Die Bestimmungen für das Einspeisemanagement in § 6 (2) EEG 2012 besagen, dass für Neuanlagen folgende technische Einrichtungen zum Einspeisemanagement vom Anlagenbetreiber vorzusehen sind:

Anlagen von 30 - 100 kWp:

  • Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung.

Anlagen bis 30 kWp:

  • Begrenzung der maximalen Wirkleistungseinspeisung auf 70 Prozent der installierten Leistung (Dimensionierung des Wechselrichters) ODER
  • eine Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung.

Altanlagen müssen nicht umgerüstet werden.

Der Bundestag hat nun am 29.3.2012 beschlossen, für Neuanlagen bis 100kW Übergangsbestimmungen für das Einspeisemanagement einzuführen.

In Nummer 7 von § 66 „Übergangsbestimmungen der EEG-Novelle (siehe Bt.-Drs. 17/9152) soll folgendes festgeschrieben werden: „ Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie müssen die Anforderungen nach § 6 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 3 erst nach dem 31. Dezember 2012 einhalten. Netzbetreiber dürfen diese Anlagen vor dem 1. Januar 2013 nicht nach § 11 regeln.“

In der dazugehörenden Begründung steht: „(Damit) ... wird eine Übergangsfrist für die Anforderungen nach § 6 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 3 EEG vorgesehen. Hintergrund sind technische Schwierigkeiten bei der Umsetzung der entsprechenden Anforderungen. Aus diesem Grund hat das Bundesumweltministerium gemeinsam mit dem Bundeswirtschaftministerium eine Auslegungshilfe veröffentlicht. Die gesetzliche Klarstellung modifiziert diese Auslegungshilfe, indem die Anforderungen bis Ende 2012 ausgesetzt werden.“

Bitte beachten Sie:
Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Die Gesetzesänderungen werden am 11. Mai im Bundesrat behandelt.
Eine Zustimmung des Bundesrates ist nicht erforderlich. Es ist fraglich, ob der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen wird, da die schwarz-gelb geführten Bundesländer zum jetzigen Zeitpunkt bereits signalisiert haben, dass kein Einspruch zu erwarten ist.

Der Gesetzgebungsprozess wird mit Unterschrift des Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesanzeiger voraussichtlich erst Ende Mai abgeschlossen sein.


Weitere allgemeine Infos zum Einspeisemanagement laut EEG 2012 finden Sie unter
http://www.sfv.de/artikel/zum_einspeisemanagement_nach_eeg2012.htm