Der wirtschaftlich sinnvolle Weiterbetrieb von Ü20-Anlagen wird häufig an den Wunsch geknüpft, die Betriebsweise der Anlage von Volleinspeisung in Eigenversorgung zu wechseln. Das hat zur Folge, dass die Betreiber:innen mit weiteren Ausgaben für den technischen Neuanschluss (ca. 300 €), für einen neuen Zweirichtungszähler und ggf für einen neuen Zählerschrank (ca. 1000 € ) belastet werden. Diese sind nur dann tragbar, wenn die Anlage gesichert und zu einem kalkulierbaren Einspeisepreis weiterlaufen kann. 

Wir sehen deshalb in der Verlängerung des Vergütungsanspruches über den 31.12.2027 hinaus eine wichtige Hebelwirkung zum Weiterbetrieb. Aber auch eine Mindestpreisregelung (z.B. 7 Ct/kWh) zur bestehenden Maximalpreisregelung von 10 Ct/kWh wäre äußerst sinnvoll.