VDEW-Verbandsnachrichten       Ausgabe: 2002\44           Veröffentlichungsdatum: 06.08.2002

Erläuternde Ausführungen zum neuen KWK-Gesetz (Auszug)

Sehr geehrte Damen und Herren,

anknüpfend an unsere Verbandsnachrichten vom 4. April und 26. Juli 2002 zum neuen KWK-Gesetz möchten wir Ihnen mit diesen Verbandsnachrichten weitere Informationen zu diesem Gesetz und zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geben. Sie wurden von der Projektgruppe "Erneuerbare-Energien-Gesetz" erarbeitet, die beim VDEW v. a. aus Juristen verschiedener Mitgliedsunternehmen aller Versorgungsstufen sowie aus Mitarbeitern der Verbände VDN, VKU, VRE und AGFW gebildet wurde.
 

A - Hinweise zum neuen KWK-Gesetz (KWK-G)

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B - Hinweise zum Erneuerbare-Energien-Gesetz

Die Europäische Kommission hat in der Zwischenzeit die im Frühjahr 2000 begonnenen Beihilfe-Vorprüfverfahren zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und zum alten Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz beendet. Sie kam zu dem Schluss, dass beide Gesetze keine staatlichen Beihilfen im Sinne von Art. 87 des EGVertrages begründen würden. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten verweisen wir auf einen entsprechenden Bericht im VDEW-Kontakt vom August 2002, der auch auf der Internet-Seite des VDEW "www.vdew.net" eingesehen werden kann.  Da die Vereinbarkeit der Abnahme- und Vergütungsverpflichtungen des EEG mit Artikel 28 des EG-Vertrages (Warenverkehrsfreiheit) insbesondere angesichts des langen Förderzeitraums des Gesetzes nicht abschließend geklärt ist, können entsprechende Vorbehaltsklauseln in Einspeisungsverträgen weiterhin verwendet werden (näheres siehe VDEW-Kontakt August 2002).

Hinsichtlich der Notwendigkeit des Abschlusses von Einspeisungsverträgen verweisen wir darüber hinaus auf einen entsprechenden Beitrag im VDEWKontakt vom Juli 2002.



Für Rückfragen stehen Ihnen beim VDEW Herr Weißenborn (Tel. 069/6304-258; Rechtsfragen), Herr Schulz (Tel. 030/726147-205; energiewirtschaftliche und politische Fragen) Herr Zafiriou (Tel. 030/726147-268; anlagentechnische und wirtschaftliche Fragen zum KWK-G), beim VDN Herr Hermann (Tel. 030/726148-124; netzwirtschaftliche Fragen) und bei der AGFW Herr Topp (Tel. 069/6304-232; rechtliche und energiepolitische Fragen) und Herr Müller (Tel. 069/6304-202; Fragen zur KWK-Zertifizierung) gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen             Dr. Eberhard Meller (Hauptgeschäftsführer)