In den letzten Wochen wurden wir immer wieder auf gestiegene Messpreise für die Abrechnung und Messung für EE-Strom aufmerksam gemacht. Netzbetreiber begründeten diese erhöhten Forderungen damit, dass man ab dem 1.1.2011 zur Umsetzung der von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Preislisten für Messdienstleistungen und Netzentgelte verpflichtet sei.

In einem Schreiben der EnBW an einen Anlagenbetreiber wird jedoch nun - entgegen der oben dargestellten Abrechnungspraxis - auf eine völlig andere Rechtssituation hingewiesen.

In dem EnBW-Schreiben vom 11. Februar 2011 steht: "Bei Anlagen, die gemäß dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) gefördert werden, entfallen bis auf Weiteres die Preiskomponenten für Messung und Abrechnung, da nach derzeit herrschender Rechtsauffassung in diesen Fällen die Kosten für diese Dienstleistungen vom aufnahme- und vergütungspflichtigen Netzbetreiber zu zahlen sind."

Damit bestätigt EnBW unsere Rechtsauffassung. Anlagenbetreiber sollten darauf drängen, dass die Kosten für Abschlagszahlungen und sonstige Abrechnungen vom Netzbetreiber kostenfrei erbracht werden müssen. Für die Nutzung von Netzeinspeisezähler der Netzbetreibers fällt weiterhin eine Mietgebühr an.

Wenn der Anlagenbetreiber sowohl die Ablesung des Zählers als auch die Abrechnung des Solarstroms selbst übernimmt, dürfen ebenso keine Kosten vom Netzbetreiber in Rechnung gestellt werden.