Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV)

[ Druckversion dieses Artikels ]
[ Kopierversion dieses Artikels ]

vom 07.01.2009, aktualisiert am 04.08.2011, SFV:

Erneuerbare-Energien-Gesetz

Welche Version suchen Sie?

EEG 2000                                       Das EEG 2000 trat am 01.04.2000 in Kraft. Es wurde am 01.01.2004 durch das Solarstromvorschaltgesetz abgelöst. Ab 01.08.2004 galt das EEG 2004.
EEG 2004                                               Das EEG 2004 trat am 01.08.2004 in Kraft. Das Gesetz trat mit Beginn des Jahres 2009 außer Kraft. Die Übergangsbestimmungen für Altanlagen finden Sie in § 66 EEG 2009.
EEG 2009                                               Das EEG 2009 trat am 01.01.09 in Kraft. Es löst das EEG 2004 ab. Für Anlagen, die vor dem 01. Januar 2009 in Betrieb gingen, gelten einige Bestimmungen des bisherigen EEG 2004 (im wesentlichen die Vergütungsregelungen) weiter.
Änderung des EEG 2009                                               Diese Änderungen des EEG 2009 traten am 01. Juli 2010 in Kraft. und gelten nur für Anlagen, die nach diesem Termin in Betrieb gingen.
Weitere Änderung des EEG 2009                                                Das Erneuerbare-Energien-Gesetz wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien – EAG EE) vom 12. April 2011 geändert. Diese Änderungen des EEG 2009 gelten im Wesentlichen nur für Anlagen, die nach dem 01. Mai 2011 in Betrieb gehen.
EEG 2012                         Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (EEG 2012). Es tritt am 1.1.2012 in Kraft und löst das EEG 2009 ab.



zum Seitenanfang


Dieser Artikel wurde einsortiert unter ....