Die Bundesregierung verspielt alle Chancen zur Abwehr des Klimawandels

Der galoppierende Klimawandel kann - wenn überhaupt noch möglich - nur durch eine drastische Reduzierung der Klimagas-Emissionen aufgehalten werden. Es geht dabei um das Überleben der Menschheit.
Was tut Deutschland in dieser hochgefährlichen Situation?

Deutschland hatte mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2000) ein Verfahren entwickelt und erprobt, das private Grundstücksbesitzer ermutigte, auf ihrem eigenen Grund und Boden Windkraftanlagen zu errichten. Der Windstrom könnte den Strom aus klimaschädlichen Braunkohlekraftwerken ablösen, wenn er durch Stromspeicher vergleichmäßigt würde.

Bürokratische Bremsen im EEG 2017

Doch anstatt nun den Bau der dafür notwendigen Stromspeicher voranzutreiben, bremst die Bundesregierung den weiteren Bau von Windanlagen. Dazu bedient sie sich einer ganzen Palette von bürokratischen Bremsen, die sie in das EEG 2017 eingebaut hat.

  • Es wurde im EEG ein "Ausbaupfad" definiert, der eine willkürlich gewählte Obergrenze für den jährlichen Zubau festlegt. Diese Obergrenze liegt weit unter den in der Vergangenheit bereits erreichten Zubauraten und lässt auch keine Erhöhung des Ausbautempos durch Lerneffekte zu.
  • Nicht einmal der Ersatz Zehntausender von alten Windanlagen, die demnächst ihre vorgesehene Betriebslebensdauer erreicht haben, wurde eingerechnet.
  • Im Baugesetz wurden Mindestabstände zu Wohngebäuden festgesetzt, die erheblich höher sind als für andere Energie-Erzeugungs- oder Energie-Übertragungsanlagen.
  • Das im ursprünglichen EEG bewährte Verfahren einer gesetzlich garantierten Einspeisevergütung wurde durch ein Ausschreibungs-Verfahren ersetzt. Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass beim Vergütungsverfahren die Vergütung vorgegeben ist und die Zahl der Anlagen sich frei entwickeln kann. Beim Ausschreibungsverfahren ist dagegen die Zahl der Anlagen begrenzt und nur die Angebote mit der jeweils geringsten Vergütung haben Aussicht auf einen Zuschlag.

Zusätzliche Benachteiligung der Bürgerenergieprojekte

Die Gegner der Erneuerbaren Energien haben es durch eine scheinbar harmlose weitere Sonderregelung im EEG 2017 erreicht, Bürgerenergieprojekte zu benachteiligen und zusätzlich den weiteren Zubau auch noch unter die im Ausbaupfad vorgesehene Obergrenze zu drücken: Bürgerenergieprojekte werden im EEG 2017 von der Vorlage einer Bundes-Immissionsschutz-Genehmigung (BImSchG) VOR der Teilnahme an der Ausschreibung freigestellt. Nur auf den ersten Blick klingt das wie ein Vorteil, denn, wenn Bürgerenergiegesellschaften mit einem geringen Vergütungsverlangen den Zuschlag erreicht haben, bleibt ihnen anschließend zum nachträglichen Erlangen der BImschG nur noch ein kurzer Zeitraum. Es müssen noch sämtliche Planungsunterlagen erarbeitet werden, was einerseits einige zigtausend Euro und andererseits mehrere Monate Bearbeitungszeit kostet. Das Problem liegt nun bei den Realisierungsfristen. Das EEG 2017 sieht vor, dass bezuschlagte Projekte in 24 (max. 30) Monaten umzusetzen sind. Wenn diese nicht eingehalten werden, gilt das Projekt als hinfällig.

Die Warnungen bewahrheiten sich

Die Zuschläge bei den Ausschreibungen für Windanlagen an Land sind - wie nun kürzlich als großer Erfolg in der Presse dargestellt - überdurchschnittlich (zu rund 70 %) an Bürgerenergieprojekte gegangen. Hier der Link zur Aufstellung der Ausschreibungssieger; es werden von der Bundesnetzagentur nur die bezuschlagten Bieter genannt.

Nennung der bezugschlagten Bieter.

Bürgerenergie-Projekte nach Definition des BMWi brauchen zur Präqualifikation bei der Ausschreibung keine BImSch-Genehmigung und können daher teilweise in einem sehr frühen Planungszustand stecken. Daher ist fraglich, ob sie in der dann restriktiv genehmigten Zeitspanne realisierbar sind. Falls nicht, reduziert das den dringend notwendigen Ausbau. Im Ergebnis werden dann auch die im EEG2017 schon "gedeckelten" Ausbauziele nicht erreicht und Klimaziele weiter verfehlt.

Der BWE hält die Akteursvielfalt durch die überdurchschnittlich hohe Vergabe an Bürgerenergiegesellschaften NICHT für gewahrt, hat davor gewarnt und an Staatsekretär Baake geschrieben:

https://www.wind-energie.de/presse/pressemitteilungen/2017/erweitertes-hintergrundpapier-zu-ausschreibungen-wind-land

Aktuell werden die Energiepolitiker der Parteien durch die Diskussion über eine CO2-Abgabe und/oder neue Bepreisung von CO2-Zertifikaten von den o.g. Entwicklungen abgelenkt. Es bleibt einmal mehr den Wählern selbst überlassen, die Parteien auf die Fehlentwicklungen im EEG 2017 hinzuweisen.