Anlässlich der Photovoltaik-Fachmesse Intersolar fordert der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV) die Bundesregierung auf, weitere Hemmnisse vom dezentralen Ausbau der Photovoltaik (PV) zu entfernen, insbesondere im Bereich des sogenannten Mieterstroms. Die Vorschläge des Bundeswirtschaftsministeriums zeigten hier schon gute Ansätze, ließen aber noch Luft nach oben, so der SFV.

„Es gibt ein riesiges Potenzial für PV auf Dächern von Mehrfamilienhäusern. Angesichts der Klimakrise können wir uns nicht erlauben, es ungenutzt zu lassen“, sagt Susanne Jung, Geschäftsführerin des SFV. "Alle Bürger:innen sollten endlich in die Lage versetzt werden, die Energiewende voranzubringen und an den finanziellen Vorzügen Erneuerbarer Energien teilzuhaben – nicht nur Besitzer:innen von Eigenheimen.”

Das jüngst vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unter Minister Robert Habeck vorgelegte „Strategiepapier Photovoltaik“ enthält einige gute Ansätze. Insbesondere begrüßt der SFV die Einführung eines „virtuellen Summenzählers“ für das Mieterstrommodell sowie die Idee einer „gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ nach dem sogenannten Österreichischen Modell. Diese Maßnahmen sind – bei bürokratiearmer Umsetzung – geeignet, die Abrechnung innerhalb einer Hausgemeinschaft zu erleichtern. Auch dass die Mieterstromförderung nun auch auf reine Gewerbegebäude ausgedehnt werden soll, entspricht einer Forderung des SFV. 

Dennoch braucht es noch mehr, um den Ausbau der PV auf Mehrfamilienhäusern zu entfesseln. Der SFV weist hier unter anderem auf folgende Punkte hin:

  • Nicht nur die Netzanschlussverfahren, sondern auch die Abrechnungsprozesse der Netzbetreiber müssen bei beiden Modellen bundesweit standardisiert werden. 
  • Die Anhebung des Mieterstromzuschlags auf mindestens 5 ct/kWh, ohne weitere Degression, sollte den zusätzlichen Verwaltungsaufwand bei einer Mieterstromanlage abdecken.
  • Für die Gewährung des Mieterstromzuschlags sollte kein Antragsverfahren bei der Bundesnetzagentur mehr nötig sein.
  • Die Befreiung von der Stromsteuer gemäß § 9 des Stromsteuergesetzes sollte auf die Versorgung Dritter vor Ort mit PV-Strom ausgeweitet werden.