Pressemittelung der Bundesnetzagentur

Seit Ende Oktober 2010 können die Betreiberinnen und Betreiber von PV-Anlagen diese Anlagen online über das neue PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur melden. Das PV-Meldeportal ist unter https://app.bundesnetzagentur.de/pv-meldeportal/portal_start.aspx zu finden

Um das PV-Meldeportal nutzen zu können, muss sich der Anlagenbetreiber zunächst mit seinen persönlichen Angaben - online über die Startseite des PV-Meldeportals - bei der Bundesnetzagentur registrieren. Neben seinem Namen und der postalischen Anschrift gibt der Anlagenbetreiber seine E-Mail-Adresse und ein Passwort an und sendet die Daten an die Bundesnetzagentur. Diese verschickt per E-Mail einen Aktivierungslink. Nachdem dieser bestätigt wurde, können die Angaben zur Photovoltaikanlage erfasst und direkt an die Bundesnetzagentur übermittelt werden. Die einzelnen Schritte zur Erfassung und Übermittlung der Daten ergeben sich aus dem PV-Meldeportal.

Allgemeine Informationen zum PV-Meldeportal sind der ersten Seite des PV-Meldeportals zu entnehmen, die von jedermann aufgerufen werden kann.

Alternativ ist wie bisher die Meldung über das „Formular zur Meldung von Photovoltaikanlagen“ per Brief, Fax oder als E-Mail-Anhang möglich. Zu beachten ist, dass das gewählte Meldeverfahren - über das PV-Meldeportal oder per Formular - beibehalten werden muss, falls Änderungsmitteilungen zu dieser PV-Anlage erforderlich sind. Ein Wechsel zwischen beiden Verfahren ist nicht möglich.

Bei beiden Meldeverfahren versendet die Bundesnetzagentur nach Übernahme der Daten an die Anlagenbetreiber eine Registrierungsbestätigung mit den gemeldeten Angaben und der Registrierungsnummer als Kennzeichnung für die Datenmeldung.

Die Bundesnetzagentur empfiehlt Anlagenbetreiberinnen und -betreibern, wegen des wesentlich schnelleren Versandes der Registrierungsbestätigung - in der Regel wenige Tage nach erfolgter Meldung - ihre PV-Anlage über das PV-Meldeportal zu melden.

Kommentar des SFV

Die Umstellung der PV-Datenmeldungen von einem Brief-Formular auf ein Online-System erleichtert die Arbeit der Bundesnetzagentur und entspricht einem zeitgemäßen Umgang mit Computer- und Internettechnik. Leider entspricht es aber ebenso der Praxiserfahrungen mit Online-Systemen, dass die Hemmschwelle für Falschmeldungen - ob bösartig oder nur spaßig gemeint - abnimmt. Die Zahl der Falschmeldungen kann also in aller Regel zunehmen.

Als Kontrollmöglichkeit bleibt der Bundesnetzagentur zunächst nur die funktionierende E-Mail-Adresse (die rasch eingerichtet werden kann) und eine Postadresse. Ob an diesem Standort dann tatsächlich auch eine Solarstromanlage gebaut wurde, kann von der Bundesnetzagentur nicht nachgeprüft werden.

Nun kann zwar immer dann, wenn Netzbetreiber die Anlagendaten nach § 52 EEG auf ihren Internetseiten zuverlässig, fehlerfrei und vollständig veröffentlichen, ein Datenabgleich durchgeführt werden. Aber auch dadurch sinkt die Hemmschwelle für Spaßvögel nicht. Denn sollte auf diese Weise eine Falschmeldung aufgespürt werden, so steht der Bundesnetzagentur keinerlei Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung.

Diese Spaßmeldungen wären an sich nicht so kritisch, wenn die Bestimmung der Vergütungdegression für Solarstrom zum Jahreswechsel nicht gerade immer auf Grundlage von diesen, von Bundesnetzagentur bis 30. September gemeldeten Anlagendaten beruhen würden (siehe § 20 (3) EEG). Je nach dem, wie hoch diese Leistungszahlen ausfallen, wird die Degression um einen oder mehrere Prozentpunkte angehoben.

Ein paar Falschmeldungen könnten da schon mal helfen, eine höhere Vergütungsdegression zum Jahreswechsel sicher auf den Weg zu bringen. Wer auf solche Ideen kommen würde? Raten Sie mal!
Der SFV fordert deshalb, zur Erhöhung der Transparenz die dauerhafte öffentliche Bekanntmachung jeder Solarstromanlage im Internet - natürlich anonymisiert - mit genauer Angabe des Aufstellungsortes (Plz, Ort, Straße, Hausnummer). Die Bundesnetzagentur muss dazu vom Gesetzgeber den Auftrag erhalten, Falschmeldungen zur strafrechtlichen Anzeige zu bringen.