Überlandwerk Unterfranken stoppt Anschluss von PV-Anlagen wegen angeblicher Überlastung des Netzes

Aus Greußenheim in der Nähe von Würzburg erreichte uns folgende Mitteilung des ÜWU (Überlandwerk Unterfranken) an den Errichter einer PV-Anlage:


Sehr geehrter Herr xx,

den Netzanschluss der PV-Anlage mit 5 kWp auf Ihrem Anwesen (Weinbergstr. 28, 9729 Greußenheim) haben wir überprüft.

Nach unserer Berechnung ist die geplante Einspeisung am vorgesehenen Einspeisepunkt netztechnisch nicht mehr durchführbar.

Im betroffenen Bereich unseres Ortsnetzes wurden bereits 39 kWp genehmigt. Eine zusätzliche Einspeisung würde den vorgeschriebenen Grenzwert der Spannungserhöhung überschreiten.

Wir bedauern (...)


Unser Kommentar:

Nach Auskunft von Herrn xx sind im betroffenen Netzbereich etwa 60 Haushalte angeschlossen. Diese verbrauchen nach überschlägiger Rechnung jährlich etwa 180 MWh und zwar vorwiegend zu den Tagstunden. Dem steht eine jährliche Solarstromproduktion von etwa 30 MWh, ebenfalls zu den Tagstunden gegenüber. Von einer Spannungs-ERHÖHUNG kann deshalb wohl kaum die Rede sein. Vermutlich haben die Techniker des ÜWU die Spannungserhöhung ohne Berücksichtigung des gleichzeitig stattfindenden Verbrauchs gerechnet. Dies ist ein Fehler, der auch in der VDEW-Richtlinie für den Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz vom August 01 vorkommt. Wir haben den Fall der Clearingstelle beim BMWi vorgelegt. Nun sind wir gespannt, ob ÜWU jetzt entweder den Berechnungsfehler zugibt, oder ob ÜWU lieber seinen Verpflichtungen nach § 3 Abs. 1 EEG nachkommt und den dort vorgeschriebenen "unverzüglichen Ausbau" des Netzes in Angriff nimmt. Die Kosten dafür muss nach § 10 Abs. 2 EEG ÜWU allerdingsselber tragen.