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Unsere aktuellen Informationen zu PV und Denkmalschutz finden Sie hier:
https://www.sfv.de/solaranlagenberatung/pv-und-denkmalschutz


Vorwort des SFV:


Wenn wir unsere Energieversorgung vollständig auf Erneuerbare Energien umstellen wollen, so ist es dringend erforderlich, Solartechnik nicht nur im Neubau- sondern auch im Altbaubereich zu integrieren. Einige dieser Altbauten stehen jedoch unter Denkmalschutz. Da Denkmalschutzgesetze zum Erhalt eines Denkmals verpflichten, kommt es nicht selten zu Konflikten zwischen Behörden und Investoren. Hier sind Erfahrungen bei der Zusammenarbeit mit Denkmalschutzbehörden und bei der Installation dachintegrierter Solartechnik hilfreich.

Auf Initiative der Unternehmen „Soli fer Solardach GmbH“, Sun Strom GmbH sowie der TU Bergakademie Freiburg wurden mit den Denkmalschutzbehörden Sachsen Untersuchungen durchgeführt, dessen Ergebnis die Erarbeitung von Lösungsansätzen war. Der Erfolg dieser Arbeit lässt sich sehen: Im letzten Jahr wurden 70 % der Solarprojekte von Denkmalschutzbehörden genehmigt. Tendenz steigend.
Im folgenden sollen die wesentlichen Ergebnisse der Untersuchungen zusammengefasst dargestellt werden. Zu beachten ist, dass es in jedem Bundesland unterschiedliche Denkmalschutz-Regelungen gibt. Die hier geschilderten Ergebnisse gelten deshalb nur für Sachsen.
Wir hoffen, dass weitere engagierte Solarfirmen in anderen Bundsländern diese Erfahrungen zum Anlass nehmen, mit Denkmalschutzbehörden Maßnahmenkataloge zu erarbeiten, um Solaranlagen auf den Weg zu bringen.

Eine weitere Besonderheit: In Sachsen wurden hauptsächlich solarthermische Anlagen auf denkmalgeschützten Häusern installiert, da dachintegrierte Photovoltaikanlagen auf Grund ihres höheren Preises selten wirtschaftlich betrieben werden können. Hier ist die Politik gefordert, die in der anstehenden Novellierung des EEG dringend darauf achten sollte, durch höhere Vergütungssätze den Anreiz zu Indach-Installationen zu geben.

Ausgangssituation und Motivation

Ist im Normalfall die Errichtung von Solaranlagen genehmigungsfrei, bedarf es bei Baudenkmalen nach § 12 des Sächsischen Denkmalschutz-Gesetzes einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung. Dabei kommt es in der Praxis häufig zu Interessenkonflikten zwischen Bauherr, der nachhaltig Energie einsparen möchte, und Denkmalschutz, der durch eine Solaranlage das Erscheinungsbild und die Denkmalsubstanz beeinträchtigt sieht.

Kernthema dieser Projektarbeit, die sich in erster Linie an Bauherrn und Fachplaner richtet, ist es, aufzuzeigen, unter welchen Bedingungen sich das Bestreben, Solarwärme nutzen zu wollen, mit den Belangen aus Denkmalschutzsicht vereinbaren lässt.

Herangehensweise und Lösungsansatz

Nach einführenden Gesprächen mit Denkmalpflegern und einem Blick über Sachsens Grenzen hinaus wurden individuell zugeschnittene Fragebögen für Bauherrn repräsentativer Denkmalobjekte einerseits und für Mitarbeiter sächsischer Denkmalschutzbehörden verschiedener Ebenen andererseits erstellt. Themen, wie die Erfahrungen und denkmalschutzrelevante Kriterien bei den Genehmigungsverfahren, bildeten dabei das Hauptaugenmerk. Auf Basis der Interviews und rechtlicher Grundlagen wurden im Ergebnis Handlungsempfehlungen hinsichtlich der zu berücksichtigenden Aspekte bei der Antragstellung auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung formuliert.

Jeder Einzelfall steht andere Herausforderungen.

Keines der Denkmalschutzämter lehnt Sonnenwärmeanlagen kategorisch ab: Jedoch erfordert jeder Einzelfall individuelle Lösungen. Die Solarkollektoren müssen den ästhetischen Ansprüchen des Denkmalobjekts hinsichtlich des gesamtheitlichen Zusammenwirkens mit der vorhandenen historischen Bausubstanz und deren Gliederung innerhalb der Gebäudehülle gerecht werden. Ist bei dem einen Baudenkmal die Einsehbarkeit der Kollektorelemente entscheidend, spielt bei einem anderen der Erhalt des Denkmalwertes eine gewichtige Rolle. Dem optisch-ästhetischen Erscheinungsbild tragen qualitativ hochwertige, dachintegrierte Solaranlagen Rechnung. Dennoch sind in Ausnahmefällen aufgeständerte Kollektorflächen oder auch Aufdachanlagen denkbar.

Denkmalschutz: „Die berühmte Einzelfallentscheidung“

„Die berühmte Einzelfallentscheidung“ Die bei einem Genehmigungsverfahren relevanten Kriterien sind in jedem Einzelfall von unterschiedlicher Art und Wichtung
Graphik: Soli Fer

Wesentliche Handlungsempfehlungen

Frühzeitiges kooperatives Einbinden der zuständigen Genehmigungsbehörde schon vor Planungsbeginn vermeidet mögliche Konflikte und schafft bei beiden Interessengruppen eine höhere Kompromissbereitschaft.

Können im Vorfeld alle Fragen hinsichtlich Gestaltung und konstruktiver Einbindung hinreichend geklärt werden, wird erfahrungsgemäß ein weniger umfangreiches schriftliches Unterlagenpaket bei der eigentlichen Antragstellung erforderlich.

Bei den einzureichenden Unterlagen gibt es im Unterschied zum Bauantrag keine eindeutigen Festlegungen. Prinzipiell gilt: die Antragsunterlagen müssen so gestaltet sein, dass das geplante Vorhaben eindeutig beurteilbar ist.

Fazit

Anders als noch in den 1990igern stehen Denkmalschützer Solaranlagen wesentlich positiver gegenüber. Die zunehmende allgemeine Beliebtheit von Solarlösungen, ästhetisch anspruchsvolle Dachintegrationen und wachsende Toleranzgrenzen auf Denkmalschutzseite tragen zu diesem Entwicklungsprozess bei. Die in den letzten drei Jahren genehmigten 61 Solaranlagen, darunter 43 solarthermische Anlagen, von insgesamt etwa 129 auf Sachsens historischen Dächern sprechen dafür. (Stand 2004)

Beispiele

Ehemaliges Renaissance-Bürgerhäuser in Freiberg
Foto 1: Die Mieter der ehemaligen Renaissance-Bürgerhäuser in der Freiberger Altstadt werden über das 54 m² große Solardach (Soli Fer) mit Sonnenwärme versorgt. Die solarthermische Anlage erhielt von der örtlichen Denkmalschutzbehörde wegen seines äußerst ästhetischen Erscheinungsbildes bedenkenlos die denkmalschutzrechtliche Genehmigung
Quelle: Soli Fer

Sonnenwärmeanlage zur Heizungsunterstützung und Warmwasserbereitung

Foto 2: Sonnenwärmeanlage zur Heizungsunterstützung und
Warmwasserbereitung. Diese Anlage spart etwa 30% Brennstoffe ein.
Quelle: Soli Fer

Denkmalschutz: Ehemals königliche Schrotfabrik

Foto 3: Ehemals königliche Schrotfabrik mit 48 m² Solardach (Soli Fer), integriert in die Dachgaube. Als Freiberger Musterbeispiel zeigt es die überaus gelungene harmonische Einbindung der modernen Solarwärmeanlage in das Gesamterscheinungsbild des Kulturdenkmals.
Quelle: Soli Fer