In einer zunehmend von Gewinninteressen bestimmten Welt ist die Bewahrung einer lebensfreundlichen Umwelt für uns, unsere Kinder und Enkel und alle Mitmenschen die wichtigste Menschheitspflicht!
Klimawandel, Atommüll und drohende Kriege um die zu Ende gehenden Kohle-, Erdgas- und Erdölvorkommen lassen der Menschheit keine andere Wahl als die schnelle Umstellung der Energieversorgung auf heimische Erneuerbare Energien und Energiespeicher.

Doch die Vorstellung, dass in einem Rechtsstaat die vom Volk in freier Wahl gewählte Regierung den „richtigen Weg“ zur Abwehr der Gefahren einschlagen würde, stößt offenbar immer mehr an ihre Grenzen: Die technisch wirtschaftlichen Zusammenhänge der Energiepolitik werden der Wählerschaft nicht mehr korrekt vermittelt. Die Medien versagen zunehmend und beugen sich dem Druck ihrer großen Anzeigenkunden aus der Energiewirtschaft oder dem Druck der Parteien im Rundfunk-Aufsichtsrat. Sachlich zutreffende Informationen finden sich in den Medien nur noch selten. Medienwirksame Ereignisse, die die vom Gesetzgeber betriebene wirtschaftliche Knebelung der Erneuerbaren Energien deutlich machen könnten, z.B. die große Demonstration mit zwölftausend Teilnehmern zugunsten der Energiewende am 10. Mai 2014 in Berlin werden regelrecht „totgeschwiegen“.

Der Regierung fällt es deshalb leicht, den Wählern einzureden, es werde alles Erforderliche getan, die Energiewende so preiswert und geordnet wie möglich durchzuführen und angeblich Tausende von Arbeitsplätzen (bei der Braunkohle und der energieintensiven Industrie) zu erhalten. Die Tatsache, dass aber in den letzten zwei Jahren durch völlig unverhältnismäßige und vertrauenswidrige Vergütungskürzungen erheblich mehr, nämlich über 50.000 Arbeitsplätze bei der Solarindustrie und im Solarhandwerk mit Wissen und Wollen der Bundesregierung verloren gegangen sind, und dass die sogenannte „Strompreisbremse“ nur für
Großkunden gilt, wurde vor der Wahl verschwiegen. Eine sachgerechte Wahl der Parteien, die sich ernsthaft und redlich für den Umstieg auf Erneuerbare Energien einsetzen, war unter diesen Voraussetzungen nicht mehr möglich.

Die etablierte Energiewirtschaft hat seit 1935 - dem Geburtsjahr des Energiewirtschaftsgesetzes - ein Privileg nach dem anderen errungen und besitzt eine noch nie dagewesene wirtschaftliche und politische Machtfülle. Ihre Fachleute beraten die Ministerien und "informieren" die Medien. Durch ein System gut bezahlter und begehrter „Aufsichtsratposten“, die von den politischen Parteien an ihre einflussreichen Politiker vergeben werden, nimmt die Energiewirtschaft Einfluss auf die Parteien. Nicht die Aufsichtsräte beaufsichtigen die Konzerne, sondern die Konzerne erklären den Aufsichtsräten, welche Maßnahmen „die Gewinne erhöhen“. Die Stadtwerke z.B. sollen Geld für den öffentlichen Nahverkehr, für die Schwimmbäder und andere wichtige kommunale Aufgaben erwirtschaften. Einspeisung von Wind- und Solarstrom in ihr Stromnetz würde jedoch ihre Gewinne vermindern. Deshalb wehren die Stadtwerke unter dürftigen Vorwänden einen Ausbau insbesondere der Windenergie im Einverständnis mit den Parteien seit über 10 Jahren ab.

Die Zusammenarbeit zwischen der etablierten Energiewirtschaft und der Regierung ist auf allen Ebenen bestens eingespielt. Nicht selten kommt es vor, dass Regierungsvertreter nach ihrem Ausscheiden eine Anschlussverwendung bei der Energiewirtschaft erhalten (Clemens, Schröder, Vahrenholt). Es gilt ganz offensichtlich der warnende Satz: „Macht, die nicht kontrolliert wird, macht sich selbständig.“

Das Gleichgewicht zwischen den Staatsorganen, dem Volk (der Souverän), dem Gesetzgeber (der Legislative), der Regierung (der Exekutive), der Presse (den Medien - auch die „vierte Gewalt“ genannt) geht verloren.
Der Gesetzgeber gefährdet mit den Energiegesetzen Leben und Gesundheit der eigenen Bevölkerung.

Der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) hat sich deshalb entschieden, den Schutz der Verfassungsgerichte anzurufen, die für die Abwehr solcher Angriffe zuständig sind. Dies ist allerdings zunächst auf direktem Wege nicht möglich. Die Verfassungsgerichtsbarkeit, die dritte Gewalt im Staat, überlässt es dem Gesetzgeber, mit welcher Politik, d.h. mit welchen Gesetzen, er anstehende Aufgaben löst und möglichen Gefährdungen begegnet. Die Verfassungsgerichte sollen keine politischen Entscheidungen treffe. Sie sollen allenfalls die Rechte von Minderheiten schützen.
Möglicherweise haben sich die Väter und Mütter des Grundgesetzes nicht
vorstellen können, dass die Bevölkerung in freier Wahl ein Parlament wählt, das Gesetze verabschiedet, die Leben und Gesundheit der GESAMT-Bevölkerung bedrohen. Mit einem im Auftrag des SFV erstellten Gutachten vom 21.05.14 hat der unseren Lesern nicht unbekannte Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Felix Ekardt nun aber gezeigt, dass dieser bis dahin undenkbare Fall doch eingetreten ist. Das vorgesehene EEG 2014 gefährdet in mehreren Bestimmungen Leben und Gesundheit der gesamten Weltbevölkerung, indem es den Klimawandel noch weniger bremst als das Vorgängergesetz und ihn nun sogar noch durch Bevorzugung der
fossilen Stromerzeugung beschleunigt. Der SFV hat deshalb Herrn Prof. Ekardt beauftragt, mit zwei weiteren Gutachten aufzuzeigen, wie das Bundesverfassungsgericht trotz der oben angedeuteten Probleme zur verfassungsrechtlichen Prüfung des EEG 2014 gebracht werden könnte.
Davon handeln die nächsten Beiträge.

W. v. Fabeck