau und der Modulversand geht auch nicht selten zulasten der Betreiber:innen. Wichtig ist deshalb zu prüfen, ob die Garantiegeber mindestens den Großteil der Kosten für die Garantieabwicklung tragen und nicht auf die Käufer abwälzen. Der Gerichtsort sollte Deutschland sein, denn im Streitfall könnte es schwer werden, mit ausländischen Herstellern zu verhandeln.


Verlangen Sie deshalb eine schriftliche Garantieurkunde und prüfen Sie die Vertragsbedingungen. In der Urkunde sollte der Garantiegeber, die Dauer und alle Details zur Garantie aufgelistet sein. Bevor der Garantieanspruch verankert ist, fordern manche Hersteller die Registrierung der gekauften Produkte mit Seriennummern. Es gibt zwei Arten von Garantien:
 

  • Produktgarantie: Diese Garantie deckt Materialfehler ab und verlängert im Prinzip die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung bei Mängeln. Meistens werden bei Modulen 20 Jahre gewährt. Es gibt aber auch Hersteller, die 25 bis unglaubliche 40-jährige Garantie anbieten. Das ist eine geschickte Kaufwerbung, aber auch ein klares Statement für ein langlebiges, solides Produkt. Auch Hersteller von Wechselrichter, Batterien und Gestelle bieten Produktgarantien.
  • Die Leistungsgarantie bietet für eine festgelegte Zeit eine Garantie auf eine festgelegte Modul-Nennleistung oder Batteriekapazität. Bei Solarmodulen locken die Hersteller meist mit 20 oder 25 Jahren, manche sogar mit 40 Jahren. In den ersten 10 Jahren werden bei Modulen in aller Regel 90 % der Leistung garantiert, danach 80 Prozent. Mess- und Leistungstoleranzen sind dabei häufig auch festgeschrieben. Bei Batterien sind 10-15 Jahre Kapazitäts-Garantien - häufig gekoppelt an Ladezyklen - üblich.


Gesetzliche Gewährleistung

Jeder Verkäufer von Waren muss in Deutschland eine Gewährleistung (auch Mängelhaftung genannt) anbieten. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet. Die Gewährleistung bietet die Sicherheit, dass die Kaufsache frei von sogenannten Mängeln ist.


Die Gewährleistung dauert bei einem Neukauf einer Solaranlage in der Regel 2 Jahre. Die zwei Jahre starten mit dem Tag, an dem die Sache laut Kaufvertrag montiert und übergeben wurde. Wird ein separater Werkvertrag über die Planung und Montage abgeschlossen, gilt eine Verjährungsfrist von 5 Jahren. Dies ist allerdings eine Ausnahme. 
Wenn während dieser Zeit Mängel entstehen, müssen sie beseitigt werden. Dies betrifft allerdings nur die Mängel bei der Installation. Der Handwerksbetrieb muss die Reparaturkosten und die Kosten für Transport, Arbeit und Material tragen. Wenn sich die Solarmodule oder Batterien innerhalb der 2 Jahre als schadhaft darstellen und/oder Materialfehler erkannt werden, ist der Hersteller haftbar zu machen. Der Installateur kann seine eigenen Ansprüche, die sich aus der Reparatur (Abbau der Module und Ausbau der Batterie, Transportkosten etc.) ergeben, an den Hersteller weiterreichen.


Treten bereits Mängel in den ersten sechs Monaten auf, muss der Installateur im Streitfall beweisen, ob der Kunde sie selbst verursacht hat. Nach sechs Monaten kommt es zu einer Beweislastumkehr. Wir empfehlen jedem Anlagenbetreiber, vor Ablauf der 2-jährigen Frist zu prüfen, ob die Anlage mängelfrei installiert ist und die erwartete Leistungsfähigkeit besitzt.  Auch hier kann ein Ertragsvergleich mithilfe der Ertragsdatenbank nützlich sein.