Beteiligung am Dialogprozess zum neuen Klimaschutzprogramm
Kritik an der gesetzlichen Basis: Das Klimaschutzgesetz 2024 als „Bremsklotz“
Nach Ansicht des SFV wird das neue Klimaschutzprogramm auf einer instabilen Basis errichtet. Das im Jahr 2024 novellierte Klimaschutzgesetz (KSG) hat die Verbindlichkeiten des deutschen Beitrags zum Klimaschutzabkommen von Paris massiv aufgeweicht. Schon vorher waren die Treibhausgasminderungsziele und Vorgaben im KSG unzureichend. Deutschland kann mit diesen Zielsetzungen weder rechnerisch noch faktisch die 1,5° C-Grenze im globalen Temperaturanstieg einhalten. Stattdessen wurde das nach Bevölkerungsanteilen bemessene CO2-Budget bereits aufgebraucht. Das bestätigen auch die Gremien, die die Bundesregierung beraten sowie unabhängige wissenschaftliche Studien von namhaften Institutionen und Expert:innen.
„Es ist paradox: Wir beteiligen uns konstruktiv am Dialog des BMUKN, müssen aber gleichzeitig feststellen, dass die Zielvorgaben auf Basis des verwässerten Gesetzes von 2024 schlicht nicht ausreichen, um den völkerrechtlich verbindlichen Pariser Klimaabkommen gerecht zu werden“, erklärt Susanne Jung, geschäftsführende Vorständin. „Deshalb haben wir unsere Forderungen nicht nur im Ministerium eingereicht, sondern unterstreichen diese auch mit unserer laufenden Klimaklage 2.0.“
Forderung nach echter Nachbesserung
Die eingereichten Beiträge der Verbände fließen nun in die finale Ausarbeitung des Programmentwurfs ein. Für den SFV steht fest: Das Klimaschutzprogramm darf kein reines „Weiter so“ auf Basis unzureichender Gesetze sein. Die Bundesregierung muss über die Mindestvorgaben hinaus konkrete und wirksame Maßnahmen für Klimaneutralität in allen Sektoren festlegen.
Das Programm soll nach der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung spätestens im März 2026 vorgelegt werden. Der SFV wird den Prozess weiterhin kritisch begleiten und das Ergebnis an den Notwendigkeiten des realen Klimaschutzes messen.