Mit der Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der Europäischen Union (RED III) sollen sogenannte Beschleunigungsgebiete für Onshore-Wind und Solarenergie in die umfangreichen Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energien-Anlagen eingeführt werden. In diesen Gebieten, die von den öffentlichen Behörden aufgestellt werden, sollen zukünftig bestimmte Prüfpflichten (z.B. Umweltverträglichkeitsprüfung) abgeschafft und auf bestehende Daten zum Natur- und Artenschutz zurückgegriffen werden, um Hindernisse für den Ausbau Erneuerbarer Energien zu beseitigen. 

Zur Umsetzung der EU-Richtlinie haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), das Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)  einen Referentenentwurf erstellt und in einer Anhörung um Stellungnahmen gebeten.

Wir haben diese Möglichkeit gern wahrgenommen. Unsere Stellungnahme haben wir am 11. April 2024 nach Berlin geschickt.

Download unserer Stellungnahme