Wohin steuern die Speicher?
Status (12.05.2026): StromVKG offizieller Entwurf
1. Netzpaket: Kein Speicher-Vorrang
Neu:
Der Ausbau von Speichern soll mit dem Netzausbau synchronisiert – also verlangsamt – werden. Der Ausbau von Speichern wird bei Netzengpässen daher nicht priorisiert. Seit dem EEG 2023 gibt es alternativ die Möglichkeit, durch flexible Netzanschlussvereinbarungen (FCAs) mit dem Netzbetreiber die Einbindung von Speichern vertraglich zu fixieren – z. B. mit der Bedingung, die Einspeiseleistung bei Engpässen kurzzeitig zu drosseln.drosseln
Folgen für Betreiber:innen?
Hoffnung: flexible Netzanschlüsse. Flexible Netzanschlussvereinbarungen (FCAs) mit netzdienlich agierenden Batteriespeichern sollen es möglich machen, trotz knapper Netzkapazitäten EE-Anlagen anschließen zu können. Das Problem: FCAs sind noch nicht in der Praxis angekommen. Nur manche Netzbetreiber lassen sich auf solche Vereinbarungen ein und die Bedingungen für den Netzanschluss werden willkürlich und teils sehr restriktiv getroffen. So bleibt der Netzanschluss trotz Speicher eine Glückssache.
Folgen für Energiewende?
Ohne Speicher, keine Energiewende. Für die Vermeidung von Netzengpässen sind Speicher essentiell, insbesondere, wenn sie direkt bei einer Erzeugungsanlage angeschlossen sind. Flexible Anschlussvereinbarungen sind
ein erster Schritt, die Netzdienlichkeit der Speicher anzuregen und trotz Netzengpässen den Ausbau von Erneuerbaren Energien aufrecht zu halten.
2. StromVKG: Fokus auf Gaskraftwerke
Neu:
Im Rahmen des StromVKG werden Anlagen mit Emissionsgrenzwert von max. 550g CO₂ / kWh aus fossilen Brennstoffen gefördert, die mindestens zehn aufeinanderfolgende Stunden Strom in Höhe der installierten Leistung einspeisen können. Diese Anforderungen müssen jederzeit spätestens nach einer Stunde erfüllt werden können.
Folgen für Betreiber:innen?
Nachteil für die große Batteriespeicher-Investor:innen. Die Förderbedingungen schließen Batteriespeicher faktisch aus. Investor:innen von Batteriespeicheranlagen sind gegenüber Gaskraftwerksbetreiber benachteiligt.
Folgen für Energiewende?
Energiespeicherung nur fossil. Technologien für klimaneutrale Dunkelflaute-Energien werden ausschließlich mit fossilen Verbrennungsanlagen gleichgesetzt. Der hohe Emissionsgrenzwert stimuliert keinen Umstieg auf erneuerbar betriebene Langzeitspeicher. Angesichts der fortschreitenden Klimakatastrophe und dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Klimaschutz sollten klimaneutralen Anlagen Vorrang erhalten.
3. StromVKG: Gaskraftwerke sollen
20 Jahre fossil laufen
Neu:
Speicher in Gaskraftwerken müssen erst 2046 auf Wasserstoff umgerüstet werden.
Folgen für Betreiber:innen?
Freude für die Fossil-Lobby. Mit Erdgas und LNG können weiterhin zuverlässige Gewinne gemacht werden. Großkonzerne wie RWE,
Uniper und EnBW können staatliche Subventionen in Milliardenhöhe einstreichen. Kleinere und dezentrale Betreiber:innen von Batteriespeicheranlagen ziehen den Kürzeren.
Folgen für Energiewende?
Energiespeicherung nur fossil. Technologien für klimaneutrale Dunkelflaute-Energien werden ausschließlich mit fossilen Verbrennungsanlagen gleichgesetzt. Der hohe Emissionsgrenzwert stimuliert keinen Umstieg auf erneuerbar betriebene Langzeitspeicher. Angesichts der fortschreitenden Klimakatastrophe und dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Klimaschutz sollten klimaneutralen Anlagen Vorrang erhalten.