Durch das EEG 2027 drohen 69 % des Stroms aus privaten PV-Anlagen verloren zu gehen
Für neue Photovoltaikanlagen bis 25 Kilowatt soll ab Januar 2027 gelten: Überschussstrom wird entweder zu schwankenden Börsenstrompreisen vermarktet oder darf nicht mehr in das Netz eingespeist werden. Mit dieser sogenannten Nulleinspeisungwürden 69 Prozent des Stromertrags einer typischen Photovoltaikanlage abgeregelt werden. Die Amortisationszeit von typischen Photovoltaik-Batteriesystemen verlängert sich damit um 10 Jahre auf mehr als 25 Jahre. Zudem verdreifacht das Einspeiseverbot die Stromgestehungskosten auf 31 Cent pro Kilowattstunde, wie die Wissenschaftler von aquu auf Basis umfangreicher Wirtschaftlichkeitsanalysen ermittelt haben. Der SFV warnt: Die EEG-Novelle 2027 darf den Ausbau privater Photovoltaikanlagen nicht zum Erliegen bringen und muss dringend überarbeitet werden. Die Arbeitsplätze der Solarbranche stehen erneut auf dem Spiel.
Grafik 1 Wird nach dem EEG 2027 die Betriebsweise Nulleinspeisung gewählt, darf kein Strom in das Netz eingespeist werden. Da bei der Nulleinspeisung die Solarstromüberschüsse komplett abgeregelt werden, beträgt der Eigenverbrauchsanteil 100 Prozent (Quelle: www.aquu.de).
Die PV2027-Studie nimmt die neue Nulleinspeisung und Direktvermarktung unter die Lupe
Am 20. April 2026 wurde ein Referentenentwurf zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2027) bekannt, der sich derzeit in der politischen Abstimmung befindet. Der Entwurf markiert einen grundlegenden Paradigmenwechsel: Private Haushalte mit kleinen Photovoltaikanlagen bis 25 Kilowatt verlieren die garantierte Einspeisevergütung, erhalten keinen Zugang zur Marktprämie und müssen ihre Einspeisung dauerhaft auf 50 Prozent der installierten Leistung begrenzen. Alternativ ist lediglich die Nulleinspeisung vorgesehen. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) sieht die Direktvermarktung und Nulleinspeisung künftig als Regelfall.
Das Berliner Forschungsinstitut aquu hat im Auftrag des Solarenergie-Fördervereins Deutschland (SFV) in einer Simulationsstudie die wirtschaftlichen Auswirkungen der geplanten Regelungen auf Photovoltaikanlagen bis 25 Kilowatt berechnet. Die Ergebnisse der PV2027-Studie zeigen, dass derzeit weder die Nulleinspeisung noch die Direktvermarktung von Solarstrom aus Photovoltaikanlagen bis 25 Kilowatt wirtschaftlich ist
Direktvermarktung für kleine Anlagen aktuell noch zu teuer
Am Beispiel einer 10-Kilowatt-Anlage und eines 10-Kilowattstunden-Speichers belegen die Wissenschaftler: Den jährlichen Erlösen aus der Direktvermarktung von rund 250 Euro stehen Kosten für den Direktvermarkter von rund 160 Euro gegenüber. Der verbleibende Überschuss von circa 90 Euro reicht nicht aus, um die anfallenden Kosten für den digitalen Zähler (50 Euro) und die Steuerungseinrichtung (50 Euro) zu decken. Die Vermarktungserlöse tragen somit nicht dazu bei, die Investitionskosten zu refinanzieren.
Das schlägt sich deutlich in einer längeren Amortisationsdauer nieder: Im analysierten Referenzbeispiel steigt sie durch die Direktvermarktung im Vergleich zur festen Einspeisevergütung von 15,6 Jahren auf 24 Jahre. „Neben den hohen Kosten sind nicht standardisierte Prozesse, fehlende intelligente Messsysteme und geringe Erlöspotenziale Gründe dafür, dass es bislang wenig Direktvermarktungsangebote für kleine Photovoltaikanlagen in Deutschland gibt“, erklärt Kai Buchholz, Leiter des Bereichs Studien bei aquu.
Grafik 2 Die ungeförderte Direktvermarktung als Alternative zur Nulleinspeisung ist für kleine Photovoltaikanlagen aufgrund geringer Einspeisemengen und hoher Kosten aktuell noch unattraktiv (Quelle: www.aquu.de).
Nulleinspeisung: Verbot der Netzeinspeisung kleiner Solaranlagen verdreifacht die Solarstromkosten auf 31 Cent pro Kilowattstunde
Mit dem EEG 2027 ist geplant, die sogenannte Nulleinspeisung als Alternative zur Direktvermarktung einzuführen. Neue Solaranlagen dürfen bei der Wahl dieser Option keinen überschüssigen Strom mehr in das Netz einspeisen. Der auf dem Dach produzierte Solarstrom kann lediglich durch die elektrischen Verbraucher im Haus oder zur Ladung des Batteriespeichers genutzt werden.
Wenn nicht mehr in das Stromnetz eingespeist werden darf, müssen sämtliche Solarstromüberschüsse abgeregelt werden. Im analysierten Referenzbeispiel, bestehend aus einer 10-Kilowatt-Anlage und einem 10-Kilowattstunden-Speicher, gehen dadurch 69 Prozent des möglichen Solarertrags ungenutzt verloren. „Die Nulleinspeisung wirkt sich fatal aus: Die Kosten für den Strom aus typischen Solardachanlagen steigen durch das Einspeiseverbot von 10 Cent auf über 30 Cent je Kilowattstunde“, erklärt Dr. Johannes Weniger, Geschäftsführer von aquu.
Grafik 3 Ohne Limitierung der Netzeinspeiseleistung kann das Photovoltaik-Speichersystem im analysierten Referenzbeispiel Strom für 10 Cent je Kilowattstunde bereitstellen. Da bei der Nulleinspeisung die Investitions- und Betriebskosten auf eine geringere Anzahl an Kilowattstunden umgelegt werden, steigen die Stromgestehungskosten auf 31 Cent je Kilowattstunde (Quelle: www.aquu.de).
EEG 2027 setzt mit der Nulleinspeisung politische Fehlanreize
„Mit der Nulleinspeisung verteuert das Bundeswirtschaftsministerium den Strom aus privaten Solaranlagen unnötig. Das ist ein energiepolitisches Desaster. Die Bundesregierung treibt die Amortisationsdauer kleiner Photovoltaik-Dachanlagen mit dem EEG 2027 künstlich in die Höhe. Der solare Ausbau im kleinen Anlagensegment könnte damit zum Erliegen kommen“, konstatiert Susanne Jung, Geschäftsführerin und Vorständin des SFV.
Je größer die Photovoltaikanlage ist, desto mehr Solarstrom muss abgeregelt werden. Statt geeignete Dachflächen möglichst vollständig zu nutzen, wird es ab 2027 wirtschaftlich attraktiver, Photovoltaikanlagen kleiner zu dimensionieren, um möglichst geringe Abregelungsverluste zu erzielen.
Grafik 4 Wenn der in das Netz eingespeiste Strom mit 7,7 Cent je Kilowattstunde vergütet würde, hätte sich die Investition in eine Photovoltaikanlage oder ein Photovoltaik-Speichersystem nach rund 16 Jahren amortisiert. Ohne Batteriespeicher werden private Photovoltaikanlagen durch das EEG 2027 unwirtschaftlich, da die Amortisationsdauer auf über 30 Jahre steigt (Quelle: www.aquu.de).
Forderungen: Das EEG 2027 darf private Photovoltaikanlagen nicht diskriminieren
Basierend auf den Ergebnissen der PV2027-Studie fordern der SFV und aquu, dass folgende fünf Punkte im EEG 2027 angepasst werden:
1) Feste Einspeisevergütung im EEG 2027 beibehalten:
Eine einfache und planbare Einspeiseoption für Photovoltaikanlagen bis 25 Kilowatt muss erhalten bleiben, damit private Haushalte weiterhin verlässlich investieren können.
2) Marktprämie auch für kleine Photovoltaikanlagen als Option anbieten:
Die Marktprämien-Absicherung sollte nicht nur für Photovoltaikanlagen über 25 Kilowatt gelten. Auch kleine Photovoltaikanlagen brauchen eine verlässliche Vergütung für den eingespeisten Solarstrom.
3) Direktvermarktung nicht erzwingen:
Direktvermarktung darf erst dann zum Regelfall werden, wenn sie für kleine Photovoltaikanlagen unter 25 Kilowatt standardisiert und zu akzeptablen Kosten verfügbar ist.
4) Nulleinspeisung vermeiden:
Nulleinspeisung darf nicht zum Regelfall werden, weil sie die vollständige Nutzung der Dachflächen verhindert und der Großteil des Solarstromertrags abgeregelt werden muss.
5) Flexiblen Einsatz von Batteriespeichern anreizen:
Hürden beseitigen und Anreize schaffen, damit Batteriespeicher zwischengespeicherten Solarstrom abends und nachts in das Netz einspeisen.
Zitiervorschlag der Studie:
Johannes Weniger, Kai Buchholz: PV2027-Studie – Wirtschaftlichkeit
von privaten PV-Anlagen unter dem EEG 2027, Studie von aquu im
Auftrag des SFV, Berlin, Juni 2026
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