Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!

Alle sind fixiert auf den Atomausstieg. Dieser darf jedoch keineswegs zum Neubau fossiler Kraftwerke führen, wie dies zur Zeit geplant ist oder zumindest hingenommen wird. Die Missachtung aller wissenschaftlichen Warnungen vor dem Klimawandel könnte sich in wenigen Jahren als ein nicht mehr rückholbarer Angriff auf die Überlebensfähigkeit der menschlichen Zivilisation herausstellen.

Deshalb: Keine weiteren fossilen Kraftwerke! Dies ist der Kern unserer Stellungnahme! Darüber hinaus möchten wir folgende Punkte herausstellen:

  • Vor dem Hintergrund der zu erwartenden klimabedingten Ernteausfälle und dem zunehmenden Bedarf an nachwachsenden Rohstoffen zur stofflichen Erdöl- und Kohlesubstitution in der chemischen Grundstoffindustrie darf es keine Ausweitung der energetischen Biomassenutzung geben.
  • Der gleichzeitige Ausstieg aus atomarer und fossiler Energiegewinnung muss sich deshalb ganz auf einen stark beschleunigten Ausbau von Solar- und Binnenland-Windenergie abstützen.
  • Der Einstieg in die Stromspeicherung muss umgehend erfolgen.

Der beschleunigte Ausbau der Erneuerbaren Energien muss mindestens in dem Tempo erfolgen, wie die Erzeugungsleistung atomarer und fossiler Kraftwerke vom Netz geht. Die Potenzialstudien zeigen eindeutig, dass Solarenergie im Verbund mit Binnenland-Windenergie den mit Abstand größten Anteil an der Energiewende werden tragen müssen.

Zum Vergleich: Der jährliche Zubau von 7,4 GWp bei der Photovoltaik (wie er 2010 in Deutschland erfolgte) erzeugt im Jahresdurchschnitt die Energiemenge, die ein 1 GW-Block eines Kernkraftwerks jährlich erzeugt. Der jährliche Zubau von 3,25 GW Binnenland-Windenergieleistung (wie in 2002 realisiert und seitdem nicht mehr erreicht) bringt je nach Jahr ebenfalls in etwa die Strommenge eines 1 GW Kernkraftblocks. Ohne Berücksichtigung von Überkapazitäten, möglichen Effizienzsteigerungen und der Energieeinsparung ist in den nächsten 10 Jahren rein rechnerisch nur für den Ersatz der Atomkraftwerke (1) der Zubau von jeweils mindestens 7 GWp Solarstromleistung und 4 GW Binnenland-Windenergieleistung erforderlich (2)! Bei Berücksichtigung der unvermeidlichen Speicherverluste sind es sogar noch mehr. Wir wollen aber nicht nur den Atomausstieg sondern auch den Ausstieg aus den fossilen Energien. Das verlangt noch höhere Zubauraten bei PV und Wind, solche von jeweils über 10 GWp über mehrere Jahre sind dafür erforderlich.

Vor dem Hintergrund der vorherigen Ausführungen ist die im Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und FDP (17/6071) benannte Zielsetzung von mindestens 35 Prozent Erneuerbaren Energien im Strombereich bis 2020 absolut nicht ausreichend, bedeutet diese Forderung im Umkehrschluss doch, dass 2020 noch 65 Prozent des Stroms aus fossilen (bzw. den restlichen atomaren) Kraftwerken stammt. Heute beträgt unter der Annahme, dass die Kernkraftwerke weitgehend CO2-frei operieren, der fossile Anteil der Stromerzeugung sogar einige Prozentpunkte weniger.

In der gegenwärtigen EEG-Novelle sind Verminderungen der Einspeisevergütungen für Solarenergie und Binnenland-Windenergie vorgesehen, die eine Drosselung und keine Beschleunigung des zuvor begründeten beschleunigten Ausbautempos bewirken. Besonders der für die Photovoltaik vom Zubau abhängige Degressionsfaktor („atmender Deckel“) wird eine starke Beschränkung erzwingen, das Gegenteil dessen, was für die Energiewende notwendig ist.

Das Kostenargument, das im Zusammenhang mit einem beschleunigten PV-Ausbau immer wieder herangezogen wird, ist in diesem Zusammenhang nicht stichhaltig. Die Solarenergie ist notwendig für den Energiemix und hat große volkswirtschaftliche Vorteile, die bei einer reinen Betrachtung der EEG-Umlagekosten keine Berücksichtigung finden. Zudem wird die PV in absehbarer Zeit den Preis für Offshore-Windstrom erreichen. Sie ist „Energie in Bürgerhand“, die von weiten Kreisen der Bevölkerung bevorzugt wird.

Wie wenig es den Autoren der EEG-Novelle tatsächlich auf die Kosten ankommt, zeigt die aus Sicht des SFV völlig unakzeptable neue Bestimmung in § 6, wonach die Betreiber von Solaranlagen bis 30 kW zukünftig nur noch 70 Prozent der erzeugbaren Höchstleistung ihrer Anlagen einspeisen dürfen, selbst dort, wo es nur wenige Solaranlagen gibt. Die Anlagen werden dadurch nicht billiger, aber ihre Stromerträge werden geringer.

Verbrauchsnaher dezentraler Solar- und Binnenland-Windenergieausbau wird zudem einen weit geringeren Ausbau der Übertragungsnetze notwendig machen (und damit Kosten sparen), als dies bei einer einseitigen Konzentration auf Offshore-Windparks notwendig ist.

Der Gesetzgeber muss für die Energiewende die erforderlichen Rahmenbedingungen schaffen:

  • attraktive, langfristig berechenbare PV-Vergütungen,
  • die Beseitigung von Hemmnissen für die Windenergie im Baugesetz, insbesondere die Aufhebung der Ausschlusswirkung von Wind-Vorranggebieten (3).

Um die Wetterabhängigkeit von Solar- und Windenergie auszugleichen, muss die Politik das Lastmanagement und den Ausbau von Stromspeichern auch bei den Endverbrauchern vorantreiben. Die Verfügbarkeit von Strom muss sich im Preis deutlich niederschlagen (Stromüberschüsse müssen den Verbrauchern billig angeboten werden und bei Mangel muss es richtig teuer werden). Zusätzlich schlägt der Solarenergie-Förderverein Deutschland vor, die Regelung §118 Satz (7) EnWG durch zusätzliche Zahlungen des Netzbetreibers an den Speicherbetreiber so auszuweiten, dass ein profitabler Betrieb von Stromspeichern bei allen Anschlussnehmern – auch und gerade in der Industrie – an das Stromnetz gleichermaßen möglich ist.


Rückfragen bitte an:

Dipl. Ing. Wolf von Fabeck
Dipl. Ing. Alfons Schulte


(1) Noch im Dezember 2010 waren über längere Phasen mehr als 17 GW Kernenergieleistung am Netz (Quelle: www.transparancy.eex.com )
(2) Basis: Stromertrag etwa 900 kWh/kWp Solarleistung sowie etwa 1600 kWh/kW Binnenland-Windleistung (Quelle: Bundesverband Windenergie, eigene Berechnungen des SFV)
(3) Bestimmung über Ausschlusswirkung in § 35 Baugesetzbuch

Stellungnahmen und ein Video zur Öffentlichen Anhörung zum Thema "Ausbau der erneuerbaren Energien/Energiewende" des Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - 47. Sitzung (08.06.2011) sind zu finden unter http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a16/Oeffentliche_Anhoerungen/47__Sitzung/index.htm