Im überarbeiteten PV-Strategiepapier vom 5.5.2023 liest man: 
 

"Eine PV-Anlage im Garten wird im Rahmen des EEG nur dann gefördert, wenn das Dach nicht für Photovoltaik geeignet ist. Damit wird klargestellt, dass Dächer vorrangig zu nutzen sind und Photovoltaik im Garten die Ausnahme bleibt. Zur Frage, wann ein Dach nicht für PV geeignet ist, wurde die Bundesregierung ermächtigt, weitere Regelungen zu treffen. Allerdings dürfte der Anreiz ohnehin gering sein, Photovoltaikanlagen im Garten zu errichten, wenn auch das Dach geeignet ist. Vor diesem Hintergrund schlägt das BMWK vor, bis zum Inkrafttreten allgemeiner Regeln anzunehmen, dass das Dach des Hauses nicht geeignet ist, wenn ein Anlagenbetreiber eine Anlage im Garten in Betrieb nimmt."

Wir schlagen vor, den letzten Satz zu erweitern (Unterstreichung):

" Vor diesem Hintergrund schlägt das BMWK vor, bis zum Inkrafttreten allgemeiner Regeln anzunehmen, dass das Dach des Hauses nicht geeignet oder bereits vollständig mit PV belegt ist, wenn ein Anlagenbetreiber eine Anlage im Garten in Betrieb nimmt."