Die Arbeit des Solarenergie-Fördervereins Deutschland e.V. (SFV) wird über Spenden und Mitgliedsbeiträge finanziert. Herzlichen Dank an alle, die den SFV auf diese Weise finanziell unterstützen!

Der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. ist durch den letzten zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Aachen-Stadt vom 20.11.2018 nach § 5 Absatz 1 Nr. 9 KStG für die Jahre 2015 bis 2017 von der Körperschaftsteuer befreit, weil er ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.

Die Steuernummer des SFV ist 201/5903/3109.

Sowohl Spenden also auch Mitgliedsbeiträge können steuerlich berücksichtigt werden.

Unterstützen Sie den Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. mit mehr als 200 Euro, schickt Ihnen der SFV unaufgefordert eine Zuwendungsbestätigung (nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck) zu.

Bei Zuwendungen unter 200 Euro, ist grundsätzlich kein gesonderter Zuwendungsnachweis des SFV notwendig. Zur Vorlage beim Finanzamt im Rahmen Ihrer Steuererklärung reicht ein Vereinfachter Zuwendungsnachweis_2 zusammen mit dem Zahlungsbeleg (Buchungsbestätigung Ihres Kreditinstituts, z.B.Kontoauszug, oder ein Einzahlungsbeleg bzw. ein PC-Ausdruck bei Online-Banking).
Aus der Buchungsbestätigung müssen Name und Kontonummer des Auftraggebers und Empfängers, der Betrag sowie der Buchungstag ersichtlich sein. Bitte beachten Sie, dass im Überweisungsträger im Feld „Verwendungszweck“ das Wort „Mitgliedsbeitrag“ bzw. „Spende“ vermerkt sein muss.

pdf-Download: Vereinfachter Zuwendungsnachweis