1. Was bedeutet die Abregelung von Solaranlagen? Wann wird eine Solaranlage abgeregelt?

Unter dem Begriff „Abregelung“ wird in der Regel eine geplante oder ungeplante Leistungsreduzierung einer Solaranlage verstanden. Dafür kann es mehrere Gründe geben. Zum einen fallen Solaranlagen, die nach dem 25.02.2025 in Betrieb gegangen sind, unter das Solarspitzengesetz. Dieses sieht eine gesetzlich vorgeschriebene Leistungsbegrenzung auf 60 Prozent der Einspeiseleistung für alle Anlagen vor, die noch kein intelligentes Messsystem verbaut haben. Anlagen, die bereits über ein intelligentes Messsystem verfügen, erhalten darüber hinaus in Zeiten negativer Strompreise keine Einspeisevergütung. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine Abregelung der Anlage. Lediglich die Vergütung für die entsprechenden 15-Minuten-Intervalle negativer Strompreise werden einbehalten und ans Ende der EEG-Laufzeit (20 Jahre) angehängt. Das Solarspitzengesetz greift bei Anlagen über 2 kWp und Steckersolaranlagen sind somit nicht betroffen.


Größere PV-Anlagen ab 100 kW sind zur Teilnahme am sogenannten Redispatch verpflichtet, welcher dem Netzbetreiber zur Sicherung der Netzstabilität eine ferngesteuerte Reduzierung der Leistung erlaubt. Auch kleinere Anlagen können im Notfall ferngesteuert abgeregelt werden. Anlagen in der Direktvermarktung werden hingegen in Zeiten sehr geringer oder negativer Strompreise abgeregelt, um wirtschaftliche Verluste zu vermeiden. In wenigen Regionen führen unerwartete Spannungsschwankungen im Netz zu einer automatischen Schutz-Abschaltung der Wechselrichter. Die unterschiedlichen Gründe zur Abregelung von PV-Anlagen haben wir unter www.sfv.de/abregelung genauer erläutert.

 

2. Bekomme ich eine Entschädigung, wenn meine Anlage abgeregelt wird?

Das kommt auf den Grund der Abregelung an. Im Falle eines Redispatch (für Anlagen ab 100 kW) stehen dem Anlagenbetreiber gesetzlich geregelte Ausgleichszahlungen zu. Bei den gesetzlich geregelten Einspeisebegrenzungen besteht kein Anspruch auf Schadensersatz –jedoch kann der abgeregelte Teil des Stromes für den Eigenverbrauch genutzt werden. Eine intelligente Nutzung des Speichers in Stromspitzenzeiten kann Verluste reduzieren. Sollten unvorhergesehene Spannungsänderungen im Netz zu einer Abregelung der Solaranlage führen, muss geprüft werden, ob der Netzbetreiber die Abregelung schuldhaft verursacht hat. Außerdem sollte ein Nachweis über den entgangenen Stromertrag möglich sein. Eine juristische Beratung ist empfehlenswert. Melden Sie sich bei uns, falls Sie Hilfe benötigen. Wir vermitteln gern weiter. 

 

3. Wie kann ich mich gegen mögliche Verluste schützen?

Vorab ist klarzustellen, dass die Abregelung von Solaranlagen bisher nur in wenigen Stunden im Jahr auftritt. In den meisten Fällen können mögliche Verluste fast vollständig durch Ausgleichszahlungen (im Falle des Redispatch) oder durch die Anpassung des Eigenverbrauchs vermieden werden. Da immer mehr Anlagen mit Heimspeichern installiert werden, kann dieser bei entsprechender Steuerung („prognosebasiertes Laden“) einen Großteil des ansonsten abgeregelten Stromes einspeichern und für die spätere Nutzung bereithalten. Auch ein zeitliches Verschieben energieintensiver Verbraucher in stromintensive Zeiten kann die Abregelung minimieren. 

 

4. Kann der Stromspeicher zur Vermeidung einer Abregelung beitragen?

In vielen Fällen ja. Die PV-Anlagen auf Eigenheimen sind weitaus kleiner als 100 kWp und deshalb hauptsächlich von der gesetzlich definierten Einspeisebegrenzung auf 60 Prozent der Anlagenleistung betroffen, sofern keine Steuerbox installiert ist. Wird der Speicher in sonnenintensiven Mittagsstunden geladen, können Solarstrommengen, die ansonsten abgeregelt werden, im Stromspeicher für eine spätere Nutzung zwischengespeichert werden. Dafür sollte der Speicher über die Funktion einer prognosebasierten Ladung verfügen, sodass entsprechende Speicherkapazitäten für die Stunden mit hoher Solareinspeisung vorgehalten werden.

 

5. Lohnt es sich denn noch, in eine PV-Anlage zu investieren?

Ja, trotz der Möglichkeit von Abregelungen ist die Investition in eine PV-Anlage in den meisten Fällen weiterhin wirtschaftlich attraktiv. Gründe hierfür sind gesunkene Anschaffungskosten, steigende Strompreise vom Energieversorger, die Möglichkeit zur Erhöhung der Eigenverbrauchsquote und staatliche Förderungen sowie Steuererleichterungen. Abregelungen betreffen meist nur einen kleinen Prozentsatz der Jahreserzeugung und können durch eine entsprechende Anlagenplanung verringert oder sogar ganz vermieden werden. Mit einem Speicher kann man Einnahmeverluste vermeiden, hat aber einen gleichzeitig höheren Investitionsbedarf.