SFV beauftragt Gutachten

 

Es vergeht kein Tag, an dem das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Klimaklagen nicht von Juristen, der Politik und den Medien zitiert und interpretiert wird. Denn was viele für unmöglich hielten, ist heute höchstrichterliche Beschlusslage: Die Politik muss beim Klimaschutz massiv nachbessern und deutlich ambitioniertere Ziele und Instrumente festlegen. Nur so können die internationalen Vereinbarungen von Paris eingehalten und die Freiheitsrechte der jetzigen und nachfolgenden Generationen geschützt werden. Keiner Partei darf es zur Bundestagswahl 2021 gelingen, an diesem Thema vorbeizukommen. 

Das Urteil des BVerfG war ein bahnbrechender Erfolg  – für die Klimaschutzbewegung und speziell auch für uns als SFV! Die Verfassungsbeschwerde des Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V war die erste, die beim BVerfG im Jahr 2018 eingereicht wurde. Weitere drei Klagen folgten. Gemeinsam mit den anderen Organisationen haben wir wichtige Chancen für mehr Klimaschutz in Deutschland geschaffen. 
Unser Dank geht an Sie, liebe Spender und Unterstützerinnen. Ohne Ihre Mithilfe wäre dieser Weg nicht möglich gewesen. 

 

Alle Aktionsfelder nutzen

Im BVerfG-Urteil ist ein klarer Arbeitsauftrag an die Bundesregierung enthalten: Das Klimaschutzgesetz muss eine überzeugende Dynamik bei der Reduzierung der Treibhausgasemissionen festschreiben. Aber das ist nur der erste Schritt! Die vom BVerfG festgelegte verfassungsrechtliche Pflicht zum Klimaschutz kann nur dann umfassend wirken, wenn sich die Bundesregierung von fossilen Versorgungsstrukturen im Energie- und Wärmebereich verabschiedet, alte Denkmuster auflöst und Klimaschutz eine oberste Priorität einräumt. Weitere Problemfelder brennen deshalb unter den Nägeln: Der Ausbau der Erneuerbaren Energien wird seit Jahren durch ein deformiertes Erneuerbares-Energien-Gesetz und weitere Gesetzgebungen ausgebremst und behindert. Auch hier muss sich schnellstmöglich etwas ändern. 

 

Auch Länder und Kommunen müssen sich ans Grundgesetz halten

Uns stellt sich nun die Frage, ob aus dem BVerfG-Urteil Rückschlüsse auf andere, den Klimaschutz betreffende Gesetze und Verordnungen in Bund, den Ländern und Landkreisen sowie den Kommunen gezogen werden können. Wir haben deshalb bei Prof. Felix Ekardt und Dr. Franziska Hess, die uns bereits bei der Klimaklage betreut haben, ein neues Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Denn Klimaschutz findet nicht nur in Berlin, sondern vor Ort statt. Die Leitentscheidung zur Braunkohle in NRW, die 10H-Regelung für Windenergie in Bayern und die geplante 1000m-Regelung in NRW und Sachsen könnte uns bei der Energiewende um Jahre zurückwerfen. Auch kommunale Vorschriften und Bausatzungen müssen vorrangigen Klimaschutzbelangen standhalten.

 

Neues Rechtsgutachten für die Energiewende

Auch wenn wir als SFV in der öffentlichen Wahrnehmung zum historischen Erfolg der Klimaklage hinter den großen Organisationen wie Greenpeace, Deutsche Umwelthilfe, Fridays for Future und BUND zurückstehen mussten, so werfen wir doch unsere Expertise und unsere Erfahrung in der Arbeit mit Rechtsgutachten in die Waagschale. 

Mit dem neuen Gutachten bekommen wir - also alle, die die Energiewende vor Ort vorantreiben wolle - weitere Argumente in die Hand, die für kommunal- und landespolitische Klimaschutzaktivitäten von großem Wert sein können.

 

Aufruf zur Unterstützung

Das Gutachten wird 10.000 Euro kosten. Das ist gut investiertes Geld. Dadurch könnten auf den Beschluss zur Klimaklage überall in Deutschland Taten folgen und eingefordert werden. Um alles zu finanzieren, benötigen wir nochmals Ihre Unterstützung. Jeder Beitrag zählt. Nutzen Sie gern unser Spendentool auf unserer Homepage,  Verwendungszweck: "Klimaklage". Oder verbreiten Sie unsere Ideen. Wir dürfen keine Zeit verlieren.