Antworten
- CDU/CSU:
- SPD
- Bündnis 90 / Die Grünen
- Die LINKE
- FDP
- ÖDP
- Freie Wähler
- Die Piraten
- Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV)
CDU/CSU:
Nein
SPD
Ja. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Nichtigkeit der Brennelemente-Steuer stellt Bundeskanzlerin Merkel und Bundesfinanzminister Schäuble handwerklich ein vernichtendes Zeugnis aus. Der Finanzminister muss jetzt umgehend ein neues Gesetz zur Besteuerung der Atomkonzerne bis zum Jahr 2022 vorlegen, welches die vom Bundesverfassungsgericht dargelegten Maßstäbe berücksichtigt.
Bündnis 90 / Die Grünen
Ja.
Die LINKE
Ja, mit der Einschränkung, dass wir leider zur Kenntnis nehmen mussten, dass die Kernbrennstoffsteuer vom Bundesverfassungsgericht für nicht verfassungskonform erklärt wurde. DIE LINKE war und bleibt aber bei der Position, dass die Atomwirtschaft, die Jahrzehnte von dieser Hochrisikotechnologie profitiert hat, die Nachsorgekosten und soweit wie möglich auch die Ewigkeitskosten übernehmen muss. Vor diesem Hintergrund ist nicht nur die Entscheidung des BVerfG eine herbe Enttäuschung. Auch der gemeinsame Deal von Union/SPD und Bündnis90/Die Grünen mit der Atomindustrie entlastet RWE, Eon & Co in großem Ausmaß von ihren Verpflichtungen.
DIE LINKE wird sich weiter dafür einsetzen, dass die Konzerne angemessen zur Kasse gebeten werden, über Wege dazu müssen wir uns nach dem o.g. frischen Urteil noch verständigen.
FDP
Nein.
ÖDP
Ja, nach dem kürzlichen Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss aber ein verfassungskonformes Gesetz hierzu auf den Weg gebracht werden. Die Rückzahlungen an die EVUs, die nun erfolgen müssen, sollten wieder dem Stromkunden zugutekommen.
Freie Wähler
Mit Einschränkungen
Das Bundesverfassungsgericht hat die Brennelementesteuer in ihrer bisherigen Form für verfassungswidrig erklärt. Wir fordern eine schnelle, intensive Prüfung, inwieweit eine angepasste, rechtlich zulässige Brennelementebesteuerung möglich ist.
Die Piraten
Nein, wir sehen die Kernkraft als bereits tot an und wollen keine weiteren Komplikationen indem den Stromkonzernen ein Ansatzpunkt für Klagen gegeben wird.
Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV)
Eine andere Möglichkeit, die nach Grundgesetz nicht unzulässig ist, ist ein begründetes Verbot, also eine ordnungsrechtliche Maßnahme. Deshalb: Die Nutzung der Atomenergie gehört verboten.