Der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. bietet Informationen zu allgemeinen Rechtsfragen des Erneuerbaren-Energien-Rechts an.

Unsere Erfahrung zeigt, dass es zur Klärung von Rechtsstreitigkeiten in vielen Fällen bereits ausreichend sein kann, die gesetzlich festgelegten Rechte zu kennen. So können unsere Hinweise auf die Rechtslage helfen, in Verhandlungen mit dem Netzbetreiber die Rechtsposition des Anlagenbetreibers sicher darzustellen und Probleme auszuräumen.

Sollten Sie also Fragen zur Anwendung des EEG haben, so können Sie sich gern telefonisch oder per E-Mail an uns wenden.

Ihre Anfragen werden vertraulich behandelt.

Bitte beachten Sie jedoch, dass wir keine Rechtsberatung durchführen dürfen. Wir können nur Hinweise zur Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen geben. Ebenso ist unserer Beratungsangebot ohne Gewähr.

Sollte mit unseren allgemeinen Informationen die Probleme nicht aus dem Weg geräumt werden können, so können wir Ihnen gern Fachanwälte für Energierecht nennen.

Ebenso könnten Sie bei konkreten Auseinandersetzungen mit dem Netzbetreiber die Hilfe der Clearingstelle EEG in Anspruch zu nehmen. Unter http://www.clearingstelle-eeg.de finden Sie neben der Kontaktadresse auch die Ergebnisse vieler Empfehlungs-, Hinweis- und Votumsverfahren zur Anwendung des EEG und eine Vielzahl von Gerichtsurteilen.