Termin: 24. April 2021, 18 Uhr

Online-Veranstaltung. Die Zugangsdaten werden rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung zugesandt. Eine Anmeldung ist erforderlich.

Sehr geehrte Mitglieder des SFV,

in unserer letzten Mitgliederversammlung am 14.11.2020 hatten wir im Punkt „Verschiedenes“ darüber informiert, dass unsere Satzung in einem Punkt eventuell kritisch sein könnte. Es geht um die Regelungen zur "Auflösung des Vereins".

In der Satzung steht dazu: 18.1. „Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins vorzugsweise an Eurosolar, Europäische Vereinigung für Erneuerbare Energien e.V., Kaiser-Friedrich-Straße 11, 53113 Bonn, zwecks Verwendung für den Umweltschutz, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.“ Der Teilsatz „oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke“ bedeutet, dass der SFV bei Entzug der Gemeinnützigkeit sein Vermögen abgeben muss. Das könnte kritisch sein. Andere Vereine, die sich für die Umwelt, das Klima oder soziale Gerechtigkeit engagieren und dabei auch politische Themen anfassen, haben bereits den Entzug der Gemeinnützigkeit erlebt.

Bisher gibt es keine Hinweise oder Bestrebungen, dem SFV die Gemeinnützigkeit zu entziehen. Die letzte Bestätigung des Finanzamtes zur Anerkennung steuerbegünstigter Zwecke erreichte uns im Januar 2021. Dennoch wollten wir vorausschauend handeln und überprüfen, ob der Paragraf in unserer Satzung geändert werden kann.

Wir haben nun in Erfahrung gebracht, dass der oben genannte Teilsatz nicht gestrichen werden darf, (§ 60 Abs. 1 Satz 2 Abgabenordnung i. V. m. § 5 der verbindlichen Mustersatzung). Halten wir also an dem Auftrag der SFV-Mitglieder aus der Mitgliederversammlung im November 2020 weiterhin fest, laufen wir ernsthaft Gefahr, die Gemeinnützigkeit zu verlieren. Mit dem Wegfall der Gemeinnützigkeit dürfen die eingenommenen Spenden und Mitgliedsbeiträge nicht mehr für andere, nicht steuerbegünstigte Zwecke ausgegeben werden (siehe § 55 Abs. 1 Nr. 4 Abgabenordnung).

In einer außerordentlichen Online-Mitgliederversammlung am 24.4.2021 um 18 Uhr wollen wir Sie im Detail über die Hintergründe aufklären. Wir möchten wir auch die Gelegenheit nutzen, einen Zwischenbericht zu den SFV-Aufgabenstellungen vorzulegen und mit Ihnen über die energiepolitischen Arbeiten im Jahr 2021 zu diskutieren. Die Einbindung unserer Mitglieder ist gerade in diesem Jahr von besonderer Wichtigkeit. Wir würden uns freuen, wenn auch Sie dabei wären. Die Tagesordnung finden Sie unten angefügt.

Momentan ist wegen der Pandemie keine Präsenzveranstaltung planbar, sodass die Mitgliederversammlung als „Zoom“-Online-Konferenz erfolgen wird. Bitte melden Sie sich unter zentrale@sfv.de an und teilen Sie uns Ihre Kontaktdaten sowie Ihre E-Mail-Adresse mit. Wir senden Ihnen dann Ihre Zugangsdaten zu.

Wir freuen uns über eine rege Teilnahme!

Viele Grüße

Susanne Jung (Geschäftsführerin und Vorstand), Eberhard Waffenschmidt (Vorstand)
Thomas Bernhard (Vorstand), Anita Dieminger (Vorstand)
Rainer Doemen (Vorstand), Ulrich Böke (Vorstand)

 

Tagesordnung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung am 24.4.2021, 18 Uhr

 

Top 1: Begrüßung von Prof. Dr. Eberhard Waffenschmidt, 1. Vorsitz im SFV-Vorstand

Top 2: Bericht zur Satzung und zur neuen Arbeitsgruppe "Satzung", Dr. Thomas Bernhard und Anita Dieminger, Vorstände

Top 3: Zwischenbericht zu SFV-Arbeitsthemen und Entwicklung der Geschäftsstelle

  1. Sachstand der Zusammenarbeit am Runden Tisch Erneuerbare Energien 2030
  2. Stand der SFV-Vorbereitung zur Bundestagswahl
  3. Sachstand zur Klimaklage
  4. AG Solare Baupflicht
  5. Ü20-Solaranlagen auf öffentlichen Dächern
  6. Protest der NRW-Windenergie-Verhinderungsstrategie
  7. Ideen einer Solarparty-Kampagne
  8. zur Personalentwicklung

Top 4: Verschiedenes