Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV)

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vom 07.01.2009, aktualisiert am 18.08.2010:

Erneuerbare-Energien-Gesetz

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EEG 2000                                                                                                   Das Gesetz ist am 01.04.2000 in Kraft getreten. Es wurde am 01.01.2004 durch das Solarstromvorschaltgesetz abgelöst. Ab 01.08.2004 galt das EEG 2004.
EEG 2004                                                                                                    Das Gesetz trat mit Beginn des Jahres 2009 außer Kraft. Die Übergangsbestimmungen für Altanlagen finden Sie in § 66 EEG 2009.
EEG 2009                                                                                                   Das Gesetz trat am 01.01.09 in Kraft. Es löst das EEG 2004 ab. Für Anlagen, die vor dem 01. Januar 2009 in Betrieb gingen, gelten einige Bestimmungen des bisherigen EEG 2004 (im wesentlichen die Vergütungsregelungen) weiter.
Änderung des EEG 2009                                                                                                    Das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 11. August 2010 tritt rückwirkend zum 01.07.2010 in Kraft. Die Änderungen gelten nur für Anlagen, die nach dem 01. Juli 2010 in Betrieb gingen.



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