Der Anteil des erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch, der aus erneuerbaren Energien stammt, soll auf 65 Prozent im Jahr 2030 zu steigern (§ 1 Abs. 3 u. 4 EEG 2021). Windenergie an Land (Onshore) soll 2030 eine Gesamtleistung von 71 GW aufweisen, Solarenergie geplante 100 GW.

 

Für Solarenergie bedeutet das:

Bis 2028 sollen pro Jahr 5 GW Solarleistung (bzw. 6 GW/a in 2027 / 2028) hinzukommen. In den 2 Folgejahren bis Ende 2030 ist geplant, den jährlichen Zubau auf 2,5 GW zu begrenzen.

 

Grafik: Geplanter solarer Zubau pro Jahr in Gigawatt

eeg_solar

Für Windenergie bedeutet das:

Nach einem anfänglichen Zubau von je 1 GW/a bis Ende 2022 und einer leichten Steigerung auf 2,5 GW für die Jahre 2023 und 2024 will man den Zubau der Windenergie bis Ende 2030 auf 1,5 GW pro Jahr deckeln.

Diese Ausbauziele sind ambitionslos und ignorieren die umfassenden Potentiale von Wind- und Solarenergie. Die für die Energiewende so drängenden Steigerungsraten beim Ausbau von Solar und Wind fehlen. Die 65%-Zielsetzung basiert zudem auf viel zu geringen Annahmen zum Bruttostromverbrauch im Jahr 2030. Mit 580 TWh kann die Umstellung der Wärmeversorgung und des Verkehrs sowie der Ausbau der Speicher und die Notwendigkeit der CO2-Rückholung nicht gelingen.

Was wir tun müssten:

Keine Ausbau-Limits! Es darf keine Beschränkungen beim Ausbau von Wind und Solar geben. Es müssen klare Zielvorgaben gesetzt werden, um die Vollversorgung auf Basis von Erneuerbaren im Strombereich und in allen anderen Sektoren bis spätestens 2030 sicherzustellen.