In Diskussionen um den Klimaschutz gilt die Förderung Erneuerbarer Energien oft als volkswirtschaftliche Last. Die Zeitschrift PHOTON z.B. schreibt, dass die durch das EEG vorgeschriebene Vergütung von Solarstrom über 20 Jahre für bis 2010 gebaute Anlagen 150 Mrd. Euro kostet, bei weiterem Wachstum des Solarstromanteils wären das im Jahr 2019 bereits 250 Mrd. Euro. Die Zeitschrift schlägt deshalb vor, die Vergütung zu senken, die Degression zu erhöhen.

Auf diesen Vorschlag, der tendenziell auch vom Bundesumweltministerium in den neuen EEG-Entwurf übernommen wurde, hat Dr. Jürgen Grahl mit zwei Artikeln geantwortet, die unter
http://www.sfv.de/artikel/2007/gravier3.htm und
http://www.sfv.de/artikel/2007/Volkswir.htm im Internet nachzulesen sind.

Für eilige Leser hat Maria Waffenschmidt die langen Beiträge nachfolgend stichwortartig zusammengefasst

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Jürgen Grahl behandelt 3 Teilaspekte:

1. Sind EEG-Vergütungen wirtschaftliche Lasten?
2. Einsparung externer Kosten und Sicherung der Energieversorgung
3. Vorwurf der überhöhten Gewinne und Frage nach der "richtigen" Vergütungsdegression

1. EEG-Vergütungen als wirtschaftliche Lasten?

Die auf den ersten Blick erschreckenden Kosten von 250 Mrd. Euro werden nicht auf einmal, sondern auf 32 Jahre verteilt bezahlt. Das ergibt 8 Euro pro Bürger und Monat.

Der genannte Geldbetrag wird nicht der Volkswirtschaft entzogen. Das Geld wird großenteils zur Solarbranche umgelenkt, z.B. zu den deutschen Installateuren und Herstellern; es erscheint in Form von Löhnen und Gehältern wieder .

Soweit das Geld an ausländische Hersteller, z.B. in China, fließt, ist es ein höchst erwünschter Beitrag zum Aufbau der Erneuerbaren Energien auch dort.

Mobilisierungswirkungen des EEG wurden übersehen

Eine volkswirtschaftliche Belastung (im Sinne von Opportunitätskosten) würden die EEG-Vergütungen nur dann darstellen, wenn sie anderweitige Konsummöglichkeiten einschränken würden. Dazu muss es jedoch nicht kommen: Die Produktion von Solaranlagen muss keinesfalls zum Abzug volkswirtschaftlicher Ressourcen aus der Herstellung anderer Güter führen; vielmehr werden die EEG-Vergütungen eine teilweise Mobilisierung des heute ungenutzt brachliegenden Arbeitskräfte-Potentials ermöglichen. Das Aufwachsen der Solarbranche zieht nur wenig Arbeitskräfte aus anderen Branchen ab. Conergy und Solarworld produzieren z.B. im strukturschwachen Sachsen und haben dort genug geeignete Arbeitskräfte gefunden. Der Ausbau der Photovoltaik ist damit auch ein Beitrag zur Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit. Es gibt Einsparungen beim Arbeitslosengeld. Diese kann man gedanklich ebenfalls von den eingangs genannten Kosten subtrahieren. Entsprechend können auch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sinken.

Photovoltaik bietet ein großes Exportpotential. Vorteile haben Solarsilizium-, Wafer- und Modulfabriken sowie Produzenten von Wechselrichtern und elektronischen Bauteilen.

2. EEG-Vergütungen: Einsparung externer Kosten und Sicherung der Energieversorgung

Zitat J.G.: "Wenn man über die 'Kosten' des Klimaschutzes diskutiert, so wird nur allzu leicht außer acht gelassen, dass die Klimakatastrophe auf alle Fälle teurer werden würde als aller Klimaschutz es je könnte." Deshalb sind auch die externen Kosten unseres heutigen Energiesystems gegenzurechnen. Je nach Berechnungsart schwanken die Werte zwischen 9 bis 161 Dollar pro Tonne CO2. Die Unterschiede kommen hauptsächlich dadurch zustande, dass in vielen Schätzungen zukünftige Schäden durch 'Diskontierung' mit einem geringeren Wert angesetzt werden: In 50 Jahren auftretende Schäden erscheinen dabei nur noch mit 61 % ihrer Kosten, in 400 Jahren auftretende Schäden gar nur noch mit 0,7 % etc.
Ein Abreißen des Golfstroms (präziser: des Nordatlantikstroms) in einigen hundert Jahren, DIE große Katastrophe für Nord- und Mitteleuropa, wird durch Diskontierung finanziell zur Bagatelle. Die externen Kosten rechnet J.G. deshalb in voller Höhe, ohne Diskontierung.

Nur bis 2015 wird der Ausbau der Photovoltaik vorwiegend Kosten verursachen, danach übersteigt die Einsparung externer Kosten die Mehrausgaben für die Vergütung. Die insgesamt bis 2035 errichteten
Anlagen bewirken dann sogar Einsparungen an volkswirtschaftlichen Kosten in Höhe von über 300 Milliarden Euro; hierbei sind die in 1. genannten positiven Effekte noch nicht berücksichtigt.

EEG-Vergütungen als Investitionen in die energetische Basis unserer Volkswirtschaft

Erneuerbare Energien haben neben der Einsparung externer Kosten eine weitere wichtige Funktion: sie sichern die Energieversorgung - und damit die Leistungsfähigkeit - unserer Volkswirtschaft über das
Zeitalter von Kohle, Öl und Gas hinaus. Damit auch künftige Generationen dieselben Konsummöglichkeiten wie wir haben, muss in den Aufbau alternativer Energien investiert werden.

J.G. nennt Gründe, warum ein nennenswerter Anteil dieser Investitionen ausgerechnet in die Photovoltaik, die heute noch "teuerste" der erneuerbaren Technologien, fließen soll:

3. Der Vorwurf der überhöhten Gewinne und die Frage nach der "richtigen" Vergütungsdegression

Hier geht es um die Widerlegung des Vorwurfs, dass die derzeitigen Vergütungen nur die Gewinne der Solarsiliziumfabriken erhöhen, die Modulpreise aber nicht sinken, das Handwerk und die Endnutzer nicht
profitieren, sondern nur die Aktionäre.

Innovationsgewinne sind in Branchen mit hoher Wachstumsdynamik ein wichtiges marktwirtschaftliches Signal, um Kapital für die dringend notwendigen Kapazitätserweiterungen sowie weitere technologische Innovationen zu mobilisieren, welche wiederum die Voraussetzung für eine künftige Kostenreduktion sind. Wie in der Computertechnologie führen hohe Gewinne zu einer stürmischen Entwicklung und in der Folge zu Kostenreduktionen.

Kostenreduktionen werden nur dann an die Verbraucher weitergegeben, wenn Wettbewerb herrscht. Deshalb muss der Wettbewerb gestärkt werden. Neue Wettbewerber werden nur dann in den Markt drängen, wenn das EEG sichere Bedingungen bietet und ausreichend Gewinne verspricht.

Eine Senkung der Vergütung lässt die Nachfrage nach Solaranlagen sinken. Mangelnde Nachfrage nach Modulen lässt dann auch die Preise der Module sinken. Gleichzeitig sinken aber die Gewinne der Hersteller, sie können weniger investieren und Möglichkeiten zur Kostenreduktion in der Produktion können nicht in die Tat umgesetzt werden. Es entstehen keine neuen Wettbewerber. So führt eine höhere Degression sogar zu langsamer sinkenden Herstellungskosten!

Was ist nun die höchste zulässige Vergütungsdegression, bei der der Markt gerade noch nicht abgewürgt wird?

Die Erfahrung zeigt, dass eine Erhöhung der weltweiten Photovoltaikleistung eine gut vorhersehbare Kostenreduktion nach sich zieht. Z.B. führt eine Verdopplung der weltweiten Photovoltaikleistung zu einer Kostenreduktion von 15 - 18 % (Lernkurve).

Photon geht davon aus, dass die insgesamt installierte Photovoltaikleistung zwischen 2006 und 2019 in Deutschland um jährlich 31 % wachsen wird. Geht man von einer Beibehaltung der gegenwärtigen
deutschen Vorreiterrolle auch in den nächsten Jahren aus, so ist in diesem Zeitraum mit etwa 25 % jährlichem Wachstum weltweit zu rechnen. Daraus folgt gemäß der Lernkurve eine jährliche Kostenreduktion von inflationsbereingt höchstens 4,7 % .

Eine Vergütungsdegression, die diese 4,7% übersteigt, würde die Möglichkeiten der Branche zur Kostenreduktion überfordern.

Eine stärkere Degression der Vergütung ist also kein geeignetes Mittel zur Senkung der Kosten. Sie darf allenfalls als Reaktion auf bereits tatsächlich stattgefundene Kostensenkungen erfolgen.

Kann eine zu niedrige Degression (eine "zu" hohe Vergütung) dazu führen, dass sich Betreiber, Installateure oder Hersteller eine "Goldene Nase" verdienen? Die Antwort lautet nein, denn die Wirkungskette verläuft so:

1 Annahme, die Vergütung wäre "zu hoch".
2. Wer eine NEUE Anlage baut, kann jetzt höhere Gewinne erwarten.
3. Die Nachfrage nach PV-Anlagen steigt deshalb.
4. Die Lieferzeiten steigen, die Anlagen werden teurer.
5. Die Gewinne für neue Betreiber sinken wegen hoher Anschaffungskosten.
6. Teurere Anlagen bedeuten höhere Gewinne für Hersteller und/ oder Installateure.
7. Konkurrenzfirmen eröffnen oder bestehende Firmen expandieren. Die gestiegenen Gewinne fließen in die Finanzierung der hierfür anfallenden Investitionen.
8. Nach einer Weile steigt das Angebot an PV-Anlagen, die Lieferzeiten sinken, die Preise sinken ebenfalls.

Im Ergebnis sinken also die Preise, es steigt die Zahl der installierten PV-Anlagen, und weil die Lernkurve rascher durchlaufen wird, sinken die Kosten schneller. Beides sind gewünschte Ergebnisse.

Nun zur gegenwärtigen Situation: Die derzeitige Vergütungshöhe besteht erst seit drei Jahren. Diese verbesserten Bedingungen haben dazu geführt, dass die Photovoltaik-Wirtschaft die notwendigen Investitionen vornimmt, die zu einem erhöhten Wachstumstempo führen werden. Die Produktionslinien sind noch im Aufbau. Angebot und Nachfrage, Kosten und Preise sind dabei, sich auf eine neue Wachstumskurve und neue Preisentwicklung "einzupendeln", wobei es in der Übergangsphase auch zu
vorübergehenden Ausschlägen in die andere Richtung kommen kann - siehe dazu die Preisentwicklung bei den Solarmodulen. Würde man die Vergütung jetzt abrupt schneller senken, die Bedingungen also wieder verschlechtern, so würde die Branche vom Vorwärtsgang in den Rückwärtsgang gezwungen und viele der Investitionen würden nachträglich nicht mehr genutzt, insbesondere im Bereich des Solarhandwerks. Mit vermehrten Insolvenzen ist dann zu rechnen. Und es würde noch Jahrzehnte dauern, bis die Photovoltaik einen nennenswerten Beitrag zu unserer Energieversorgung leisten kann.

Unser Ziel ist eine gesicherte, umweltverträgliche Energieversorgung für die Zukunft. Wenn der Staat mittels EEG durch kostendeckende Vergütung die Rahmenbedingungen schafft, ist das langfristig kein
Verlust, sondern ein Gewinn für die Volkswirtschaft und für unsere Erde.