Ausleihe von Solarmodulen

Der Solarenergie-Förderverein e.V. (SFV) verleiht Solarmodule zur praktischen Demonstration der Solarenergie in der Öffentlichkeit.

Beschreibung der Anlage:

Eine Vorführanlage besteht aus zwei Gestellen von der Größe einer hohen Trittleiter, an die jeweils sechs Solarmodule von der Größe eines großen Tabletts ( 1m x 45 cm) angehängt werden. Die Verbindungsleitungen von den 12 Solarmodulen werden in einem Anschlusskasten zusammengeführt und dort nach Wunsch parallel oder in Reihe oder in Gruppen von parallel- oder in Reihe geschalteten Modulen zusammengefasst. So lassen sich folgende Spannungen einstellen: 20 Volt,   40 Volt,   60 Volt,   80 Volt,   120 Volt und 240 Volt.

Der Anschlusskasten ist mit einem Schuko-Stecker versehen, von dem der Solarstrom abgenommen werden kann. Je nach Sonnenschein oder Bedeckungsgrad des Himmels lassen sich gleichzeitig oder einzeln folgende handelsüblichen Geräte betreiben: Schlagbohrer, Stichsäge, Tauchsieder, Küchenmaschine usw.

Vorführung ist nur im Freien möglich. Bei stark bedecktem Himmel oder in den frühen Vormittagsstunden oder den späten Nachmittagsstunden reduziert sich die abgegebene Leistung erheblich..

Der Aufbau der Anlage benötigt etwa 10 Minuten.

Die Solarmodule passen in den Kofferraum eines handelsüblichen PKW. Die Gestelle haben zusammengelegt eine Länge von 3 Metern und lassen sich am besten per Dachgepäckträger transportieren.

Der Empfänger verpflichtet sich:

  • die Anlage als Leihgabe des Solarenergie-Fördervereins sichtbar zu kennzeichnen
  • das Informationsblatt 2 des SFV während der Vorführung ausreichend zur Mitnahme auszulegen


Wichtige Hinweise und weitere Verpflichtungen:

  • Die Solaranlage liefert Gleichstrom. Bei Verwendung von mehr als 6 Solarmodulen können Spannungen  über 120 Volt auftreten. Bei Berührung von Gleichspannungen über 120 Volt besteht Lebensgefahr.
  • Haushaltsgeräte für 220 Volt Wechselstrom können direkt mit dem Solar-Gleichstrom angetrieben werden, wenn sie einen Elektromotor mit Kommutator besitzen und keine elektrische Steuerung vorhanden ist.
  • Die Ein-Aus-Schalter von Haushaltsgeräten mit 220 Volt können verschmoren, wenn sie unter Gleichstrom ausgeschaltet werden. Deshalb erst den Netzstecker ziehen, dann Ausschalten! Es empfiehlt sich, den Schalter einzuschalten und dann mit Tesakrepp gegen unbeabsichtigtes Ausschalten zu sichern.
  • Der Entleiher erklärt, dass er ausreichend in die Bedienung der Anlage eingewiesen ist und dass er für alle Ansprüche aus der Modulleihe sowie der Durchführung der Veranstaltung (einschl. Transport, Vorbereitung und Nachbereitung) haftet. Ihm ist bekannt, dass die Anlage durch den SFV nicht versichert ist und dass seine Haftpflichtversicherung nicht für den Verlust oder Beschädigung ausgeliehener Sachen aufkommt.
  • In der Regel  wird pro ausgeliehenes Solarmodul 200,- Euro in bar hinterlegt. Der Solarenergie-Förderverein kann bei Verlust oder Beschädigung pro Modul 200,- Euro einbehalten. Das (die) Modul(e) geht (gehen) dann in das Eigentum des Entleihers über.

    Bei öffentlichen Einrichtungen, z.B. Schulen oder Kirchengemeinden, ist eine Sonderregelung möglich