Neu: Der Umweltbonus wird bis Ende 2020 verlängert: Konditionen ändern sich nicht!

Vorraussichtlich bis Ende 2020 wird der Kauf von E-Autos weiterhin mit einer Prämie von 4000 Euro für E-Autos und 3000 Euro für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge gefördert. Dabei teilen sich Bund und Autobauer die Kosten zur Hälfte. Hinzu kommen Steuervorteile wie der Wegfall der KFZ Steuer für 10 Jahre (außer bei Hybridfahrzeugen). Werden Elektro- und Plug-In-Hybridfahrzeuge als Dienstwagen genutzt, brauchen seit 2019 nur noch 0,5 Prozent des Listenpreises als geldwerter Vorteil für die Privatnutzung versteuert zu werden.

Und auch das Laden des Elektroautos beim Arbeitgeber muss nicht mehr als geldwerter Vorteil versteuert werden.

In den Niederlanden führte die Steuervergünstigung für Dienstwagen in den vergangenen Jahren zu einem regelrechten E-Auto-Boom.

Doch es muß mehr geschehen. Ziel sollte es ja keineswegs sein, einfach alle PKWs durch E- Autos auszutauschen oder gar die Fahrzeugflotte durch Anreize zu erweitern! Vielmehr muss gleichzeitig der ÖPNV gestärkt, gefördert und damit preislich attraktiver werden, die Infrastruktur und Sicherheit für Fahrradfahrer wesentlich verbessert werden, damit Zweit- und Drittautos durch Fahrrad, Bus & Bahn ersetzt werden.

Förderung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Ein dichtes Netz von Ladestationen ist Voraussetzung für Kauf und Nutzung von mehr Elektroautos. Bundesverkehrsminister Scheuer (CSU) hatte Ende März angekündigt, den Anteil von Elektroautos durch ein Förderprogramm für private Ladestationen zu erhöhen. Deshalb solle der Staat beim Ausbau privater und gewerblicher Ladestationen bis zu 50 Prozent der Kosten übernehmen. Eine Milliarde Euro sollen im Haushalt 2020 dafür zusätzlich bereitgestellt werden, so seine Forderung. Aber auch das Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist ein Hemmschuh und müsste angepasst werden. Bisher sind die rechtlichen Hürden für Eigentümer oder Mieter hoch: So kann etwa in einer Wohnungseigentümergemeinschaft ein Eigentümer nur dann eine Ladesäule aufstellen, wenn alle anderen Eigentümer dieser Gemeinschaft einwilligen. Zudem kann in einer Mietimmobilie der Vermieter den Bau einer Ladesäule verweigern. Anfang April versprach Bundesjustizministerin Katarina Barley(SPD) Eigentümern und Mietern die Errichtung von Ladestationen für Elektroautos durch entsprechende Maßnahmen rechtlich zu erleichtern.

In einzelnen Bundesländern und Kommunen gibt es auch aktuell noch,unter Einhaltung bestimmter Bedingungen, sowohl zusätzliche Prämien für E-Autos und Elektrolastenräder als auch Programme, über die Zuschüsse für Ladesäulen (stehend montiert) und Wallboxen (hängend montiert) beantragt werden können.

Vor Antragstellung empfiehlt es sich, den aktuellen Stand der Förderung zu überprüfen bzw. zu erfragen, da die Fördermittel oft begrenzt und schnell ausgeschüttet sind.

Auch einzelne Energieversorger zahlen, zusätzlich zum Umweltbonus, Zuschüsse an Kunden aus, die ein neues Elektroauto, Elektrofahrrad, Lastenfahrrad und/oder eine Ladesäule installieren. Fragen Sie Ihren Anbieter!

Die folgende Zusammenstellung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Wenn in Ihrer Kommune auch entsprechende Förderprogramme angeboten werden, melden Sie sich gerne bei uns. Ebenso freuen wir uns, wenn Sie uns auf Änderungen der Förderprogramme hinweisen.

Bayern

Das Förderprogramm beginnt am 1. September 2017 und läuft bis zum 31. Dezember 2020. Die Förder­mittel werden in zeitlich begrenzten Förder­aufrufen ausgereicht. Die Förderung umfasst neben der Errichtung der Ladesäule auch den Netzanschluss und die Montage. Anträge können natürliche und juristische Personen, einschließlich Kommunen stellen.

Wichtige Voraussetzungen für eine Förderung sind, dass

  • die Ladesäulen öffentlich zugänglich sind,
  • der Betrieb der Ladesäulen mit aus erneuerbaren Energien erzeugtem Strom erfolgt,
  • die Mindestbetriebsdauer auf sechs Jahre angelegt ist,
  • die Vorgaben der Ladesäulenverordnung erfüllt werden.

Weitere Informationen finden Sie
hier

Bayern will zudem künftig auch Ladestationen für Hauseigentümer fördern. Hier ist ein Zuschuss von 200 Euro vorgesehen. Die AC-Ladeleistung muss bei dreiphasigen Systemen bei mindestens 11 Kilowatt liegen und bei einphasigen Systemen bei 3,7 Kilowatt. Bei der DC-Ladeleistung werden keine Vorschriften gemacht. Allerdings müssen die Ladestationen in das intelligente Energiemanagementsystems eines Batteriespeichers eingebunden sein, wie aus den Richtlinien hervorgeht.
Informationen dazu im
Energieatlas Bayern

Baden Würtemberg

Zuschüsse für Einzelfahrzeuge in Höhe 5.000 Euro für batterieelektrische Fahrzeuge, die in Gebieten mit NO2-Grenzwertüberschreitung eingesetzt werden.
Weitere Informationen hier
Detaillierte Informationen zu Fördermodalitäten und Antragstellung des BW-e-Gutscheins erhalten Sie auf den Seiten der
L-Bank

Hamburg

Antragsberechtigt sind folgende Zielgruppen in Hamburg:
Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter, Betriebe, Flottenbetreiber für die eigene Flotte, Unternehmen für ihre Kundenparkplätze, Parkhausbetreiber, Wohnungsbaugesellschaften, Projektentwickler, etc. für ihre Mieter in Wohn- und Gewerbeobjekten, Vereine, Kirchen oder Stiftungen
Informationen dazu: hier

Hessen

Achtung: Die folgende Förderung umfasst Projekte, die im März/ April 2019 bereits begonnen haben. Bitte erkundigen Sie sich bei der Innovationförderung Hessen ob einer Verlängerung stattgegeben wird. Antragsberechtigt sind alle Unternehmen und Organisationen mit Sitz oder Betriebstätte in Hessen.
Die Zuwendung erfolgt als anteiliger Zuschuss von bis zu 40 % der Investitionskosten. Es können Normal- als auch Schnelladesäulen auf dem eigenen Betriebsgelände errichtet werden. Neben der Ladeinfrastruktur sind auch Erdarbeiten und die notwendigen Planungsleistungen für den elektrischen Anschluss und die Installation förderfähig. Projekte können ab einer Zuwendungssumme von 8.000 Euro bis maximal 500.000 Euro gefördert werden. Für Erd- und Planungsarbeiten liegt die Fördersumme bei höchstens 10.000 Euro pro Standort.
Förderfähig sind Vorhaben, die im Jahr 2019 realisiert werden. Förderende ist der 31.10.2019. Bis zu diesem Datum muss die Errichtung der Ladeinfrastruktur abgeschlossen sein und es können projektbezogene Ausgaben anerkannt werden (Zahlungsnachweis).
Weitere Informationen
hier

Sachsen

Die Ladepunkte der Ladestation müssen mit einem Stromspeicher verknüpft sein und über eine Ladeleistung von mind. 4,0 kW je Ladepunkt AC (Wechselstrom) bzw. mind.10,0 kW je Ladepunkt DC (Gleichstrom) verfügen.
Dafür gibt es eine Zuwendung von
Ladepunkt AC(Wechselstrom)

  • 400 € pro Ladepunkt

Ladepunkt DC (Gleichstrom):

  • 1.500 € pro Ladepunkt

Eine Zuwendung wird nur gewährt, wenn die Kosten für den Stromspeicher und ggf. die Ladestation insgesamt mindestens 1.400 € beträgt.
Weitere Informationen und Bedingungen:
hier

Niedersachsen

Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften sowie private Unternehmen mit mehr als 50 v.H. öffentlicher Beteiligung.
Die Zuwendungen werden in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen als Projektförderung im Zuge der Anteilfinanzierung gewährt. Das Mindestvolumen der Ausgaben für eine Förderung liegt bei 35.000,00 € je Antrag.
Zuständige Stelle für das Bewilligungsverfahren ist die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH – LNVG – (Bewilligungsstelle)
Weitere Infos erhalten Sie
hier

Nordrhein-Westfalen

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert im Rahmen des seit Ende 2017 bestehenden Sofortprogramms Elektromobilität, die Errichtung von stationärer Normalladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge mit bis zu 50 % der Ausgaben bzw. maximal

  • 1.000 € je Ladepunkt für Privatnutzer.

Unternehmen, die öffentliche Ladepunkte einrichten, werden sogar mit bis zu 5000 Euro gefördert.
Voraussetzung und einen weiteren Bonus von 500 Euro wert, ist, dass der Ladestrom aus erneuerbaren Energien oder aus vor Ort erzeugtem Öko-Strom, z.B der Photovoltaikanlage, mit mind. 2 kWp stammt.
Förderung können für öffentlich zugängliche oder private Ladepunkte beantragt werden.
Der Förderantrag muss vor der Bestellung gestellt und genehmigt werden. Weitere Informationen
hier

Gefördert werden auch Elektrolastenrädern mit einer Mindestnutzlast von 70kg. Personen die ihren Erstwohnsitz in einer der Städte haben, die offiziell wegen NO2-Grenzwertüberschreitung gelistet sind können einen Antrag stellen.
In NRW betrifft dies die Städte: Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Dinslaken, Dortmund, Düren, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Gladbeck, Hagen, Herne, Hürth, Köln, Leverkusen, Mönchengladbach, Mülheim an der Ruhr, Neuss, Oberhausen, Overath, Paderborn, Schwerte, Siegen, Solingen, Witten, Wuppertal
Weitere Informationen dazu:
hier

Thüringen

Antragsberechtigt sind Unternehmen und sonstige juristische Personen mit Betriebsstätte in Thüringen sowie Thüringer Forschungseinrichtungen.
Die Höhe der Förderung beträgt für die Ladeinfrastruktur bis zu 75% der Anschaffungsausgaben einschließlich der Installationsausgaben bis zur Inbetriebnahme, maximal jedoch

  • 15.000 EUR je Ladestation

bei DC- bzw. Schnellladungsstationen und bei Wasserstofftankstellen maximal

  • 30.000 EUR je Ladestation.

Weitere Informationen auf den Seiten der
Thüringer Aufbaubank

In diesen Städten und für Kunden dieser Stadtwerken wird außerdem gefördert

STAWAG Aachen

  • 500 Euro bei Kauf eines Elektroautos
  • 250 Euro für Plug-in-Hybride
  • 150 Euro für Elektro-Lastenrädern

für Kunden, die StromSTA®ÖkoPlus beziehen.
Weitere Informationen auf den Seiten der
Stawag

Stadtwerke Brühl

Gutschrift über 250,00 €. Ab Kauf zusätzlich ein Jahr kostenfreies Tanken mit einer Ladekarte für Ladesäulen innerhalb des Verbundes von Ladenetz.de
Weitere Informationen auf den Seiten der
Stadtwerke Brühl
l

Stadtwerke Dachau

Bei Kauf einer Wallbox über die Stadtwerke bis zu 10% Preisvorteil gegenüber dem Listenpreis. Zusätzlich eine Förderung in Höhe von 250 Euro bei Abschluss eines Ökostrom-Vertrages.
Weitere Informationen auf den Seiten der
Stadtwerke Dachau

Diepholz, Stadtwerke Huntetal

  • 1000 Euro bei Kauf eines Elektroautos und Bezug von Ökostrom, Stadtwerke Huntetal

Weitere Informationen auf den Seiten der
Stadtwerke Hunetal

Düsseldorf

20% der Kosten, max. 500 Euro, für Wallbox bei Bezug von Ökostrom oder Solarstrom.
Weitere Informationen
hier

Frankfurt/Main, Mainova AG

  • 100 Euro (solange Fördermittel nicht ausgeschöpft sind) bei Erwerb einer Mainova Wallbox.
  • 250 Euro beim Erwerb eines gebrauchten Elektro-Autos (bis 5 Jahre alt) mit Sonderwerbevertrag (Werbeaufkleber).
  • 150 Euro E-Roller beim Kauf eines E-Rollers.

Weitere Informationen beim Stromanbieter
Mainova AG

Frankfurt/Oder, Stadtwerke Frankfurt/Oder

Kunden der Stadtwerke Frankfurt erhalten einen Zuschuss von

  • 500 Euro (max.) bei Kauf eines Elektroautos und Bezug von Ökostrom
  • 300 Euro für Plug-in-Hybridautos

Weitere Informationen und Anträge auf den Seiten der
Stadtwerke Frankfurt

Hamburg

Die Stadt Hamburg bietet im Rahmen ihres Forschungsprojekt ELBE für Arbeitgeber und ihre Mitarbeiter, für Betriebe, Flottenbetreiber, Unternehmen für ihre Kundenparkplätze, Parkhausbetreiber, Wohnungsbaugesellschaften, Projektentwickler, etc. für ihre Mieter in Wohn-und Gewerbeobjekten
ein Förderprogramm an, bei dem bis zu 40% der Kosten übernommen werden können.
Weitere Informationen
hier

Hannover

  • 500 EUR für eine Ladestation am Ein-/Zweifamilienhaus
  • 500 EUR je Station am Mehrfamilienhaus, bis zu 5 Stationen möglich

Weitere Informationen auf den Seiten des Stromanbieters
ernercity

  • 400 EUR zusätzlich bei Neuabschluss eines Stromvertrags mit enercity.

Informationen dazu
hier

Jena, Stadtwerke Jena-Pößneck

  • 300 Euro für Kauf oder Pacht einer Ladesäule der Stadtwerke Energie

Weitere Informationen auf den Seiten der
Stadtwerke Jena

Karlsruhe, Stadtwerke Karlsruhe

  • 100 EUR beim Kauf eines neuen bzw. gebrauchten Elektro Pkw oder Plug-In-Hybrid
  • 50 EUR beim Kauf eines Elektrofahrrads

Weitere Informationen und Anträge auf den Seiten der
Stadtwerke Karlsruhe

  • bis zu 400 EUR beim Kauf einer Elektro-Ladestation über die Stadtwerke Karlsruhe GmbH
  • 70 EUR zusätzlich bei Abschluß eines Stromlieferungsvertrags NaturStrom, NaturStrom online oder BadnerStrom natur.

Weitere Informationen und Anträge auf den Seiten der
Stadtwerke Karlsruhe

Lindau, Stadtwerke Lindau

  • 200 Euro Lade-Gutschrift bei Kauf eines Elektroautos

Weitere Informationen auf den Seiten der
Stadtwerke Linau

Mainz, Mainzer Stadtwerke

  • 100 € Fördergeld für ein Elektro-Fahrrad
  • 600 € Fördergeld für ein Elektro-Lastenrad
  • 150 € Fördergeld für einen Elektro-Roller
  • 400 € Fördergeld für eine Elektro-Wandladestation (Wallbox) bei Bezug von Ökostrom
  • 600 € Fördergeld für eine Elektro-Ladesäule

Weitere Informationen und Anträge auf den Seiten der
Stadtwerke Mainz

Marburg, Stadtwerke Marburg

  • 750 Euro bei Kauf eines Elektroautos für Kunden der Stadtwerke Marburg

auch Elektro -Fahrräder und -Roller werden mit 10% des Anschaffungspreises bezuschusst. Weitere Informationen auf den Seiten der
Stadtwerke Marburg

Landkreis Marburg-Biedenkopf

  • 400 Euro pro Lademöglichkeit unter Verwendung von Ökostrom
  • 100 Euro zusätzlich bei der Erzeugung von eigenem Strom aus Erneuerbaren Energien vor Ort

Vor der Installation muss die Bewilligung der Förderung erfolgen. Weitere Informationen
hier

Merseburg, Stadtwerke Merseburg

  • 500 Euro für den Aufbau einer Ladestation MER.Mobil Ladebox (599 Euro)

und Bezug von MER.Mobil Autostrom komplett. Weitere Informationen auf den Seiten der
Stadtwerke Merseburg

München

Das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2020. Gefördert wird Ladeinfrastruktur mit 40 % der Nettokosten für Montage und Installation bis

  • maximal 3.000 € für Normalladepunkte
  • maximal 10.000 € für Schnellladepunkte
  • Beratungsleistungen mit 80 % bis maximal 6.000 €

Anträge können von Privatpersonen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Wohnungseigentümergemeinschaften gestellt werden.

Unternehmer und Freiberufler können eine Förderung beantragen für:

  • Pedelecs mit 25 % der Nettokosten bis maximale 500 €
  • Lastenpedelecs und Zwei- und dreirädrige Elektroleichtfahrzeuge mit 25 % der Nettokosten bis max. 1000 €
  • Vierrädrige Elektroleichtfahrzeuge mit 25 % der Nettokosten bis maximal 3.000 €

Wer ein Altfahrzeug verschrottet oder sein gefördertes Elektrofahrzeug mit Ökostrom lädt, kann zusätzlich 200 € bis 1.500 € Förderung erhalten.
Weitere Informationen
hier

Neuwied, Stadtwerke Neuwied

  • 500 Euro bei Kauf eines Elektroautos für Kunden der Stadtwerke.

Weitere Informationen erhalten Sie bei den
Stadtwerken Neuwied

Nürnberg, N-ERGIE

  • 250 Euro Preisnachlass auf Wallbox bei Bezug über N-ERGIE

Weitere Informationen erhalten Sie beim Stromversorger
N-ERGIE

Sigmaringen, Stadtwerke Sigmaringen

  • 150 Euro bei Kauf eines Elektroautos

Weitere Informationen erhalten Sie bei den
Stadtwerken Sigmaringen

St. Wendel, Stadtwerke St. Wendel

  • 300 Euro bei Kauf eines Elektroauto

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der
Stadtwerke St. Wendel

Versmold, Stadtwerke Versmold

  • 300 Euro bei Kauf eines Elektroautos

Weitere Informationen erhalten Sie bei den
Stadtwerken Versmold

Zweibrücken, Stadtwerke Zweibrücken

  • 500 Euro bei Kauf eines Elektroautos

Weitere Informationen erhalten Sie bei den
Stadtwerken Zweibrücken


Auch wenn Ihre Stadt, Gemeinde oder Stromanbieter nicht mit aufgeführt sind, lohnt sich auf jeden Fall eine Anfrage oder ein Blick in die Förderprogramme der jeweiligen Webseiten.