EnBW Einspeisevertrag wurde geändert.
Nicht unterschreiben!

Der EnBW Einspeisevertrag wurde vor einiger Zeit geändert. Er enthält jetzt die folgende Klausel:

5. Vertragsdauer, Kündigung

Dieser Vertrag wird mit seiner Unterzeichnung durch beide Vertragspartner wirksam und läuft auf unbestimmte Frist. Er kann von jeder Partei mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

Eine Kündigung des Vertrages lässt die Verpflichtung der REG zur Aufnahme und Vergütung des regenerativ erzeugten Stroms gemäß EEG unberührt.

Frau Dr. Bönning hat im Auftrag des SFV bei EnBW nachgefragt, ob EnBW mit der o.g. Klausel auf einen Einspeisevertrag verzichte. Diese Anfrage konnte EnBW nicht befriedigend beantworten.

Frau Dr. Bönning empfiehlt, den EnBW-Vertrag nicht zu unterschreiben, sondern Anschluss und Vergütung ohne Vertrag zu verlangen.