Energiewende

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Inhalt

Editorial - Wahlkampf ist Kampf um die Energieversorgung

Auf elektrische Energie können wir nicht mehr verzichten. Ihre ständige Verfügbarkeit ist für uns lebenswichtig. Und auch wenn geschimpft wird, wir Millionen Stromverbraucher zahlen fast jeden Preis.
Deshalb gehören die Stromkonzerne zu den geldmächtigsten Institutionen unseres Staatswesens. Mit den von ihnen finanzierten Professorenstellen beeinflussen sie die Lehre. Mit der Aussicht auf lukrative Aufsichtsratsposten ködern sie Regierungsvertreter, Parteiführer und -funktionäre. Ihre gut bezahlten Berater schreiben den Ministerien neue Gesetzesentwürfe. Mit ihren gut bezahlten Zeitungsanzeigen machen sie die Presse gefügig.
Ist es gut, wenn wir eine solche Machtkonzentration neben der Regierung, dem Parlament und den Gerichten dulden? Man kann darüber geteilter Meinung sein.
Wenn die Energie nicht in wenigen großen Kraftwerken sondern in Millionen von Solaranlagen und Hunderttausenden von Windrädern erzeugt würde, wäre das Zahlenverhältnis zwischen Erzeugern und Verbrauchern ausgeglichener, die Gewinne und die Machtverhältnisse wären besser verteilt. Das spricht für eine Dezentralisierung der Stromerzeugung. Viel entscheidender aber ist die Frage, mit welcher Technik der Strom erzeugt wird. Und da neigt sich die Entscheidungswaage für uns endgültig zu Gunsten der kleinen Anlagenbetreiber, denn deren Stromerzeugungstechnik schädigt das Klima nicht!
Stromkonzerne dagegen profitieren von der Verfügungsgewalt über die Braunkohle und haben deshalb ein hohes Eigeninteresse daran, genau diese Technik der Stromversorgung fortzusetzen, wobei es ihnen gleichgültig ist, dass sie damit das Klima beschädigen.

Nun haben wir Wahlkampf. Auch hierbei geht es um die Macht. Es geht um die Frage, wer demnächst die Gesetze machen darf, die darüber entscheiden, welche Energieerzeugung sich zukünftig in Deutschland durchsetzen wird: Braunkohle oder Sonne, Wind und Stromspeicher.

Wahlkampf ist Kampf um die künftige Energieversorgung. Erinnern Sie sich noch? Schon ein Jahr nach dem Wahlsieg von Schwarz-Gelb vor vier Jahren erfolgte die Laufzeitverlängerung für die Atomenergie. Diesmal könnte ein Wahlsieg von Schwarz-Gelb das Laufzeit-Ende für die Erneuerbaren Energien bedeuten.

Mit welchen Argumenten derzeit die Stromwirtschaft und die Regierungskoalition den Ausstieg aus der Solar- und Windenergie betreiben und was die Hintergründe sind, können Sie in meinen folgenden Beiträgen lesen.
Nutzen Sie diese Informationen und geben Sie sie weiter!

Wolf von Fabeck

 

Braunkohle statt Sonnen- und Windenergie

Selten hat eine Pressemitteilung die Gegnerschaft der Bundesregierung zu den Erneuerbaren Energien so ungeniert aufgezeigt wie die Erklärung des Bundes-Umweltministers vom 8.7.2013.

Pressemitteilung


Den Rückgang des solaren Ausbaus um 40% - 50% pries Peter Altmaier als „Großen Erfolg".
Die Vergütungssätze für Photovoltaik seien in den letzten Jahren drastisch um zwei Drittel abgesenkt worden. Die Kosten durch neue Anlagen seien seit 2010 um rund 85 % reduziert worden. Bedenkt man, dass es immerhin der Umweltminister ist, der sich so negativ zur Solarenergie äußert, so kommt einige Verwunderung auf.

Dass es dem Umweltminister eigentlich nicht um die Kosten geht, zeigt sein Verhalten gegenüber dem Prachtstück der fossilen Energiewirtschaft, dem 2,6 Mrd. Euro schweren Braunkohlekraftwerk mit optimierter Anlagentechnik (BoA 1&2) in Neurath. Altmaier bei der Vorstellung dieses Kraftwerks am 14. Aug. 2012 in Neurath: Dieses Kraftwerk leiste „einen herausragenden Beitrag zum Gelingen der Energiewende“

Umweltfreunde sind entsetzt, denn Braunkohle ist bei der Stromerzeugung der Brennstoff mit dem höchsten CO2-Ausstoß. Und aus einem neu errichteten Kraftwerk wird dieser CO2-Ausstoß noch weitere 40 Jahre lang den Klimawandel anheizen.

Der große technische Fortschritt bei diesem Superkraftwerk sei die Tatsache, dass es innerhalb 15 Minuten seine Leistung von 2,2 GW auf die Hälfte reduzieren beziehungsweise wieder erhöhen kann, sagt eine RWE-Pressemitteilung. Das ist mehr als wohlwollend ausgedrückt. Tatsächlich kann das Kraftwerk seine Leistung aus technischen Gründen nicht unter 1 GW absenken, auch wenn niemand seine Leistung braucht, weil übergenug Sonnen- und Windenergie zur Verfügung stehen. Wie alle "Grundlastkraftwerke" muss dieses Kraftwerk "durchlaufen". Bei einer schnellen vollständigen Abregelung würde es erhebliche Verschleißschäden und eine deutliche Verminderung seiner Lebenserwartung erleiden. Entsprechendes gilt in vermehrtem Maße für Atomkraftwerke.
Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, so zeigen die beiden Äußerungen aus dem Mund des Bundesumweltministers, dass es der Bundesregierung gar nicht um Klimaschutz, sondern um den Schutz der Interessen der fossilen Stromwirtschaft geht.

Die Begrenzung des Strompreises ist nur ein willkommener Vorwand, den der Umweltminister braucht, um die Solarenergie ungestraft von der öffentlichen Meinung vollständig ausbremsen zu können. Die Einspeisetarife für neue PV-Anlagen sind mittlerweile niedriger als der Preis für den Strom aus der Steckdose. Damit wird klar, dass der Strompreisanstieg (der nicht die großen Stromverbraucher, sondern nur die Haushaltskunden trifft) andere Ursachen haben muss, die in den folgenden Artikeln genauer dargestellt werden.

Altmaier will auch Windenergie an Land deckeln

 

Braunkohle- und Atomkraftwerke erzwingen Abregelung von Sonnen- und Windenergie

Die Stromverbraucher entscheiden durch Ein- oder Ausschalten ihrer elektrischen Geräte, wann und wieviel Strom sie benötigen. Die Stromerzeuger müssen dann entsprechend viel Strom liefern.

Zur Vertiefung:
Im gesamten Europäischen ENTSO-E Stromnetz (European Network of Transmission System Operators for Electricity) muss jederzeit genau so viel elektrische Energie erzeugt werden, wie im gleichen Augenblick auch verbraucht wird. Bei einem Überschuss an elektrischer Energie oder bei einem Mangel würde es zu Über- oder Unterspannung, Über- oder Unterfrequenz kommen, die Sicherheitseinrichtungen würden ansprechen und ein Blackout könnte die Folge sein. Die Aufgabe, das Gleichgewicht zwischen Stromverbrauch und Stromerzeugung zu bewahren, kann prinzipiell durch drei unterschiedliche Maßnahmen gelöst werden:

  • Die Stromerzeuger müssen sich dem Bedarf der Stromverbraucher anpassen (das ist derzeit in Deutschland der Regelfall).
  • Die Stromverbraucher müssen sich der Stromerzeugung anpassen (dazu gibt es für Großverbraucher bereits seit langem finanzielle Anreize. Für ein Vielzahl an Kleinverbrauchern gilt das immer noch nicht, obwohl es technisch möglich wäre)
  • Überschüssiger Strom wird zwischengespeichert und im Fall von Strommangel wieder ins Stromnetz zurückgespeist (wird bisher kaum durchgeführt, da die Bundesregierung sich hartnäckig weigert, eine dem Aufgabenumfang angemessene Markteinführung für dezentrale Speicher in Gang zu setzen).

Stattdessen wird in Deutschland Sonnen- und insbesondere Windenergie abgeregelt. Die Energie hätte zur Verfügung gestanden, wurde aber nicht genutzt. So betrug z.B. In Schleswig-Holstein die Ausfallarbeit (Abregelung) von Strom aus Erneuerbaren Energien im Jahr 2011 308 GWh und im Jahr 2012 348 GWh. Quelle: http://www.schleswig-holstein.de/Energie/DE/Energiewende/Kosten_Energiewende/einspeisemanagement_fakten_pdf__blob=publicationFile.pdf  



Derzeit erleben wir ein kostentreibendes Nebeneinander von konventionellen Kraftwerken und Erneuerbare Energien.
Im Stromnetz mischen sich beide Stromarten. Wind- und Solarstrom werden mit Vorrang immer dann ins Stromnetz eingespeist, wenn gerade der Wind weht, bzw. die Sonne scheint. Der fehlende Restbedarf, die sogenannte "Residuallast" sollte dann durch konventionelle Kraftwerke abgedeckt werden. So war es jedenfalls ursprünglich geplant. Strom aus Erneuerbaren Energien sollte immer Vorrang haben. Sogar der Name des Gesetzes vom 25.10.2008 wies darauf hin: "Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG)".

Dass es jemals technische Probleme wegen eines Leistungsüberschusses der Erneuerbaren Energien geben würde, konnten sich die Planer im Umweltministerium offenbar nicht vorstellen, denn sie wurden durch die "Fachleute" der Stromwirtschaft falsch beraten.

Weitergehende Informationen:
Grundlastkraftwerke sind auf höchste Effizienz optimiert. Sie verwenden außergewöhnlich hohe Dampftemperaturen und -drücke. Wenn die Leistung des Kraftwerks geändert wird, ändern sich auch die Temperaturen und Drücke. Das Material dehnt sich bei Erwärmung aus und zieht sich bei Abkühlung zusammen. Die Dampfkessel z.B. ändern ihre Höhe fast um einen Meter. Da die Temperaturen innen und außen unterschiedlich sind, ergeben sich unterschiedliche Ausdehnungen und damit unterschiedliche Wärmespannungen. Diese führen zur Ermüdung und vorzeitigen Alterung des Materials, so wie ein Draht schließlich bricht oder reißt, wenn man ihn ständig hin- und herbiegt

Braunkohlekraftwerk Weisweiler,
Foto: Alfons Schulte

Kraftwerk Weisweiler

Hätten die Planer der Stromwirtschaft geahnt, dass jemals der Betrieb der konventionellen Braunkohle- und Atomkraftwerke durch den Vorrang der Erneuerbaren Energien ernsthaft gefährdet werden würde, so wäre der massive Widerstand gegen die Erneuerbaren
Energien möglicherweise noch früher aufgeflammt. So aber wurden die Planer auch durch ihre eigene Propaganda gegen die Erneuerbaren Energien gelähmt.

 

Sind Erneuerbare Energien bedeutungslos?

Berühmtheit erreichte die Anzeigenkampagne der deutschen Stromwirtschaft vom 26.06.1993 mit ihrem Spruch „Sonne, Wasser oder Wind können auch langfristig nicht mehr als vier Prozent unseres Strombedarfs decken“.

Damit und mit der Klimabelastung durch Kohlekraftwerke begründete damals die Stromwirtschaft ihr Festhalten an der Atomenergie

Sonne Wasser oder Wind

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"Sonne, Wasser oder Wind können auch langfristig nicht mehr als 4 % unseres Strombedarfs decken.“

Offensichtlich verfehlte diese Aussage nicht ihre Wirkung auf die damalige Bundesministerin für Frauen und Jugend, Dr. Angela Merkel, die anderthalb Jahre später zur Umweltministerin im Kabinett Kohl (Vereidigung am 17.11.1994) berufen wurde. Kurz nach Antsübernahme wiederholte sie in einem Rundfunkinterview in einem Bekenntnis zur Atomenergie wörtlich diesen Spruch.

Der Stromwirtschaft ging es auch in den folgenden Jahren (verständlicherweise) um Planungssicherheit für weitere Investitionen in konventionelle Kohle- und Braunkohlekraftwerke. Jede Andeutung, dass man zukünftig die geplanten Kraftwerke nicht mehr werde voll auslasten können, musste vermieden werden.

10 Jahre später, als ein immer rascheres Wachstum von Sonnen- und Windenergie offensichtlich wurde, war in der Zielbestimmung des EEG nicht mehr von 4% des Strombedarfs, sondern von 20% die Rede, die offensichtlich immer noch erheblich zu niedrig gegriffen waren. Im Solarbrief 4/04 protestierte der SFV:
Das neue EEG will 20 % der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf Erneuerbare Energien umstellen. Dies ist nach unserer Auffassung ein ungenügendes Ziel. Derzeit liegt der Anteil der Erneuerbaren bei 10 %. Es sollen also nach dem Willen des Gesetzgebers nur noch weitere 10 % hinzukommen. Beurteilt man diese Zielsetzung vor dem Hintergrund, dass die Stromwirtschaft ihren atomaren Kraftwerkbestand (30% des gesamten Kraftwerksbestandes) und ihre veralteten konventionellen Kraftwerke (weitere 30 % des Kraftwerksbestandes) - insgesamt also 60 % - durch neue konventionelle Kraftwerke ersetzen will, so sehen wir eine volkswirtschaftliche Fehlinvestition historischen Ausmaßes auf unser Land zukommen. Gelder, die erst einmal in den Neubau von fossilen Kraftwerken investiert wurden, sind für den Ausbau der Erneuerbaren Energien verloren.

2005 forderte der SFV ein Genehmigungsverbot für den Neubau fossiler Kraftwerke

2006 sah sich der SFV zu einer harschen Kritik an einer Zielstudie des BMU vom Dezember 2005 veranlasst. Die Studie gipfelte in der wunderlichen Feststellung:

"Die Photovoltaik hatte in den letzten Jahren ein rasantes Wachstum zu verzeichnen. Ende 2004 betrug die installierte Leistung 860 MWp, davon wurden allein in 2004 etwa 450 MWp errichtet. Eine Fortsetzung dieser Wachstumsentwicklung (Durchschnitt des Marktwachstums im Jahrzehnts 1994 - 2004 rund 46 %/a;   im letzten Jahr Verdopplung) über einen längeren Zeitraum ist in Deutschland nicht vorstellbar".


Es fiel schon damals auf, dass der vorhergesagte Rückgang des rasanten PV-Wachstums einzig damit begründet wurde, dass man sich eine Fortsetzung des Wachstums nicht vorstellen könne. Ehrlicher wäre wohl die Formulierung gewesen, eine Fortsetzung des Wachstums sei nicht erwünscht. (Jahre später fand man die Sprachregelung, die Fortsetzung des Wachstums sei nicht bezahlbar). Sicherlich spielte seitens des Umweltministeriums auch der Wunsch mit, kein Aufsehen für die Erneuerbaren Energien zu erzeugen, damit sie ungestört weiter wachsen könnten.

 

Sind Erneuerbare Energien unbezahlbar?

Am 11. März 2011 begann dann die Atomkatastrophe von Fukushima. Die Bundesregierung hätte mit ihrer kurz vorher durchgesetzten
Laufzeitverlängerung für die Atomkraftwerke völlig im Abseits gestanden. Angela Merkel machte eine Kehrtwende und verkündete die Energiewende. Die Mehrheit der Bevölkerung erwartete nun den Wechsel zu den Erneuerbaren Energien. Auch die Bundesregierung sprach von der „Energiewende“, aber bald zeigte es sich deutlich: sie meinte offenbar eine Wende vom Atom zur Braunkohle.

Die richtige energietechnische Entscheidung wäre gewesen, dass die Grundlastkraftwerke zügig in der Reihenfolge ihrer Umweltgefährdung stillgelegt werden und durch schnell regelbare Gaskraftwerke ersetzt werden. Doch mit dieser Forderung steht der
SFV gegen die Planung der Stromwirtschaft, die Regierungsmeinung und auch gegen die Meinung der oppositionellen SPD.
Anstatt den unerwarteten Erfolg der Solarenergie weiter auszubauen und dafür die Voraussetzungen zu schaffen, sah die Bundesregierung einen gewaltigen Konflikt mit der konventionellen Stromwirtschaft heraufziehen, dem sie sich offenbar nicht gewachsen fühlte.
Es wurde absehbar, dass bei weiterem schnellen Wachstum von Solar- und Windenergie die Leistung der Grundlastkraftwerke zu manchen Stunden nicht mehr gebraucht werden würde. Das würde zu technischen Problemen führen, denn siese Kraftwerke können ihre Leistung nicht beliebig absenken, sondern müssen aus technischen Gründen fortwährend möglichst gleichmäßig Strom abgeben. Zumindest ihre Mindestleistung (etwa 50 % bis 70 % der Nennleistung) müssen sie auf jeden Fall ins Netz einspeisen. Es wurde offensichtlich, dass bereits zu viele Braunkohlekraftwerke gebaut worden waren. Eine Versagung der Betriebsgenehmigung war undenkbar, da sonst erhebliche Schadenersatzforderungen der Betreiber zu erwarten gewesen wären.

Das Argument, es gäbe noch zu wenig Erneuerbare Energien ließ sich nun nicht mehr halten. Jetzt kam es darauf an, den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien - koste es was es wolle - radikal zu stoppen.
So ließ die Bundesregierung die Chancen vorübergehen, die das unerwartet hohe Wachstum der Solarenergie geboten hatte. Das Umweltministerium setzte jetzt vielmehr alles daran, das Photovoltaik(PV)-Wachstum auszubremsen und ließ sich auch nicht durch eine Welle von Insolvenzen bei den Solarherstellern und -Installateuren beeindrucken.

Der eigentliche Grund, die Existenzsicherung der Braunkohlekraftwerke, wäre in der Bevölkerung auf wenig Verständnis gestoßen. Es musste eine andere Begründung für die brutale Drosselung der Solarenergie gefunden werden.

Offenbar traute die Bundeskanzlerin ihrem Bundesumweltminister Norbert Röttgen nicht die nötige Entschlossenheit und Wendigkeit zu. Immerhin hatte er mehrmals die Notwendigkeit der Erneuerbaren Energien betont. Röttgen wurde durch Angela Merkel im Mai 2012 abgelöst und durch Peter Altmaier ersetzt, der seitdem kompromisslos die Interessen der Stromwirtschaft durchsetzt.
Sein Argument lautet jetzt, die Erneuerbaren Energien seien zu teuer. Und er tut alles dafür, sie dem kleinen Mann, dem Wähler, noch weiter zu verteuern - und den Eindruck zu verstärken, es seien die Erneuerbaren, die dem Strompreis in die Höhe trieben.

Der Gesetzgeber hatte durch einen schwer durchschaubaren Berechnungstrick die EEG-Umlage mit Kosten aufgebläht, die durch Atom- und Braunkohlekraftwerke verursacht werden.

Die Strom-Endkundenversorger erhielten die Genehmigung, bei den Haushaltskunden, die alles bezahlen sollten, die EEG-Umlage als Grund für den Strompreisanstieg auf der Stromrechnung zu nennen.

Immer mehr Stromgroßverbraucher, die Klientel des Wirtschaftsministeriums, wurden von der EEG-Umlage fast vollständig befreit. Das hinderte sie aber nicht, öffentlichkeitswirksam über die EEG-Umlage zu jammern (die sie gar nicht bezahlen mussten).

Parallel dazu wurde - einem Vorschlag des RWI (Rheinisch Westfälisches Instituts für Wirtschaftsforschung) aus dem
Jahr 2007 folgend - die angebliche finanzielle Belastung der Stromkunden (ohne Abzug der dabei erfolgten Wertschöpfung und ohne Abzug der Fehlplanungskosten) in die Öffentlichkeit getragen.

In der Presse wurde eine Neiddebatte entfacht, wonach mit der steigenden EEG-Umlage die HartzIV-Empfänger die angeblichen Photovoltaikgewinne der Zahnärzte bezahlen müssten, und in der Boulevardpresse wurden Solaranlagenbetreiber sogar mit Bankräubern verglichen.

Die Bundesregierung konnte sich mit dem Anschein der Seriosität darauf beschränken, bei jedem Anstieg der sogenannten EEG-Umlage ihre tiefe Besorgnis zu äußern und alles zu tun, um „das Problem“ durch noch drastischere Absenkungen der Einspeisevergütungen zu lösen. Das Ergebnis: ein immer rascherer Rückgang des Photovoltaikausbaus - aber keine Senkung des Strompreises.

 

Gefährden Erneuerbare Energien die Netzstabilität?

Trotz des immer rascheren Rückganges des Photovoltaikausbaus musste in großer Eile der Vorrang für die Solar- und Windanlagen beseitigt werden, sonst hätten bei Solar- und Windüberschuss demnächst einige Braunkohlekraftwerke abgeregelt werden müssen und wären damit in ihrer Lebensdauer reduziert worden.
Weil sich die Grundlastkraftwerke nicht weiter herunterregeln lassen, werden die Solar- und Windanlagen abgeregelt und der Vorrang der Erneuerbaren Energien wird geopfert.

Bilder: Zur Notwendigkeit des Abregelns

Residuallast 1
Residuallast 2
Residuallast 3


Die Notwendigkeit des Abregelns wird nun neuerdings mit der unzutreffenden Behauptung begründet, dass die Erneuerbaren Energien alleine die Stabilität des Netzbetriebes nicht gewährleisten können.
Als vorübergehende Alternative bot sich an: Man konnte den überschüssigen Braunkohlestrom ins Ausland exportieren. Dazu mussten die Stromnetze verstärkt werden. Doch der Ausbau der Stromnetze würde Zeit brauchen. Deshalb wurde sicherheitshalber und vorsorglich im EEG eine neue Bestimmung eingeführt (§ 6 EEG 2012), die das Abregeln erlaubt. Doch in der Begründung durfte der eigentliche Grund nicht benannt werden, nämlich die Existenzsicherung der konventionellen Grundlastkraftwerke, die ihre Leistung nicht beliebig bis auf Null herabregeln können.
.
In einem Anwendungshinweis des BMU und des BMWi zu § 6 Absatz 2 EEG 2012 wird das Problem mit folgenden Worten verschleiert:
„Hintergrund ist der hohe Zubau an installierter Leistung in diesem Segment [...] Die Regelung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie [...] kann grundsätzlich [...] aus Gründen der Systembilanz erforderlich sein, also wenn die netztechnisch erforderliche Mindesterzeugung aus konventionellen Anlagen und die bisher nicht regelbaren Kleinanlagen insgesamt mehr Strom erzeugen als abgenommen werden kann."
Die unterstrichenen Worte „netztechnisch erforderlich“ stellen insofern eine Fehlinformation dar, als sie den Eindruck erwecken, Solar-, Wind- und sonstige Anlagen der Erneuerbaren Energien könnten ohne konventionelle Kraftwerke keine stabile Stromversorgung gewährleisten. Hier werden zwei benachbarte Probleme unzulässig miteinander vermengt.

Zum einen das eigentliche Problem, dass die Grundlastkraftwerke wegen ihrer Bauweise nicht auf Null heruntergeregelt werden können und deswegen mit ihrer jeweiligen Mindestleistung weiterlaufen müssen, egal ob ihr Strom benötigt wird oder nicht. Dadurch wird die Systembilanz gefährdet. Doch dieses Problem soll verschwiegen werden.

Zum anderen gibt es das Problem kurzfristiger, sehr schneller Störungen im Gleichgewicht zwischen Verbrauch und Erzeugung. Zum Beispiel könnte ein Großkraftwerk durch eine unfallverursachte Unterbrechung der Stromleitung plötzlich ausfallen. Hier muss im Millisekundenbereich gegengehalten werden. Dafür müssen die Anlagen der Erneuerbaren Energien so ausgestattet werden, dass sie sich an der Stabilisierung von Spannung und Frequenz im Stromnetz aktiv beteiligen können. Eine der wichtigen Voraussetzungen dazu sind Pufferspeicher bei möglichst allen neu zu errichtenden EEG-Anlagen.

Der Solarenergie-Förderverein Deutschland hat angeregt, dass zu diesem Thema am 16. und 17. November eine Informationstagung an der Bischöflichen Akademie in Aachen stattfindet.

Weitergehende Informationen
Es muss immer genauso viel Strom ins Netz geliefert (eingespeist) werden, wie im selben Augenblick entnommen wird. Deshalb ist eine schnell reagierende Regelung notwendig. Bisher übernehmen die Synchrongeneratoren der konventionellen Kraftwerke einen wichtigen Anteil. Ihre Drehzahl stimmt mit der europaweiten Netzfrequenz überein. Sie haben wegen ihrer Drehmasse eine erhebliche
Dreh-Energie gespeichert, mit der sie sich gegen ein plötzliches Abbremsen „wehren“. Ihre Drehzahl nimmt dabei zwar ab, wenn sie überlastet werden. Aber sie nimmt nicht schlagartig ab und so wird Zeit gewonnen, in der zusätzliche Energie aus schnell regelbaren anderen Kraftwerken oder Pumpspeichern abgerufen werden kann.
Auch Solaranlagen könnten sich an der Stabilhaltung der Frequenz aktiv beteiligen, wenn sie mit Pufferspeichern und einem Programm ausgestattet sind, das bei Zunahme der Netzfrequenz etwas mehr Solarstrom abspeichert, und das bei Abnahme der Netzfrequenz zusätzlich Energie aus dem Speicher in das Netz einspeist (die Netzspannungstoleranzen müssen dabei natürlich beachtet werden). Doch diese technische Möglichkeit wurde bisher nicht genutzt.
Windanlagen könnten entweder die Trägheit der Rotoren oder zusätzliche Pufferspeicher zum gleichen Zweck einsetzen. Diese technischen Änderungen müssen dringend verlangt und vorgenommen werden. Stattdessen die EE-Anlagen mit Vorrichtungen zum Abregeln auszustatten, bedeutet das baldige Ende der weiteren Umstellung auf Erneuerbare Energien
.


 

Stromkunden zahlen doppelt

Der derzeitige Strompreisanstieg ergibt sich aus der Tatsache, dass zwei inkompatible (miteinander unverträgliche) Stromversorgungssysteme bezahlt werden müssen. Zum einen wird ein modernes System aufgebaut, das auf den Erneuerbaren Energien beruht. Zum anderen wird ein fossiles System mit Braunkohlekraftwerken und Fernübertragungsnetzen modernisiert, anstatt es zurückzubauen.
Beide Systeme behindern sich gegenseitig und arbeiten deshalb ineffektiv. Trotzdem laufen der Kapitaldienst und sonstige Fixkosten für beide unvermindert weiter und müssen bezahlt werden.
Wie auch immer die Kosten umgelegt werden, wie auch immer der sogenannte „EEG-Wälzungsmechanismus“ gestaltet ist, es gibt keine Möglichkeit, den laufenden Kapitaldienst für die beiden Systeme zu bedienen und trotzdem die Gesamtkosten zu reduzieren.
Eine Umgestaltung des EEG-Wälzungsmechanismus kann allenfalls für eine andere Verteilung der Kosten sorgen.

Für die weitere Diskussion und die anstehenden energiepolitischen Entscheidungen ist dem Solarenergie-Förderverein Deutschland die Information der Öffentlichkeit wichtig: Nicht die Erneuerbaren Energien tragen die Schuld am starken Strompreisanstieg.
Deutschland hat vielmehr deshalb zur Zeit besonders hohe Strompreise, weil es sich den „Luxus“ leistet, gleichzeitig zwei Energieversorgungssysteme aufzubauen, von denen aber nur eines gebraucht wird und von denen das alte das neue schwer behindert.
Der Ausbau von Braunkohle- und der Weiterbetrieb von Atomkraftwerken ist nicht nur unnötig. Er behindert zunehmend auch den weiteren Ausbau von Solar- und Windanlagen. Deutschland verliert dabei doppelt: Zeit beim Erreichen einer Vollversorgung mit Erneuerbaren und Geld durch zwei inkompatible Stromversorgungssysteme.

Weitergehende Informationen:
In Deutschland sind 16 Braunkohlekraftwerke mit einer Gesamtleistung von 24 Gigawatt sowie 9 Atomkraftwerke mit 12,7 Gigawatt in Betrieb (Wikipedia). Wikipedia nennt 14 Kohlekraftwerke mit einer Gesamtleistung von 14 Gigawatt im Bau oder Planung, davon 2 Braunkohlekraftwerke mit 1,76 Gigawatt). Diese Planungen müssten sofort eingestellt werden, denn Kohlekraftwerke haben einen
erheblich höheren CO2-Ausstoß als Gaskraftwerke und lassen sich schlechter auf- und abregeln.
Auch 19 Erdgaskraftwerke mit insgesamt 11,75 Gigawatt sind im Bau oder in Planung (Wikipedia). Doch allein um den Bestand an Grundlastkraftwerken von 36,7 Gigawatt durch Erdgaskraftwerke zu ersetzen, müssten es dreimal so viel sein. Man plant demnach keineswegs einen Rückbau oder gar Abschaltung der Grundlastkraftwerke.
Neben diesen Planungen nehmen sich die Planungen für 16 Pumpspeicherkraftwerke (Wikipedia) mit insgesamt 7 Gigawatt völlig ungenügend aus.
Es gibt noch keine nennenswerten Speicher, die überschüssige Sonnen- oder Windenergie für Stunden des Energiemangels aufbewahren können. Die elektrische Energie, die Windkraft und Sonnenkraft hätten erzeugen können, geht somit verloren. Aber die finanziellen Kosten der Wind- und Solaranlagen müssen trotzdem bezahlt werden. Die Wende hin zu einer Vollversorgung mit
Erneuerbaren kann so nicht funktionieren. Jedes neue Braun- oder Steinkohlekraftwerk blockiert ein Stück des Weges.

 

Entscheidung für Netzausbau und gegen Speicherausbau wendet sich gegen die Erneuerbaren Energien

Wer eine Industrienation klimafreundlich und ohne die Gefahren der Radioaktivität mit Strom aus Wind- und Sonnenenergie versorgen will und dies als langfristiges Ziel ankündigt, muss sich darauf vorbereiten, dass Stromspeicher im großen Umfang erforderlich sind.
Die wie ein Lehrsatz wiederholte Formulierung, Stromnetze seien billiger als Stromspeicher, führt in die Irre!
Stromspeicher sind für einen anderen Zweck vorgesehen als Stromnetze.

Mit Stromspeichern kann man elektrische Energie zeitlich verschieben, mit Stromnetzen kann man sie örtlich verschieben.

Deswegen ist ein Preisvergleich zwischen beiden so sinnlos, wie ein Preisvergleich zwischen Kühlschrank und Einkaufswagen.
Wenn es dunkel ist, und nicht zufällig ein frischer Wind weht, helfen Stromnetze nicht weiter. Stromnetze helfen auch in der umgekehrten Situation nicht weiter, die bald immer häufiger auftreten wird: Die Sonne liefert in manchen Mittagsstunden weit mehr Energie als überhaupt benötigt wird. Sehr eindrucksvoll war das um den 6. Juni dieses Jahres zu beobachten. An diesen Tagen wurde um die Mittagszeit überschüssiger Strom exportiert. Dazu wurde er an der Strombörse unter Null Cent pro kWh angeboten. Wer ihn abnahm, bekam also sogar noch Geld dazu - und dieses Geld stammte teilweise aus der EEG-Umlage, die von den deutschen
Haushaltskunden bezahlt werden muss. Aber das wird weiter unten noch eingehender abgehandelt.
Stromexport bei starkem Sonnenschein um die Mittagszeit kann nur eine vorübergehende Maßnahme sein, solange in den Nachbarländern nur wenige Solaranlagen stehen. Wenn aber (hoffentlich) in einigen Jahren auch in den Nachbarländern Solaranlagen
stehen, wird auch dort um die Mittagszeit Stromüberschuss herrschen. Dann helfen Stromnetze nicht mehr weiter, denn auch anderenorts liefert bei weiterem PV-Ausbau die Sonne Strom im Überfluss.

Deutschland braucht deshalb Stromspeicher!

Eine Regierung, die diese Aufgabe nicht erkennt, oder die sie erkennt, aber ihre Lösung nicht rechtzeitig in Angriff nimmt, handelt unverantwortlich.
Und um auf den Preis der Speicher zurückzukommen: Durch bloßes Abwarten werden Speicher nicht billiger!

 

Fernübertragungsnetze dienen vornehmlich dem Handel mit Braunkohlestrom, nicht aber der Offshore-Windenergie

Höchstspannung-Gleichstrom-Übertragung (Foto Amprion)
HGÜ Leitungen

Die geplante Stilllegung der Atomkraftwerke im Norden und Süden Deutschlands soll offensichtlich nach den Planungen der Stromwirtschaft durch vermehrten Einsatz der Braunkohle ausgeglichen werden. Braunkohle findet sich im rheinischen Braunkohlerevier, im Mitteldeutschen Braunkohlerevier und in der Lausitz.
Der Transport von Braunkohle zu weiter entfernt liegenden Braunkohlekraftwerken ist unwirtschaftlich, da der Energieinhalt der Braunkohle geringer ist als der von Steinkohle. Es lohnt also eher, die Braunkohle in der Nähe ihrer Abbaugebiete zu Strom zu machen
und diesen in Fernleitungen dorthin zu leiten, wo es keine Braunkohle gibt, d.h. in den Norden und den Süden Deutschlands. Dort standen bisher Atomkraftwerke. Die Modernisierung des konventionellen Stromversorgungssystems unter vermehrter Nutzung der heimischen Braunkohle verlangt deshalb bessere Fernverbindungen aus den drei Braunkohlerevieren in Deutschland nach Norden und Süden.
Um diese braunkohlefreundlichen Planungen vor der Bevölkerung zu verbergen, wurde eine andere Story erfunden: Offshore-Windenergie braucht angeblich Fernübertragungsleitungen nach dem Süden. Doch diese Story überzeugt nicht.

  • In Küstennähe gibt es genügend Stromverbraucher.
  • Wind- und Solaranlagen in Verbrauchernähe errichten,spart Fernleitungen.
  • Bei Dunkelheit nützen Fernleitungen nicht für die Übertragung von Solarstrom aus Süddeutschland.
  • Bei Windstille und Dunkelheit braucht man Stromspeicher statt Fernleitungen.
  • Fernübertragungsleitung 1 und 3 werden wohl eher zum Transport von Braunkohlestrom zu den Standorten der abzuschaltenden AKW benötigt

Bild: Netzentwicklungsplan © GeoBasi-DE/BKG 2011,
Übertragungsnetzbetreiber, Stand 26.11.2012,
Herausgeber: Bundesnetzagentur

Netzentwicklungsplan vom 27.11.2012

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Bild: Braunkohlegebiete in Deutschland
Braunkohlegebiete

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Moderne Braunkohlekraftwerke machen Gaskraftwerke arbeitslos

Der Öffentlichkeit wird mitgeteilt, dass das Aufwachsen der fluktuierenden Erneuerbaren Energien - insbesondere der Solarenergie - die Wirtschaftlichkeit der Spitzenlastkraftwerke gefährde, weil es weniger Lastspitzen abzudecken gäbe. Auch diese Darstellung gehört
zu den „Vereinfachungen“, mit denen die tatsächlichen Zusammenhänge verschleiert werden.
Im Stromnetz müssen vier Teilnehmergruppen zusammenwirken:

  • Die Stromverbraucher mit einer vergleichsweise geringen tageszeitlichen, wetterabhängigen und jahreszeitabhängigen aber gut vorhersehbaren Fluktuation.
  • Die Solaranlagen mit einer regelmäßigen Tag-Nacht und Sommer-Winter Fluktuation und einer unregelmäßigen, wetterabhängigen Fluktuation.
  • Die Windanlagen mit einer sehr unregelmäßigen und sehr starken wetterabhängigen Fluktuation sowie einer überlagerten Sommer-Winter-Fluktuation.
  • Die konventionellen Kraftwerke, die den Restbedarf (die Residuallast) abdecken sollen und ihre Leistung dementsprechend schnell ändern müssen.

Es geht im Folgenden um die notwendigen Leistungsänderungen mit denen die konventionellen Kraftwerke dafür sorgen müssen, dass trotz all der genannten Fluktuationen stets die Systembilanz stimmt, bzw. ein Leistungsgleichgewicht herrscht.
Die Behauptung, dass es trotz der stark zunehmenden Zahl fluktuierender Teilnehmer immer weniger Lastspitzen gäbe, die auszugleichen seien, ist falsch. Im Gegenteil: Die Zahl und der Betrag der Lastsschwankungen wird immer weiter zunehmen.
In der jetzigen (Übergangs-)Zeit ist es allerdings so, dass die Photovoltaik im Sommer noch recht oft das Volumen des täglichen Anstiegs ausgleicht und an sonnigen Tagen damit die Residuallast quasi verstetigt. Das wird jedoch nur ein vorübergehender
Effekt sein. Mit einem weiteren Ausbau der Sonnenenergie kommt es zur Überkompensation und dann werden die Schwankungen der Residuallast erheblich zunehmen.

Wenn dennoch in den vergangenen Jahren eine geringere Auslastung der Spitzenlastkraftwerke beobachtet worden ist, so spielen noch andere Effekte mit.

Ein häufig übersehener Grund für die Nichtauslastung der Spitzenlastkraftwerke liegt in der Modernisierung der Grundlastkraftwerke und dem Ausscheiden einiger regelungsunfähiger Atomkraftwerke. Moderne Grundlastkraftwerke auf Braunkohlebasis unterscheiden sich von älteren Grundlastkraftwerken - insbesondere von Atomkraftwerken - durch einen sehr viel weiter reichenden Regelbereich und ein sehr viel schnelleres Regeltempo. Als Beispiel nennen wir den vor zwei Jahren in Betrieb genommenen Doppelblock BoA 2&3 des RWE-Braunkohlekraftwerks in Neurath.
Nachfolgend ein Auszug aus einer Pressemitteilung der RWE-Power vom 15. August 2012:
Auszug aus RWE-Pressemitteilung:

„... Schon bei der Konzeption des Kraftwerks hat RWE besonderen Wert auf eine sehr kurze Reaktionszeit der Anlage gelegt. Jeder Block ist so konzipiert, dass er in 15 Minuten seine Leistung um gut 500 MW verändern kann; ... Und das mit einer Geschwindigkeit, die modernsten Gaskraftwerken in nichts nachsteht...“

Das neue Braunkohlekraftwerk macht also mit seinen beiden Blöcken BoA 2&3 zwei Spitzenlast-Gaskraft-werke mit 500 MW „arbeitslos“, insbesondere deshalb, weil es den Strom erheblich billiger liefern kann. Würde man - unserem Vorschlag folgend - zunächst die alten und dann zunehmend auch die modernen Braunkohlekraftwerke stilllegen (politisch keine einfache Angelegenheit, nachdem letztere gerade eine Betriebserlaubnis bekommen haben) so würden die arbeitslos gewordenen Spitzenlastkraftwerke wieder
ausgelastet werden. UND sie würden für die gleiche Strommenge weniger CO2 emittieren.
Die hier gewonnene Erkenntnis stellt somit ein weiteres Argument für einen Ausstieg aus der Braunkohle dar. Doch sollen darüber keinesfalls die anderen Gründe vergessen werden:

- Braunkohlkraftwerke haben den höchsten CO2-Ausstoß und vermindern diesen auch nicht mehr während ihrer langen Betriebszeit von 40 Jahren. Sie gefährden deshalb im höchsten Maße das Weltklima.

  • Braunkohlekraftwerke (weil sie sich nicht auf Null herunterregeln lassen) erzwingen zunehmend die Abregelung von Solar- und Windanlagen und bremsen so den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien.
  • Moderne Braunkohlekraftwerke machen Spitzenlast-Gaskraftwerke unwirtschaftlich.
  • Da sie den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien bremsen, zerstört der Weiterbetrieb von Braunkohlekraftwerken Tausende von Arbeitsplätzen in der Solar- und Windbranche. Allein bei der Photovoltaik seien im Jahr 2012 von den bisher 87.840 Arbeitsplätzen 23.100 Arbeitsplätze verloren gegangen, hat die Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung (GWS) im Auftrag des BMU

ermittelt http://www.pv-magazine.de/nachrichten/details/beitrag/20-prozent-weniger-jobs-im-photovoltaik-sektor-2012_100011902/#ixzz2cVkyJE1O

  • Braunkohleabbau belastet in sehr hohem Maße Natur, Tier- und Menschenwelt, senkt den Grundwasserspiegel ab und zerstört ganze Landstriche einschließlich ihrer Kulturdenkmäler.

Bilder: Zur Braunkohle

Braunkohle 1Braunkohle 2Braunkohle 3Braunkohle 4Tagebau Inden

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Natürlich halten wir es für selbstverständlich, dass bei einer Stilllegung aller Grundlastkraftwerke auch an Tagen mit hohem Strombedarf (z.B. im Winter) bei bedecktem Himmel und schwacher Windleistung genügend konventionelle Gaskraftwerke zur Verfügung stehen müssen, um ggf. auch über eine oder mehrere Wochen hinweg den anfallenden Strombedarf zu decken. Dazu müssen noch viele rasch regelbare Gaskraftwerke errichtet werden.

 

Vollkostendeckung für Braunkohlestrom ist nicht billiger als Solarstrom

15 zu 25 Cent

Wer sich dieser Tage für sein Einfamilienhaus eine neue Solarstromanlage angeschafft hat, erhält für jede Kilowattstunde (kWh), die er in das öffentliche Stromnetz einspeist, vom Verteilnetzbetreiber ca. 15 Cent pro kWh.
Dieser eingespeiste Solarstrom fließt auf dem kürzesten Weg zum Nachbarn, der dann für jede Kilowattstunde, die an ihn weitergeleitet wird, etwa 25 Cent zahlen muss, also 66% mehr.
Gewiss handelt es sich um eine starke Vereinfachung, aber unter diesen Umständen erscheint es kaum glaubhaft, dass die Einspeisung von preisgünstigem Solarstrom den Strompreis verteuern kann. Im Gegenteil - eigentlich müsste das Dazukommen von billigerem Solarstrom den Mischpreis sogar verringern. Es besteht also Anlass, an dieser Stelle weiter nachzuforschen.

Hier wird häufig eingewendet, Solarstrom sei mit 15 Cent/kWh aber erheblich teurer als der Braunkohlestrom, denn der werde an der Börse sogar mit nur 3,5 Cent angeboten. Doch hier handelt es sich nur um eine Halbwahrheit.
Die 3,5 Cent/kWh, mit denen Braunkohlestrom an der Börse angeboten wird, sind die sogenannten Grenzkosten. Diese ergeben sich im wesentlichen aus den Brennstoffkosten. Zu den Brennstoffkosten kommen die Fixkosten hinzu, wie z.B. Kapitalkosten, Personalkosten, jährliche Wartungskosten. Die variablen Grenzkosten und die Fixkosten ergeben die Vollkosten.

Kein Braunkohlekraftwerk könnte auf Dauer mit 3,5 Cent/kWh betrieben werden. Eine Vollkostendeckung ist für Braunkohlekraftwerke nur möglich, wenn der Börsenpreis möglichst oft weit über 3,5 Cent/kWh steigt. Das geschieht in solchen Stunden, in denen die
Stromnachfrage hoch und der Anteil der Erneuerbaren Energien gering ist.

Bild: Wie kommen Braunkohlekraftwerke zur Vollkostendeckung

ungenügender Deckungsbeitrag

Hier kommen weder die Atomkraftwerke noch die Braunkohlekraftwerke (noch die Erneuerbaren Energien) auf ihre Kosten. Doch diese Konstellation kommt bisher nur an wenigen Sommertagen um die Mittagszeit vor.

Bild: Hohe Deckungsbeiträge bei fehlender Solar- und Windleistung sowie hoher Stromnachfrage

Hohe Deckungsbeiträge

So erwirtschaften Atom- und Kohlekraftwerke ihre hohen Deckungsbeiträge. Diese Konstellation kommt an trüben, windarmen Tagen und besonders zur Winterzeit häufig vor, ist aber der Öffentlichkeit kaum bekannt

 

EEG-Umlage wird mit Kosten der Atom- und Braunkohlekraftwerke belastet

Angstmache


Aus dem Interview, das Umweltminister Altmaier der Frankfurter Rundschau gegeben hat, geht hervor, dass Herr Altmaier glaubt (oder glauben machen will), die EEG-Umlage würde durch die Einspeisevergütungen neuer Solaranlagen aufgebläht. Er will mit dieser willkommenen Begründung die Einspeisevergütungen weiter senken und erhofft sich dafür sogar Zustimmung von den Grünen.

Doch hier irrt Altmeier. Selbst wenn Millionen von Solaranlagen hinzugebaut würden, deren Betreiber mit einer Einspeisevergütung von Null Cent zufrieden wären, würde die EEG-Umlage weiter ansteigen.
Die EEG-Umlage steigt deshalb an, weil die Atom- und Braunkohlekraftwerke ihre Stromproduktion rund um die Uhr fortsetzen, obwohl immer mehr Solaranlagen um die Mittagszeit Strom ins Netz einspeisen. Je höher das Stromangebot steigt, desto geringer wird der Börsenpreis. Bei einem Überangebot wird der Börsenpreis sogar negativ und die EEG-Umlage steigt immer weiter.

Dass eine weitere Absenkung der Einspeisevergütungen den Zubau von Solar- und Onshore-Windanlagen noch weiter reduzieren wird, ist leicht vorauszusehen. Und dass Altmaier einen weiteren Rückgang des solaren Zubaus als Erfolg für seine Mission ansieht, haben wir bereits eingangs seiner Pressemitteilung (Erklärung des Bundes-Umweltministers vom 8.7.2013) entnommen.

Wir wollen deshalb aufzeigen, dass die EEG-Umlage mit Kosten belastet wird, die nicht durch die Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien verursacht werden, sondern durch die Fehlentscheidung der Bundesregierung, die Braunkohle- und Atomkraftwerke weiter zu betreiben und sogar neue Braunkohle- und Kohlekraftwerke zu genehmigen.

Damit kein Missverständnis aufkommt: Diese unnötigen Kosten werden nicht durch den Wälzungsmechanismus erzeugt, mit dem die entstandenen Kosten auf die Stromkunden umgelegt werden. Es handelt sich vielmehr um tatsächlich entstehende Kosten,
die durch das Gegeneinanderarbeiten zweier inkompatibler Stromversorgungssysteme entstehen. Die Verantwortung für das Ausufern der EEG-Umlage tragen die Bundesregierungen, die einen Aufbau der Erneuerbaren Energien initiiert haben (CDU/CSU/FDP haben 1990 das Stromeinspeisungsgesetz verabschiedet, SPD/Grüne 2000 das erste EEG), die es aber versäumt haben, gleichzeitig den entsprechenden Rückbau des fossilen Kraftwerkparks durchzusetzen. Die derzeitige Bundesregierung tut stattdessen seit Jahren
alles, um den begonnenen Aufbau der Erneuerbaren Energien wieder abzuwürgen und ermutigt die fossile Energiewirtschaft, weitere Braunkohlekraftwerke zu bauen! In der Unterstützung für neue Braunkohlekraftwerke wird sie dabei sogar von tonangebenden Teilen
der SPD unterstützt.

Der Wälzungsmechanismus ist im EEG und in der Ausgleichsmechanismus-Verordnung zum EEG niedergelegt.

Diese beiden Werke umfassen

  • im EEG die Paragraphen 34 bis 54 sowie Verweise auf weitere Paragraphen
  • in der Ausgleichsmechanismus-Verordnung zum EEG die Paragraphen 1 bis 13, wobei der Paragraph 11 wiederum eine Verordnungsermächtigung für die Bundesnetzagentur enthält. Die vollständige Bezeichnung lautet: Ausgleichsmechanismusverordnung vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2101), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. August 2012 (BGBl. I S. 1754) geändert worden ist.

.
Alle hier vorgesehenen Detailregelungen und Ausnahmen - und sagen wir es ruhig: kleinlichen Schikanen gegenüber den Betreibern von EEG-Anlagen - können hier unmöglich erklärt werden. Es soll hier nur um die Frage gehen, wie es zu dem verwunderlichen Anstieg der EEG-Umlage kommt.


Bestimmung der EEG-Umlage am Spotmarkt der Strombörse

Die Akteure: EEG-Anlagenbetreiber, Verteilnetzbetreiber, Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), Endkundenversorger und Endkunde finden Sie weiter unten im Bild Geldströme und Akteure.

Bild: Definition der EEG-Umlage

EEG-Umlage

EEG-Umlage = Summe aller Einspeisevergütungen abzüglich der Börsenerlöse für die EE

Die EEG-Einspeisevergütung wird hier als grünes Rechteck dargestellt. Dieser Geldbetrag wird vom Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) auf dem Umweg über die Verteilnetzbetreiber an die EEG-Strom-Einspeiser bezahlt.

Nun gehört der EEG-Strom dem bzw. den ÜNB.
Die ÜNB verkaufen den EEG-Strom am Spotmarkt der Strombörse und holen sich mit dem erzielten Börsenerlös einen Teil der Einspeisevergütung zurück.
Derzeit ist der Kraftwerkspark mit einer hohen Zahl von Atom- und Braunkohlekraftwerken bestückt, die sich nur in geringem Umfang abregeln lassen - selbst dann nicht, wenn viel Solar- und Windstrom im Angebot ist. Dadurch kommt es in diesen Stunden zu sehr geringen Börsenpreisen.
Der fehlende Rest muss den ÜNB durch die EEG-Umlage erstattet werden. Die EEG-Umlage wird also um so höher sein, je geringer der Börsenerlös ist.

Bild: Unterschiedliche Börsenerlöse je nach Zusammensetzung des Kraftwerksparks

Unterschiedlicher Kraftwerkspark

Der erzielte Börsenerlös für den Strom aus Erneuerbaren Energien hängt entscheidend davon ab, welche konventionellen Kraftwerke ihren Strom an der Strombörse anbieten. Wenn es weniger Atom- und Braunkohlekraftwerke geben würde, würden die Börsenpreise bei hohem Angebot von Wind- und Sonnenenergie in der Mittagszeit höher sein, denn leicht regelbare Gaskraftwerke haben höhere Grenzkosten als Braunkohlekraftwerke. Siehe dazu die blaue Angebotskurve.

Bei geringem Angebot erneuerbarer Energien und hoher Stromnachfrage wären hingegen die Börsenpreise geringer, das rechts auf dem Bild die braune Angebotskurve über der blauene Angebotskurve liegt.

 

Bild: Höherer Börsenerlös für Erneuerbare Energien bei zukunftsfähigem Kraftwerkspark und hohem Angebot von Erneuerbaren Energien

höherer Börsenerlös

Bei einem zukunftsfähigen Kraftwerkspark (blaue Angebotskurve) würde der ÜNB einen höheren Börsenerlös als beim gegenwärtigen Kraftwerkspark (braune Angebotskurve) erzielen. Deshalb müsste eine geringere EEG-Umlage an den ÜNB abgeführt werden.


Bilder: Vergleich der Verhältnisse bei einem zukunftsfähigen Kraftwerkspark (linke Bildhälfte) und dem real existierenden Kraftwerkspark (rechte Bildhälfte)

Vergleich Börsenerlös

Unvermeidbare

Die EEG-Umlage (gestrichelt schwarz umrahmtes Rechteck im rechten Bildteil) enthält einen offenbar vermeidbaren Kostenanteil, der durch die Fehlbestückung des Kraftwerksparks mit Grundlastkraftwerken verursacht wird. Der Börsenerlös (grau) ist deshalb nur klein. Er könnte größer sein, wie der linke Bildteil zeigt.

Der Betrag der Fehlplanungskosten entspricht in etwa dem Unterschied im Börsenpreis zwischen dem Angebotspreis von modernen Gasturbinenkraftwerken und dem Börsenpreis, der sich beim derzeitigen konventionellen Kraftwerkspark an der Strombörse ergibt.

Fehlplanungskosten

Ein Vergleich zeigt: Die EEG-Umlage (gestrichelt schwarz umrahmtes Rechteck im rechten Bildteil) enthält einen vermeidbaren Kostenanteil (braunrotes Rechteck), der durch die Fehlbestückung des Kraftwerksparks mit Grundlastkraftwerken verursacht wird. Der Börsenerlös (grau) im rechten Bildteil ist deshalb nur klein. Er könnte größer sein, wie der linke Bildteil zeigt.
Der Betrag der Fehlplanungskosten entspricht in etwa dem Unterschied im Börsenpreis zwischen dem Angebotspreis von modernen Gasturbinenkraftwerken und dem Börsenpreis, der sich beim derzeitigen konventionellen Kraftwerkspark an der Strombörse ergibt.

Bild 5
Die Geldströme zwischen den verschiedenen Akteuren im Strommarkt sind in dem folgenden Bild dargestellt. Die Farben der Geldströme stimmen mit den Farben der vorhergehenden Bilder überein.

Bild Geldströme und Akteure im Wälzungsmechanismus

Geldströme

Zur Vergrößerung in das Bild klicken

Zur besseren Orientierung wird empfohlen, links unten mit den EEG-Betreibern zu beginnen. Sie erhalten die Einspeisevergütung (grüner Pfeil) von den darüber stehenden Verteilnetzbetreibern.
Diese erhalten die Einspeisevergütung von dem darüber dargestellten Übertragungsnetzbetreiber(n)
Die Einspeisevergütung setzt sich zusammen aus drei Anteilen (grauer, braunroter und gelber Pfeil).
Folgen Sie dem grauen Pfeil gegen die Pfeilrichtung nach rechts, so stellen Sie fest, dass es sich um den Börsenerlös für den Börsenverkauf des EEG-Stroms handelt.
Folgen Sie dem gelben und dem braunroten Pfeil gegen die Pfeilrichtung nach rechts, so stellen Sie fest, dass es sich in der Summe um die (schwarz gestrichelt umrahmte) EEG-Umlage handelt, die sich aus zwei Anteilen zusammensetzt, den unvermeidbaren Mehrkosten der Erneuerbaren Energien (gelber Pfeil) und den durch falsche Planung des Kraftwerkparks verursachten Kosten (braunroter Pfeil).
Die EEG-Umlage (braunroter und gelber Pfeil) muss von dem/den Endkundenversorgern an die Übertragungsnetzbetreiber gezahlt werden.
Dem Endkundenversorger ist es überlassen, wie er seine Preise gegenüber dem Endkunden kalkuliert („freier Markt“). Er ist nicht verpflichtet, die Kosten weiterzureichen, aber er darf seine Kalkulation offen legen. Und damit kommen wir zum entscheidenden Punkt.
Nach derzeitiger gesetzlicher Regelung darf der Endkundenversorger die EEG-Umlage auf der Stromrechnung nennen, ohne darauf hinzuweisen, dass die EEG-Umlage einen erheblichen Kostenanteil enthält, der durch den Weiterbetrieb der Atom- und ohlekraftwerke verursacht wird. Diese Unterlassung ist eine Fehlinformation mit erheblichen energiepolitischen und wettbewerblichen Auswirkungen, denn sie erweckt in der Öffentlichkeit den verheerenden Eindruck, dass der Umstieg auf die Erneuerbaren Energien unbezahlbar sei.

Die einfachste Art der Abhilfe bestünde in einer Vorschrift, wonach die EEG-Umlage auf der Stromrechnung nur dann genannt werden darf, wenn sie durch den Satz ergänzt wird.

Die EEG-Umlage enthält einen Anteil, der aus dem Weiterbetrieb von Atom- und Braunkohlekraftwerken folgt.

Für eine solche Vorschrift bedarf es möglicherweise nicht einmal einer Gesetzesänderung, denn in § 53 EEG Ausweisung der
EEG-Umlage heißt es:
(1) Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind berechtigt, die EEG-Umlage gegenüber Letztverbraucherinnen und Letztverbrauchern auszuweisen, soweit für diesen Strom keine Begrenzung der EEG-Umlage nach § 40 EEG erfolgt ist.
(2) Bei der Anzeige der EEG-Umlage ist deutlich sichtbar und in gut lesbarer Schrift anzugeben, wie viele Kilowattstunden Strom aus Erneuerbaren Energien und aus Grubengas für die Berechnung der EEG-Umlage zu Grunde gelegt wurden.
Die Berechnung der EEG-Umlage ist so zu begründen, dass sie ohne weitere Informationen nachvollziehbar
ist.

 

Abhilfe

Die einfachste Art der Abhilfe bestünde in einer Vorschrift, wonach die EEG-Umlage auf der Stromrechnung nur dann genannt werden darf, wenn sie durch den Satz ergänzt wird. "Die EEG-Umlage enthält nicht nur die an den Übertragungsnetzbetreiber abzuführenden Mehrkosten für die Erneuerbaren Energien, sondern auch die Kosten, die sich durch Verzögerungen beim Ersatz der Braunkohle- und Kernkraftwerke durch vollständig abregelbare CO2-arme Kraftwerke ergeben."

Für eine solche Vorschrift bedarf es möglicherweise nicht einmal einer Gesetzesänderung, denn in .§ 53 EEG Ausweisung der EEG-Umlage heißt es:
(1) Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind berechtigt, die EEG-Umlage gegenüber Letztverbrau­cherinnen und Letztverbrauchern auszuweisen, soweit für diesen Strom keine Begrenzung der EEG-Umlage nach § 40 erfolgt ist.
(2) Bei der Anzeige der EEG-Umlage ist deutlich sichtbar und in gut lesbarer Schrift anzugeben, wie viele Kilowattstunden Strom aus erneuerbaren Energien und aus Grubengas für die Berechnung der EEG-Umlage zu Grunde gelegt wurden. Die Berechnung der EEG-Umlage ist so zu begründen, dass sie ohne weitere Informationen nachvollziehbar ist.


 

Bildmaterial für einen Vortrag zum Thema, den Sie auch selber halten können

pdf-Datei Energiewende um 360 Grad

Bei Interesse an einem Referenten für diesen Vortrag bitte per E-Mail bei zentrale@sfv.de anfragen.



Anhang

Pressemitteilung des Bundes-Umweltministers Nr. 103/13 | Berlin, 08.07.2013
Reform der PV-Förderung erweist sich als großer Erfolg
Im Juni 2012 haben Bundestag und Bundesrat die Reform der Photovoltaik-Förderung verabschiedet. Ein Jahr später zieht Bundesumweltminister Peter Altmaier eine positive Bilanz. "Die Reform wirkt. Der Ausbau der Photovoltaik ist jetzt auf einem nachhaltigen Kurs", sagte Altmaier.
"Der Erfolg der Reform der PV-Förderung übertrifft die seinerzeit geäußerten Erwartungen bei weitem", sagte Altmaier. "Nach zwei Gesetzesnovellen in den Vorjahren, die weitgehend wirkungslos blieben, wurden erstmals die Ziele der Reform vollumfänglich erreicht."
Nach 3 Jahren mit Rekord-Ausbauzahlen von jeweils über 7.000 MW kehrt der Ausbau in diesem Jahr erstmals wieder auf den vorgesehenen Pfad von 2.500 – 3.500 MW zurück. Derzeit werden monatlich ca. 300 bis 350 MW neu zugebaut, bis Ende Juni lag der Zubau für 2013 bei insgesamt 1.800 MW. Das ist ein Rückgang von 40-50%, aber immer noch ein beachtlicher Ausbau, der voll im Zielkorridor der Energiewende liegt.
Die Vergütungssätze für PV wurden in den letzten Jahren drastisch um zwei Drittel abgesenkt (allein 2012 um bis zu 30%). Derzeit betragen die Vergütungssätze für Kleinanlagen 15,07 ct und für Freiflächenanlagen 10,44 ct. Im Herbst wird die Vergütung für Freiflächenanlagen erstmals unter 10 ct absinken.
Die durch neue Anlagen entstehenden Kosten haben sich seit 2010 um rund 85 % reduziert. Während die im Jahr 2010 installierten Anlagen EEG-Differenzkosten von rund 2,2 Milliarden Euro verursachten, werden die in diesem Jahr installierten Anlagen lediglich rund 300 Millionen Euro verursachen.
Durch die Kostendegression wurde nicht nur die zuletzt außer Kontrolle geratene Ausbaudynamik gebremst, sondern zudem die Struktur des Ausbaus verändert: Neue Anlagen werden zunehmend zum Zwecke des Eigenverbrauchs von Strom installiert, was die Differenzkosten für die EEG-Umlage weiter senkt. Der Neuausbau von PV ist damit nicht länger ein Kostentreiber für den Anstieg der EEG-Umlage. Der Effekt des Neuzubaus wird im Jahre 2013 voraussichtlich unter 0,1 ct kwh liegen.
Derzeit sind in Deutschland 34 GW PV installiert. Die Förderung für neue Anlagen läuft bei Erreichen von 52 GW aus, so dass davon auszugehen ist, dass die PV ab 2017/2018 ganz ohne EEG-Einspeisevergütungen marktfähig sein wird.


RWE-Pressemitteilung vom 15. August 2012
http://www.rwe.com/web/cms/de/37110/rwe/presse-news/pressemitteilungen/pressemitteilungen/?pmid=4008219
Essen, 15. August 2012, RWE Power AG
English
Effizient und hochflexibel: BoA 2&3 leistet wichtigen Beitrag zu Energiewende und Klimaschutz


NRW-Ministerpräsidentin Kraft, Bundesumweltminister Altmaier und RWE Chef Terium nehmen Braunkohlenkraftwerk mit optimierter Anlagentechnik (BoA) in Betrieb
Über 50% der Investitionssumme von 2,6 Milliarden Euro gingen nach Nordrhein-Westfalen / Deutliche CO2-Reduktion durch neueste Technik

In Grevenbroich-Neurath bei Köln ist heute die BoA 2&3 offiziell in Betrieb gegangen. Mit einem Wirkungsgrad von 43 Prozent und großer Flexibilität ist die Doppelblockanlage mit einer Gesamtleistung von 2.200 Megawatt (MW) das modernste Braunkohlenkraftwerk weltweit. Die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, Bundesumweltminister Peter Altmaier und RWE Vorstandsvorsitzender Peter Terium demonstrierten den mehr als 400 Gästen eindrucksvoll, wie flexibel die Anlage gefahren werden kann. Anders als sonst üblich gaben sie kein Startsignal, sondern den Befehl zu einer schnellen Absenkung der Stromerzeugung. Innerhalb von fünf Minuten wurde die Leistung eines Blocks um über 150 Megawatt reduziert – und anschließend genauso
schnell wieder aufgebaut. So kann das Kraftwerk die schwankende Leistung von Wind und Sonne ausgleichen. Mit 2,6 Milliarden Euro ist es eine der größten Investitionen in der Geschichte von RWE.

„RWE tut genau das, was die Energiewende ausmacht: Wir investieren massiv in die erneuerbaren Energien und in die Verteilnetze. Wir tragen zur Verbesserung der Energieeffizienz bei und entwickeln Konzepte zur Netzeinbindung der Erneuerbaren. Und wir modernisieren unseren konventionellen Kraftwerkspark“, betonte Peter Terium. Er ergänzte: „RWE treibt die Energiewende voran. BoA 2&3 ist ein wichtiger Baustein dieser Strategie. Denn moderne Kohle- und Gaskraftwerke sind unverzichtbar, weil sie anders als Wind und Sonne immer und flexibel produzieren können: Das macht sie zu einem Trumpf für die Energiewende.“

„Die im vergangenen Jahr beschlossene Energiewende stellt eine große gesamtgesellschaftliche Herausforderung dar“, sagte Ministerpräsidentin Kraft in Grevenbroich. „Damit sie gelingt, müssen alle gemeinsam an einem Strang ziehen: Bund, Länder und Kommunen, aber auch Energieversorger und Unternehmen.“ Sie betonte weiter: „Ziel ist eine vollständige Energieversorgung aus erneuerbaren Stromquellen. Auf dem Weg dorthin brauchen wir auch Strom aus fossil befeuerten Kraftwerken. Dazu gehören hoch effiziente Braunkohlekraftwerke. Aber die Verstromung der Braunkohle muss klimaschonender erfolgen. Die Inbetriebnahme des Kraftwerks BoA 2&3 ist daher energiepolitisch der richtige Schritt zum richtigen Zeitpunkt. Dadurch werden klimaschädliche Emissionen vermieden und gleichzeitig wird ein wichtiger Beitrag zur Versorgungssicherheit geleistet.“


Bundesumweltminister Peter Altmaier hob hervor: „Das neue Kraftwerk ist ein eindrucksvolles Beispiel dafür, dass moderne Kohle- und Gaskraftwerke durch eine hohe Effizienz nicht nur bei der Verringerung von CO2-Emissionen helfen, sondern zugleich auch einen herausragenden Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten können.“

Schon bei der Konzeption des Kraftwerks hat RWE besonderen Wert auf eine sehr kurze Reaktionszeit der Anlage gelegt. Jeder Block ist so konzipiert, dass er in 15 Minuten seine Leistung um gut 500 MW verändern kann; bei 1.000 MW insgesamt entspricht das der Leistung von mehr als 400 Windkraftanlagen. Und das mit einer Geschwindigkeit, die modernsten Gaskraftwerken in nichts nachsteht. BoA 2&3 reduziert bei gleicher Stromproduktion den CO2-Ausstoß jährlich um sechs Millionen Tonnen im Vergleich zu alten Anlagen. Diese Anlagen der 150 MW-Klasse sind zum Teil bereits außer Betrieb genommen oder werden bis Ende 2012 endgültig stillgelegt. BoA 2&3 kann pro Jahr rund 16 Milliarden Kilowattstunden Strom produzieren, das entspricht dem Bedarf von mehr als 3,4 Millionen Haushalten.

Auch darüber hinaus ist die neue Anlage ein Kraftwerk der Superlative: In der Bauzeit wurden 380.000 Kubikmeter Beton benötigt und 91.000 Tonnen Stahl verbaut. Die Länge der verlegten Kabel entspricht mit 2.500 Kilometern der Strecke Neurath – Moskau. In der Spitze waren bis zu 4.000 Menschen täglich auf der Baustelle; weit über 100.000 in der gesamten Bauzeit. „Dass diese Anlage jetzt am Netz ist, verdanken wir der außergewöhnlichen Leistung unseres hervorragenden Teams. Unser Dank und Respekt gilt allen, die hier mit vollem Engagement gearbeitet haben“, hob Matthias Hartung, Geschäftsführer der RWE Technology, hervor. Dr. Johannes Lambertz, Vorstandsvorsitzender der RWE Power, unterstrich den guten Dialogprozess während der gesamten Planungs- und Bauzeit: „Es ist positiv, dass wir BoA 2&3 im Einklang mit der Region realisieren konnten.“ Und weiter: „Wir haben Aufträge über mehr als eine Milliarde Euro an Unternehmen aus NRW vergeben, viele davon direkt ins Rheinische Revier. In der Betriebsphase wird BoA 2&3 insgesamt 3.000 Arbeitsplätze bei RWE und Zulieferern aus der Umgebung sichern. Das zeigt: Wir sind und bleiben ein verlässlicher Partner der Region.“


Für Rückfragen:
Volker Heck
Leiter Konzernkommunikation
RWE AG
T: +49 201 1215120
M:+49 1622655551
Volker.Heck@rwe.com

Stephanie Schunck
Leiterin Unternehmenskommunikation
RWE Power AG
T: +49 201 1222088
M: +49 1622655588
Stephanie.Schunck@rwe.com


Altmaier will Windenergie-Förderung deckeln

15.06.13 13:06
dpa-AFX

BERLIN (dpa-AFX) - Sollte er nach der Bundestagswahl noch im Amt sein, will Umweltminister Peter Altmaier (CDU) die Förderung für neue Windräder deckeln.

"Bei der Solarenergie ist es mir gelungen, einen Deckel einzuziehen. Das reicht aber nicht, wir müssen auch in anderen Bereichen gegensteuern", sagte Altmaier der "Wirtschaftswoche". Bei Solaranlagen fällt die über den Strompreis zu zahlende Förderung ab einer installierten Leistung von 52 000 Megawatt weg. Die Grenze kann 2016 / 2017 erreicht sein. Ohne Gegensteuern werde die Ökostrom-Umlage weiter hochgetrieben. "Zurzeit werden sehr viele Windräder an Land gebaut, viel mehr als das in unseren Zielen vorgesehen ist." An Windenenergie sind in Deutschland rund 32 000 Megawatt installiert./ir/DP/zb


Auszug aus Altmaier-Interview mit der FR vom 31.05.2013

In Deutschland wird zur Zeit vor allem über die Kosten der Öko-Energien debattiert. Sie selbst haben die Zahl eine Billion Euro in Umlauf gebracht, ohne sie im Detail vorzurechnen.

Die Billion ist seriös berechnet – und zwar eher zu knapp als zu hoch. Sie ergibt sich, wenn die Förderbedingungen gleich bleiben, der Ausbau so weiter geht wie bisher und der Börsenstrompreis im Schnitt 4,5 Cent beträgt. Rund 66 Milliarden haben wir seit 2000 für existierende Ökostrom-Anlagen gezahlt, 250 Milliarden addieren sich für diese bis zum Ende der 20-Jahres-Vergütung, und weitere 730 Milliarden kämen für neue Ökostrom-Anlagen bis 2040 noch hinzu. Insgesamt also über eine Billion Euro. Nicht mitgerechnet sind Investitionen für Back-up-Kraftwerke, Energiespeicher, Netz-Ausbau. Die Zahl ist so dramatisch, weil der Börsenpreis als EEG-Berechnungsgrundlage nicht wie erwartet von ehemals sieben auf zehn Cent gestiegen, sondern auf unter vier gefallen ist. Der teurere Ökostrom wird aus der Umlage finanziert, die deswegen ansteigt. Ein Windrad, das vor drei Jahren gebaut wurde, kostet den Verbraucher heute zweieinhalb Mal so viel Geld wie damals. Wenn ich das weiß und es nicht sage, verletzte ich meine Amtspflicht als Minister.

Sie sagen: Es kann noch teuer als eine Billion werden?

Dann, wenn der Börsenstrompreis langfristig unter 4,5 Cent bleibt oder sogar weiter sinkt. Letzteres ist nicht unwahrscheinlich, da wir immer mehr Ökostrom einspeisen, was den Börsenpreis senkt. Dann kann es noch deutlich teurer werden. Dann wird es nicht nur für die Rentnerin in Wanne-Eickel zum Problem.

Aber das Ganze zeigt doch: Der Ökostrom macht sich selbst teuer, indem er den Börsenstrompreis in den Keller treibt. Seine Vermarktung muss verändert werden. Daher machen EEG-Kostenberechnungen über 30 Jahre doch gar keinen Sinn.

Wir brauchen gleich nach der Wahl in der Tat eine grundlegende EEG-Reform. Nur: Wann die kommt, hängt nicht nur von mir ab. Mit meiner Warnung vor der Billion will ich erreichen, dass sich hier etwas bewegt. Um es klar zustellen: Mein Ziel ist nicht, die Energiewende zu verlangsamen, aber sie muss bezahlbar bleiben. Beim Solarstrom sind wir auf gutem Weg. Wir haben beschlossen, dass die Fördersätze weiter deutlich zu kappen. Der Ausbau geht auf hohem Niveau weiter, aber die Kosten sinken.

Mit ihrer „Strompreisbremse“ sind Sie gegen die Wand gefahren.


Die Strompreisbremse ist nicht gescheitert. Gescheitert ist nur der Versuch, sie vor der Bundestagswahl zu beschließen. Die so entstandene Unsicherheit über die weitere Finanzierung der Energiewende ist schädlich. Deswegen sage ich: Ich stehe bereit, die Debatte neu zu führen. Wenn von Rot-Grün das Signal kommt, man will konstruktiv reden, lade ich sofort dazu ein. Die SPD müsste bereit sein, Einsparungen bei den EEG-Ausgleichsregeln für Großunternehmen mit zutragen, und die Grünen, die EEG-Vergütungen zu senken.

Wie hoch wird die EEG-Umlage für 2014 denn werden? Jetzt sind es 5,28 Cent pro Kilowattstunde.

Es können sechs bis sieben Cent werden, wenn wir keine Veränderungen an den Vergütungen hinbekommen.

(...)

Das Interview führten Karl Doemens und Joachim Wille.


 

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