Warnung bei Netznutzungsverträgen

vom 29.06.2000 (überholt)



Sehr geehrte Solarfreunde,

aus gegebenen Anlaß folgende Warnung:

Wer seinen Stromanbieter wechselt, muß mit dem Netzbetreiber einen Netznutzungsvertrag abschließen. Dieser Vertrag hat nichts mit der Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien nach dem EEG zu tun!

Bestehen Sie auf folgendem Passus:

"Die Einspeisung elektrischer Energie durch den Kunden in das Netz des Netzbetreibers ist NICHT Gegenstand dieses Netznutzungsvertrages."

In Zweifelsfällen senden Sie bitte eine Kopie des Vertragsentwurfs an den SFV zur Begutachtung durch Rechtsanwältin Frau Dr. Bönning. (Bitte kein Fax senden!)

Die Kosten für eine erste Begutachtung übernimmt der SFV.

Mit freundlichen Grüßen
Wolf von Fabeck