Kostendeckende Vergütung in Luxemburg

vom 11.10.2000


Sehr geehrte Solarfreunde,

vom Mouvement Ecologique in Luxemburg erhielten wir untenstehende höchst erfreuliche Mitteilung:

Zum besseren Verständnis: 25,1 lufr/kWh sind etwa 1,30 DM/kWh.
Die Vergütung soll in Luxemburg nicht aus dem Strompreis, sondern aus dem Staatshaushalt genommen werden (Luxemburg ist ein Land mit einem sehr gesunden Staatshaushalt).


Für Nachfragen empfehle ich Tel: 00352-438139

meco@emweltzenter.lu


www.emweltzenter.lu



Mit freundlichen Grüßen

Wolf von Fabeck

-----------------------------------------------------------

Wie abgemacht die Darstellung der geplanten Neuerungen in Luxemburg. In Luxemburg werden derartige Reglementierungen über grossherzogliche Reglemente festgelegt. Der Luxemburger Regierungsrat hat sie gutgeheissen, sie müssen aber noch vom Staatsrat aus juristischer Sicht untersucht werden. Das Ministerium geht davon aus, dass hier keine Probleme gesehen werden. Geplant ist, dass die Reglemente ab 1. Januar 2001 in Kraft treten.


Geplante Förderung beim Bau von thermischen Solaranlagen sowie von Photovoltaikanlagen
Folgende finanzielle Hilfestellungen sind für thermische Anlagen bei Privatpersonen vorgesehen:
- Warmwasseraufbereitung: 40% der Investitionskosten, mit einem Maximum von 2.200.- EUR bei Privathäusern.
- Warmwasseraufbereitung/-unterstützung und Heizzwecke: 40% mit einem Maximum von 3.000.- EUR.
- Im Falle eines Appartementshauses wird das Maximum in beiden Fällen auf 38.000.- EUR angehoben.
- Im Falle einer «nicht-residentiellen» Nutzung, werden 40% zugestanden sowie ein Maximum von 38.000.- EUR.
In den genannten Fällen muss der thermische Solarkollektor eine energetische Leistung von 350 kWh / m2 pro Jahr aufweisen.



Folgende finanzielle Hilfestellungen werden Privatpersonen bei Photovoltaikanlagen zugestanden:
- Privathaus: 50% der anfallenden Kosten, mit einem Maximum von 5000.- EUR pro kWp. Die maximale zugestandene Leistung pro Projekt darf 4 kWp nicht überschreiten.
- Appartementshaus: die genannten Zahlungen können mit der Zahl der verfügbaren Appartemente multipliziert werden, mit einem Maximum von 38.000.- EUR.
- Nicht-Residentielle Nutzung: Betrag von 50% mit einem Maximum von 75.000.- EUR.

Die finanzielle Hilfestellungen können aber nur gezahlt werden, im Falle, dass die Anlagen eine höhere oder gleichwertige Leistung als 1 kWp haben.


Beabsichtigte Entlohnung für die Produktion von Solarstrom


Insgesamt wird dann der Produzent von Solarstrom - derzeit sind die Gemeinden aber ausgenommen - eine Entlohnung von 25,1 Luf/kWh (ca. 1,25 DM/kWh) erhalten. Er erhält eine Garantie von 20 Jahren.