Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen hat der Bundestag am 17.12.2020 eine Novelle des EEG beschlossen. Während die Regierung zufrieden ist, gibt es vehemente Kritik aus der Opposition und Klimaschutzorganisationen.

Das EEG ist in den letzten Jahren zunehmend deformiert worden. Leider bringt auch die neueste Novelle keine durchgreifenden Änderungen. Die Teilhabe von Bürger*innen an der Energiewende wird weiter behindert, während Industriekonzerne nicht genug an den Kosten der Energiewende beteiligt werden. Der Stellenabbau in der Solar- und Windindustrie entwickelt sich unterdessen immer mehr zum Standortrisiko für Deutschland, auch für dieses Problem findet das EEG 2021 keine wirkliche Lösung. Geradezu peinlich ist außerdem, dass sich die Regierungsfraktionen nicht auf Ausbauziele festlegen konnten und stattdessen auf die Richtlinien der EU warten. So wird die Bundesregierung ihrem Anspruch als Vorreiterin in Energiewende und Klimaschutz weiterhin nicht gerecht und beschränkt sich darauf, nur das absolut Notwendigste zu tun.

Die EEG-Novelle 2021 lässt also viele Fragen und Probleme unbeantwortet und die Fraktionen der "Großen" Koalition beweisen kurz vor dem Bundestagswahljahr erneut, dass sie den Herausforderungen der Zeit nicht gewachsen sind. Auch die Tuchfühlung zu den Bürger*innen, die in den vergangenen Jahren massiv Veränderungen und Klimagerechtigkeit gefordert haben, ist verloren gegangen.

Nichtsdestotrotz konnten Klimaschutzorganisationen und die Bürger*innenbewegung aber doch noch einige wenige kleine Verbesserungen ins EEG 2021 einbringen:

  • Der Eigenverbrauch aus Alt- und Neuanlagen bis einschließlich 30 kWpeak wird von der EEG-Umlage befreit. Die Verpflichtungen aus der EU-Richtlinie 2018/2001 werden damit nur in Teilen erfüllt, da Energy-Sharing, Community-Lösungen & Mieterstrom noch immer nicht den EEG-Umlageregeln der privaten Eigenversorgung gleichgestellt werden.
  • Für den Eigenverbrauch aus Ü20-Anlagen bis 7 kWpeak müssen keine Smart Meter installiert werden, die EEG-Umlage auf Eigenversorgung entfällt. Ab 7 kWpeak sind Smart Meter jedoch verpflichtend.
  • Für den ins Netz eingespeisten Strom aus Ü20-Anlagen kann eine Vergütung mit dem Jahresmarktwert abzgl. Vermarktungskosten in Anspruch genommen werden. Dies ist für den Weiterbetrieb der Anlagen jedoch nicht ausreichend.
  • Mieterstrom wird bis 750 kWpeak gefördert, eine Zusammmenfassung von mehreren Anlagen auf demselben Grundstück oder von demselben Betreiber wird aufgehoben. Der Strom kann im ganzen Wohnquartier verbraucht werden, darf aber weiter nicht durch das Netz geleitet werden. Das ist für die Energiewende völlig unzureichend.


Die Debatte zur 2. und 3. Lesung können Sie in der Mediathek des Deutschen Bundestages nachverfolgen, sowie Details zu den zur Abstimmung vorgelegten Drucksachen einsehen.

https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7490682#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NDkwNjgy&mod=mediathek