Aus dem SFV-Archiv:

[sfv-betreibermail] Informationen zur Nutzung eines eigenen Einspeisezählers

vom 14.07.2000


Sehr geehrte Solarfreunde,

für all diejenigen, die sich aus verschiedenen Gründen in den vergangenen Wochen mit dem Gedanken getragen haben, einen eigenen Solarstromzähler für Ihre Solarstromanlage zu nutzen, dürfte folgende Information von großem Interesse sein.

Die VDEW informierte in einem Rundschreiben alle Netzbetreiber über die rechtlichen Grundlagen zur Akzeptanz von eigenen Stromzählern.

Hier eine Abschrift des VDEW-Rundschreibens vom 27.Juni 2000
"Ist ein Einspeiser befugt, einen eigenen Zähler zur Messung des eingespeisten Stroms einzubauen, hat er einen Zähler des EVU zu akzeptieren oder hat er gar Anspruch gegen das EVU auf Einbau eines Zählers?

Nach § 448 BGB, der nach dem Urteil des BGH vom 29.September 1993 (Az. VIII ZR 107/93; RdE 1994, S.70 ff.) auf Stromeinspeisungen anwendbar ist, obliegt der Nachweis über die Menge des eingespeisten Stroms dem Verkäufer, somit dem Einspeiser. Insofern hat er grundsätzlich die Pflicht, einerseits auf eigene Kosten einen Zähler einzubauen. Er hat gegenüber dem netzbetreibenden EVU keinen Anspruch, einen (bestimmten) Zähler eingebaut zu bekommen. In einem Einspeisevertrag kann jedoch bestimmt werden, daß der Zähler vom EVU gestellt wird. Sollte der Einspeiser dagegen den Zähler stellen, sollte er im Interesse des EVU (Akzeptanz der Einspeisedaten durch den Übertragungsnetzbetreiber) zur Einhaltung des Eichrechts vertraglich v erpflichtet werden. Es kann hier sinnvoll sein, daß das EVU die Eich- bzw.
Beglaubigungsfristen jedes Zählers, der von einem Einspeiser beschafft und eingebaut worden ist, erfaßt und nach Fristablauf die Ordnungsmäßigkeit der neuen Eichung bzw. Beglaubigung überprüft."


Mit freundlichen Grüßen

Susanne Jung