Datum: 17.05.2002

Persönliche Erklärung zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes


Wir stimmen der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes nur zu, weil wir die Empfehlung zur Zustimmung der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD respektieren.

Prinzipiell und inhaltlich sehen wir in der Novellierung des Gesetzes wesentliche strukturelle Mängel, die nicht zuletzt darauf beruhen, dass die damit öffentlich-rechtlich wirksam werdenden Vereinbarungen nicht im parlamentarischen Verfahren entwickelt wurden, sondern im Rahmen privater Verbände.

Schon im Energiewirtschaftsgesetzes von 1998 ist dieser Strukturfehler vorgezeichnet worden. Die Fragen des Netzzuganges und Netzbetriebes wurden einer Verbändevereinbarung überlassen, obwohl der Bundesgerichtshof mehrfach festgestellt hatte, dass private Vereinbarungen keine öffentlich-rechtliche Bindewirkung beanspruchen dürfen.

Aufgrund des vorliegenden Gesetzes wird ein weiteres Unterlaufen des Kerngedankens der EU-Richtlinien für den Strommarkt der Weg geebnet. Dieser Kerngedanke besteht in der strikten funktionalen Separierung von Produktion, Transport und Verteilung des Stromes. Indem aber die Trennung von Transport und Verteilung nicht konsequent durchgeführt wird, begünstigt dieses Gesetz die unternehmerische Monopolisierung des Stromsektors nach der Aufhebung der Gebietsmonopole. Es werden Hürden gegenüber der Perspektive einer dezentralen Energieversorgung aufgestellt. Für diese Dezentralisierung sprechen nicht nur ökologische, sondern auch technologische Entwicklungen. Sie wird durch diese Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes erschwert.

Hans-Josef Fell, MdB (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN)

Hermann Scheer, MdB (SPD)