Seit Juni 2026 dürfen Bürger:innen in Deutschland Strom miteinander teilen. Das Gesetz ist da, die Technik auch. Woran es noch hakt, sind einige wenige Verfahrensfragen — und die sind lösbar. Eine Bürgerenergiegenossenschaft aus Oberbayern hat den Weg in der Praxis abgeschritten und lädt dazu ein, Lösungen für die fehlenden Marktprozesse gemeinsam zu entwickeln.

Energiegenossenschaft Fünfseenland

Der 1. Juni 2026 hat in der Energiewende etwas Grundsätzliches verschoben, ohne dass es viele bemerkt hätten. Seitdem gilt § 42c des Energiewirtschaftsgesetzes: Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, darf den Strom, den er selbst nicht braucht, mit anderen teilen — mit der Nachbarin, dem Verein im Ort, der Gemeindeverwaltung. Nicht verkaufen an einen anonymen Markt, sondern teilen, in einer Gemeinschaft, die man kennt. Das beantwortet eine alte Frage neu: Wem gehört die Energiewende? Jahrzehntelang hieß es: dem, der die Anlage finanziert. Energy Sharing sagt: denen, die sich zusammentun.

 

Europa will, dass Bürger Strom teilen

Die Idee kommt aus Brüssel. Seit 2024 gibt Artikel 15a der EU-Strombinnenmarkt-Richtlinie allen Haushalten, kleinen Betrieben und Kommunen ein Recht darauf, Strom zu teilen. Umgesetzt hätte es bis zum 17. Juli 2026 sein müssen.

Das Konzept ist denkbar einfach: Der geteilte Strom wird vom Verbrauch abgezogen. Wer im Viertelstundentakt 1 Kilowattstunde vom Dach des Nachbarn bekommt, dem zieht der Netzbetreiber diese Menge ab. Der eigene Stromanbieter rechnet nur noch den Rest ab. Man bleibt bei seinem Anbieter, man muss nichts kündigen, man muss nichts kaufen. Es ist ein Rechenvorgang, kein Verkauf, kein Vertrag. 

Die EU hat auch an diejenigen gedacht, die kein eigenes Dach und kein Kapital haben: Schutzbedürftige Haushalte sollen Zugang bekommen, bei Anlagen der öffentlichen Hand im Schnitt mindestens zehn Prozent des geteilten Stroms.

Mit dem Energysharing hat die EU auch an diejenigen gedacht, die kein eigenes Dach und kein Kapital haben

Dr. Maximilian Kuhn

Energiegenossenschaft Fünfseenland eG

Wie ernst Brüssel das meint, zeigt eine Empfehlung der EU-Kommission vom April 2026: Sie beschreibt, wie die Mitgliedstaaten das Teilen einfach umsetzen sollen, bis hin zu digitaler Anmeldung und Musterverträgen. Auf eine Anfrage aus Deutschland hat die Kommission im September geantwortet: Sie prüft jetzt, wie die Länder umgesetzt haben. Und Energy Sharing muss in der Praxis tatsächlich möglich sein, nicht nur auf dem Papier.

 

Anderswo funktioniert es längst

In Frankreich teilen Nachbarn schon seit 2017 Strom, in Portugal, Italien und Österreich seit 2021 und 2022. Überall läuft es ähnlich: Der Netzbetreiber misst, rechnet den geteilten Strom heraus und meldet dem Stromanbieter nur noch den Rest. In Österreich gibt es so inzwischen mehr als 1.000 aktive Energiegemeinschaften. Wer dort im selben Ortsnetz teilt, zahlt für den geteilten Strom zudem deutlich geringere Netzentgelte. Die EU-Kommission hält fest, dass solche Modelle in der Energiekrise geholfen haben, Stromrechnungen zu stabilisieren und zu senken.

In Österreich gibt es inzwischen mehr als 1.000 aktive Energiegemeinschaften!

Dr. Maximilian Kuhn

Europa hat das Teilen als Recht gedacht

Die europäische Idee dahinter ist sogar älter. Schon die Erneuerbare-Energien-Richtlinie von 2018 (RED II, Artikel 22) und die Strombinnenmarkt-Richtlinie von 2019 kennen die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft und die Bürgerenergiegemeinschaft als eigene Rechtsfiguren: Zusammenschlüsse, deren Hauptzweck nicht der Gewinn ist, sondern der ökologische, wirtschaftliche und soziale Nutzen für Mitglieder und Region. Wer diese Definitionen liest, liest die Beschreibung einer Genossenschaft.

2024 hat die EU nachgelegt: Artikel 15a der Strombinnenmarkt-Richtlinie macht die gemeinsame Energienutzung zum Recht von Haushalten, kleinen und mittleren Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen, umzusetzen bis zum 17. Juli 2026. Die Mitgliedstaaten haben Spielraum – oberhalb eines verbindlichen Mindestkerns.

 

Was Deutschland richtig gemacht hat – und was noch fehlt

Wer seinen Stromanbieter wechselt, merkt davon wenig. Im Hintergrund schicken sich Netzbetreiber, Stromanbieter und Messstellenbetreiber schon immer  standardisierte elektronische Nachrichten: Wer beliefert wen, ab wann, und welche Zählerwerte gelten. Fachleute nennen das Marktkommunikation. Für Energy Sharing gibt es diese Nachrichten bislang nicht. Netzbetreiber fühlen sich nicht zuständig und weisen die Umsetzung ab. Genau hier liegt das Problem.

Die EU hat sich das aber so vorgestellt, wie es in Österreich läuft: Der Netzbetreiber rechnet ab. Die Bundesnetzagentur hat im Juli 2026 hingegen einen anderen Weg beschrieben, das sogenannte Dienstleistungsmodell. Dabei übernimmt ein privater Anbieter die Abrechnung und liefert meist auch gleich den restlichen Strom. Dieses Modell steht nicht in der EU-Richtlinie. Es kann funktionieren, aber nur, wenn ein Anbieter freiwillig mitmacht. Tut er es nicht, bleibt den Teilnehmenden nur der Wechsel zu einem, der es anbietet. Trotzdem sieht die Bundesnetzagentur damit für die Netzbetreiber „keine weiteren Umsetzungserfordernisse“. Die Netzbetreiber werden damit praktisch von ihrer EU-rechtlichten Verpflichtung befreit.

Das hat Folgen. Eine einheitliche Regel für den Datenaustausch, wie sie der Gesetzgeber in Aussicht gestellt hat, gibt es damit vorerst nicht. Die bundesweite Online-Plattform, über die Gemeinschaften angemeldet werden sollen, hat noch keinen Starttermin. So entwickelt jeder der mehr als 800 Netzbetreiber im Zweifel sein eigenes Formular. Die Anmeldeformulare der Branche gehen zudem von genau einer Anlage je Gemeinschaft aus, obwohl die Bundesregierung bestätigt hat, dass mehrere erlaubt sind. Eine Genossenschaft mit zwölf Dächern bräuchte dann zwölf Anmeldungen, zwölf Vertragswerke, zwölf Abrechnungen.

Hinzu kommt: Geteilter Strom trägt in Deutschland die vollen Netzentgelte, Umlagen und Steuern. Das erlaubt die EU. Andere Länder belohnen aber lokales Teilen, weil es die Netze entlasten kann. Was fehlt, sind also vor allem Entscheidungen, und kostet kaum Geld. 

Wir (die Energiegenossenschaft Fünfseenland) halten fünf Schritte für vordringlich:

  1. Einen Starttermin für die bundesweite Anmeldeplattform festlegen.
  2. Den Datenaustausch bundesweit einheitlich regeln, mit einer Variante, bei der der Netzbetreiber abrechnet, und das zuerst in einem Reallabor erproben.
  3. Klarstellen, dass das Dienstleistungsmodell eine Möglichkeit unter mehreren ist und die Netzbetreiber nicht von ihrer Pflicht befreit.
  4. Die Teilhabe-Regeln der EU-Richtlinie umsetzen: Zugang für schutzbedürftige Haushalte, Zehn-Prozent-Ziel bei kommunalen Anlagen.
  5. Den seit Juni 2025 überfälligen Klima-Sozialplan vorlegen. Über ihn könnten EU-Mittel fließen, und Energy Sharing ist dort ausdrücklich förderfähig.

Die Energiegenossenschaft Fünfseenland wurde 2011 von 120 Bürger:innen gegründet, als erste Energiegenossenschaft südlich von München; heute hat sie über 1.100 Mitglieder, darunter Kommunen und Betriebe. Im EU-Projekt EnTranC – Energy Transition in Citizens' Hands – haben wir den europäischen Rahmen mit der deutschen Praxis abgeglichen und Modelle aus sechs Mitgliedstaaten ausgewertet.

Eine Idee: Marktprozesse in Bürgerhand

Was hilft, ist eine Lösung, die zeigt, dass es geht. Wenn Energy Sharing erst mit einem Standard zum Massengeschäft wird, könnte die Bürgerenergie die Marktprozesse mitgestalten. Unsere Vision: eine offene, genossenschaftlich getragene Lösung für die fehlenden Marktprozesse – von der Anmeldung über die Bilanzierung bis zur Abrechnung über mehrere Anlagen. Noch ist das ein Ideenkonzept; Ausgangspunkt ist, was wir im EU-Projekt EnTranC erarbeitet haben.

Um die Idee zu prüfen, wollen wir eine Energy Sharing Allianz anstoßen. Wir suchen Genossenschaften, Stadtwerke, Netz- und Messstellenbetreiber und Entwickler:innen, die mitdenken, und Gemeinschaften, die jetzt starten und Erfahrungen teilen. Viele Erfahrungen ergeben eine Tatsachengrundlage, die Aufsicht und Gesetzgeber kaum übergehen können.

Der Rahmen, den Europa gezeichnet hat, ist gut. Die deutsche Übersetzung ist an entscheidenden Stellen gelungen und an einigen unfertig. Was fehlt, könnten wir gemeinsam bauen. Ein Anfang ist gemacht – sprechen Sie uns an.

 

Energiegenossenschaft Fünfseenland eG, info@eg-5-seen.de

Dr.

Maximilian Kuhn

ist Projektkoordinator der Energiegenossenschaft Fünfseenland eG (Starnberg, über 1.100 Mitglieder), arbeitet im EU-Projekt EnTranC an Energy Sharing und dessen Umsetzung.