Netzpaket gefährdet dezentrale Energiewende
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Gemeinsamer Appell für Planungssicherheit in der dezentralen Energiewende
- 1. Gemeinsame Erklärung von BBEn, DGS und SFV
- 2. Aufruf zur Mitzeichnung
- 3. Liste weiterer Unterzeichner
- 4. Weitere Organisationen informieren
1. Gemeinsame Erklärung von BBEn, DGS und SFV
Das Bündnis Bürgerenergie e.V. (BBEn), die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS) und der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV) warnen vor gravierenden Folgen des bekannt gewordenen Entwurfs zum sogenannten Netzpaket. Besonders betroffen wären dezentrale, gemeinschaftliche und lokal getragene Energieprojekte – von Bürgerenergiegenossenschaften über kommunale Initiativen und Stadtwerke bis hin zu landwirtschaftlichen Betrieben, Handwerksunternehmen, Mieterstrom- und Quartiersprojekten - also genau jene Akteure, die die Energiewende dezentral, vor Ort und mit hoher gesellschaftlicher Akzeptanz vorantreiben.
Der Entwurf greift zentrale Grundprinzipien des bestehenden Systems an, insbesondere Einspeisevorrang und Netzanschlussregime. Damit wird die Planungs- und Finanzierungssicherheit privater Investitionen von Millionen von Bürgerinnen und Bürgern infrage gestellt, die die Energiewende vor Ort tragen.
Wer die Energiewende transparent, planbar und pragmatisch zum Erfolg führen will, muss Investitionssicherheit gewährleisten. Statt Anreize für Netzausbau, Digitalisierung und Flexibilisierung zu setzen, erweitert der Entwurf einseitig die Entscheidungsspielräume der Netzbetreiber, ob der Anschluss, die Abnahme und die Vergütung des Erneuerbaren Stroms sichergestellt ist. Alle Erneuerbare-Energien-Projekte, insb. aber Bürgerenergie- und andere lokale Projekte geraten dadurch strukturell ins Hintertreffen.
Drei Beispiele aus dem Netzpaket verdeutlichen die Problematik:
Redispatch-Vorbehalt
Künftig sollen Netzgebiete bereits dann als „kapazitätslimitiert“ gelten können, wenn im Vorjahr mehr als drei Prozent der Strommenge abgeregelt wurden. In diesen Gebieten würden neue Anlagen bis zu zehn Jahre lang keine Entschädigung mehr bei netzbedingten Abschaltungen erhalten. Damit würde ein bislang kalkulierbares Netzrisiko vollständig auf Anlagenbetreiber verlagert. Für kleinere und mittlere Akteure sowie lokale Träger, die projektbezogen finanzieren und Risiken nicht über große Portfolios streuen können, ist diese Unsicherheit existenziell.
Zugleich entstehen Fehlanreize: Wenn Abregelungen für Netzbetreiber kostenneutral werden, sinkt der Druck, Engpässe zügig zu beseitigen und Netze auszubauen.
Entzug genehmigter Netzanschlusskapazitäten
Der Entwurf eröffnet Netzbetreibern die Möglichkeit, bereits genehmigte Anschlusskapazitäten unter bestimmten Bedingungen zu entziehen.
Gerade Projekte, die in Bauabschnitten realisiert und lokal finanziert werden – etwa von Genossenschaften, Kommunen oder regionalen Zusammenschlüssen – sind auf verlässliche Anschlusszusagen angewiesen. Wird eine einmal zugesagte Anschlusskapazität nachträglich infrage gestellt, untergräbt dies die wirtschaftliche Grundlage solcher Vorhaben.
Baukostenzuschüsse
Zukünftig sollen Anlagen- und Speicherbetreibende stärker an Netzausbaukosten beteiligt werden können. Baukostenzuschüsse würden Investitionen verteuern und insbesondere zahlreiche kleinere, regionale und gemeinschaftlich getragene Projekte unattraktiver machen.
Die bewährte Verantwortungsteilung – Netzausbau durch Netzbetreiber, Anschluss durch Anlagenbetreiber – würde zulasten dezentraler Projekte verschoben.
Wir fordern eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs.
Erneuerbare Energien stehen nach § 2 EEG im überragenden öffentlichen Interesse. Dieses Interesse erfordert einen stabilen und investitionsfreundlichen Rechtsrahmen – insbesondere für dezentrale, regionale und gemeinschaftlich getragene Projekte.
Die vorgesehenen Regelungen, hier vor allem zum Redispatch-Vorbehalt, zum Entzug genehmigter Netzanschlusskapazitäten sowie zu Baukostenzuschüssen sind in ihrer derzeitigen Form nicht tragfähig. Willkürliche Netzabregelungen, zusätzliche Investitionsrisiken und neue Kosten gefährden Bürgerenergie und damit die Energiewende von unten sowie die deutschen Klimaziele.
Netzausbau, Flexibilisierung und netzdienlicher Speicherausbau müssen vorangetrieben werden – nicht die dezentrale erneuerbare Stromerzeugung ausgebremst.
Eine starke Energiewende braucht starke lokale Akteure.
2. Aufruf zur Mitzeichnung
Wir laden ausdrücklich weitere Verbände, Vereine, Initiativen, Unternehmen, Kommunen, Genossenschaften und regionale Zusammenschlüsse ein, diesen Appell mitzuzeichnen.
Eine Mitgliedschaft in einem der drei Verbände ist dafür nicht erforderlich.
Unser Ziel ist es, deutlich zu machen, dass Planungssicherheit und die Stärkung dezentraler, gemeinschaftlich getragener Energieprojekte ein breites Anliegen der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft und der lokalen Energiewende-Akteure ist und der Entwurf zum Netzpaket dem entgegen steht.
Wer mitzeichnen möchte, schickt eine E-Mail mit dem Namen der Organisation, Website und Ansprechpartner an zentrale@sfv.de mit dem Betreff:
Netzpaket - Wir zeichnen den Appell mit!
Alle mitzeichnenden Organisationen finden Sie im Folgenden auf dieser Webseite.
Wir starten die Möglichkeit der Mitzeichnung am 20.2.2026 und werden den Call einige Zeit offen lassen. Schrittweise fügen wir die Namen auf der Webseite ein und überreichen dann das Papier mit Nennung aller Mitzeichner dem Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
3. Liste weiterer Unterzeichner
Info:
Wir starten am Montag, den 23.2.2026 damit, diese Liste schrittweise zu befüllen.