Mit Ausschreibungen soll unter verschiedenen Anbietern das vorteilhafteste Angebot ermittelt werden, mit dem eine konkrete gewünschte Aufgabe erfüllt wird.
Für die rasche Abwicklung der Energiewende ist das Angebots-Verfahren im Vergleich zu einer kostendeckenden Einspeisevergütung jedoch aus verschiedenen Gründen nicht geeignet:

  • Es werden nicht wenige Anbieter gesucht, es muss vielmehr schnell jeder aufbauwillige Interessent eine Chance haben.
  • Zentrale Strukturen und große Akteure werden bevorzugt.
  • Das Ausschreibungsverfahren bedeutet für den Bewerber finanziellen und organisatorischen Aufwand und kostet ihn Zeit. Bei der kostendeckenden Vergütung kann er hingegen sogleich mit der Planung beginnen.
  • Gerade einmal 26% der in der ersten Ausschreibungsrunde vom April 2014 bezuschlagten Projekte wurde bislang realisiert.
  • Ob ein Akteur geeignet ist, ergibt sich bei der kostendeckenden Vergütung aus seinem Erfolg in der Praxis. Wenn sein Vorhaben nicht geeignet ist, endet er in der Insolvenz, aber er nimmt keinem anderen Bewerber dessen Vorhaben weg.