Vielleicht interessieren Sie folgende Überlegungen, die für die Problemlösung wichtig sein könnten:

(1) Im Süden werden die Kernkraftwerke stillgelegt, im Norden wird Windenergie zugebaut, und deshalb benötigen wir dringend viele neue Stromleitungen. Klingt überzeugend, ist aber leider falsch.

(2) Mittlerweile kann mithilfe von Daten der Bundesnetzagentur belegt werden: Die geplanten neuen Stromleitungen sind NICHT für den Transport von Windstrom von Nord nach Süd erforderlich, sondern für die Einspeisung von Kohlestromstrom zeitgleich zu Starkwindeinspeisung. Dies gilt insbesondere für die von Ostdeutschland nach Bayern geplanten neuen Leitungen. Dies geht eindeutig aus Daten der Bundesnetzagentur für 2022 hervor: Die Kohlekraftwerke in Ostdeutschland sollen auch zukünftig immer mit voller Leistung betrieben werden (vgl. den beigelegten EWeRK-Aufsatz, Abb. 1), also auch zeitgleich zu ostdeutscher Starkwindeinspeisung.

(3) Leider resultiert wohl aus der geltenden Rechtslage ein Netzausbau für Kohlekraftwerke:

  • Die Einspeisegarantie für Kohlekraftwerke zeitgleich zu Starkwindeinspeisung resultiert primär aus § 12 Abs. 3 EnWG: "(3) Betreiber von Übertragungsnetzen haben dauerhaft die Fähigkeit des Netzes sicherzustellen, die Nachfrage nach Übertragung von Elektrizität zu befriedigen und insbesondere durch entsprechende Übertragungskapazität und Zuverlässigkeit des Netzes zur Versorgungssicherheit beizutragen."

D.h., jede Nachfrage nach Übertragungsleistung, also auch von jedem Kohlekraftwerk an jedem Standort, muss befriedigt werden (vgl. hierzu auch KraftNAV etc.). (Hinweis: Von dieser Einspeisegarantie strikt getrennt werden muss die Möglichkeit, einzelne Einspeiser bei akuten Netzengpässen abschalten zu können (§ 13 EnWG)).

  • Reichen die vorhandenen Netze dafür nicht aus, was bei wachsenden EE-Anteilen immer häufiger der Fall sein wird, müssen die Netze ausgebaut werden: § 11 Abs. 1 EnWG: "Betreiber von Energieversorgungsnetzen sind verpflichtet, ein sicheres, zuverlässiges und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz diskriminierungsfrei zu betreiben, zu warten und bedarfsgerecht zu optimieren, zu verstärken und auszubauen, soweit es wirtschaftlich zumutbar ist. Sie haben insbesondere die Aufgaben nach den §§ 12 bis 16a zu erfüllen."

Auf dieser Einspeisegarantie für Kohlekraftwerke zeitgleich zu Starkwindeinspeisung und der daraus resultierenden Ausbaunotwendigkeit baut der Netzentwicklungsplan (§ 12a ff. EnWG) und der Bundesbedarfsplan (§ 12e EnWG) auf.

(4) Die geplanten neuen Stromleitungen sind also keinesfalls für die Integration der erneuerbaren Energien erforderlich, sondern dienen weitgehend dem ungestörten Weiterbetrieb der Kohlekraftwerk zeitgleich zu Starkwindeinspeisung. Damit steht der Bau dieser neuen Leitungen im Widerspruch zu den Zielen der Energiewende, nämlich weniger Kohlestrom und mehr erneuerbare Energien. Wer also den Bau dieser neuen Leitungen fordert, gefährdet die Energiewende. Der völlig überdimensionierte Stromnetzausbau belastet den Stromverbraucher unnötig, konterkariert den Klimaschutz und bedroht so die Akzeptanz der Energiewende. Der dringend erforderliche Ausbau schnell regelbarer Gaskraftwerke in Süddeutschland wird dadurch betriebswirtschaftlich völlig unrentabel (vgl. den beigelegten Energy2.0-Aufsatz).
Kurz zusammengefasst habe ich das in einem ZDF-Interview vom 06. Feb. 2014, abrufbar unter:
http://www.jarass.com/home/index.php/DE/component/content/article/198-publikationen-weiterfuehrende-beitraege/energie/buecher/1223-moratorium-fuer-netzausbau-sinnvoll

(5) Warum auch immer der bayrische Ministerpräsident SEEHOFER ein Moratorium für den Netzausbau fordert, in der Sache hat er recht. Vor dem Bau weiterer Leitungen muss zwingend das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) reformiert werden: Bei ausreichender Erneuerbarer Stromerzeugung sollten zukünftig konventionelle Kraftwerke kein gesichertes Einspeiserecht mehr haben, insbesondere sollte hierfür kein Netzausbau mehr erfolgen (vgl. hierzu und zu weiteren erforderlichen Änderungen des EnWG den beigelegten ZNER-Aufsatz, Kap. A.).
Parallel dazu muss der Netzentwicklungsplan neu erarbeitet und dann das Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) und das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) entsprechend angepasst werden. Und erst dann wissen wir, ob tatsächlich neue Leitungen für die Energiewende erforderlich sind.

Gerne stehe ich für Rückfragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen aus Wiesbaden verbleibe ich
Ihr L. JARASS

Prof. Dr. L. JARASS
Dipl. Kaufmann (Univ. Regensburg)
M.S. (School of Engineering, Stanford Univ., USA)
Hochschule Rhein Main
Dudenstr. 33, 65193 Wiesbaden
mail@JARASS.com, www.JARASS.com
T. 0611/54101804, Mobil 0171/3573168

Welchen Netzumbau erfordert die Energiewende?
MV-Verlag Münster, 2012, 21 €
kostenfrei abrufbar auf www.JARASS.com unter Publikationen, Energie, Bücher