Mit “PV-Repowering” wird das Ersetzen von Solaranlagen am gleichen Standort durch neue Module bezeichnet. Die verbleibende Vergütung kann dabei unter bestimmten Voraussetzungen auf die neuen Module übertragen werden und somit eine teilweise lohnenswerte Neuinvestition darstellen - insbesondere bei einem Defekt der Anlage.

1. Was bedeutet “Repowering”?

Grundsätzlich wird mit Repowering das Ersetzen von Modulen durch leistungsstärkere Anlagen am selben Standort bezeichnet. In unserem Beitrag geht es genauer genommen darum, die Vergütung der alten PV-Module für die Neuanlage zu übernehmen. Wer wenig Dachfläche hat oder wegen eines Defekts die alte Anlage erneuern muss, kann moderne Module einsetzen. Die Einspeisevergütung bleibt bis zur bisherigen Leistungsgrenze erhalten. Der Förderzeitraum verlängert sich dadurch allerdings nicht - auch die neuen Module fallen also nach Ende der Vergütungszeit der ersetzten Module aus der Förderung.

ACHTUNG: Beihilferechtliche Genehmigung der EU zum EEG23 steht noch aus

Die Neuerungen des Solarpaket 1 - welches bereits zum 16. Mai 2024 in Kraft getreten ist - unterliegen noch immer der beihilferechtlichen Genehmigung der EU. Die Gespräche hierzu scheinen nicht weiter fortgeführt zu werden (Stand: Ende 07/26). Ob und wann mit der Genehmigung zu rechnen ist, kann aktuell nicht vorhergesagt werden. Ob Anlagen, die seit Bekanntgabe des Solarpaket 1 repowert werden, von den neuen Regelungen profitieren, bleibt unklar. Wir empfehlen, unbedingt bis zur Bekanntgabe der Genehmigung der EU oder bis zum Inkrafttreten des EEG27 mit der Umsetzung zu warten.

2. Was gilt seit wann?

Vor Inkrafttreten des Solarpaket 1: Eine Mitnahme der Vergütung bei Ersatz der Altanlage bei Aufdachanlagen ist nur unter der Voraussetzung eines Defektes möglich. Der Defekt der Module muss nachgewiesen werden. Wird eine Anlage ohne Defekt durch eine neue Anlage ersetzt, besteht kein Anspruch auf Übernahme der alten Vergütung.

Seit Inkrafttreten des Solarpaket 1 (16.05.2024): Mit dem Solarpaket können nun - eigentlich - auch Gebäudeanlagen ohne der Voraussetzung eines Defektes repowert werden. Wichtig ist, dass die Anlage am selben Standort wieder aufgebaut wird. Geregelt wird dies im § 38b Abs. 2 Satz 1 EEG 2023 (Freiflächenanlagen) und § 38h Satz 2 Nr. 2 EEG 2023 (Aufdachanlagen). ACHTUNG: Diese Regelung unterliegt der beihilferechtlichen Genehmigung der EU - welche bis heute noch immer nicht erfolgt ist (siehe Infobox).

Mit der Einführung des EEG27: Nach dem aktuellen Referentenentwurf (Stand: 07/26) soll ein Repowering weiterhin ohne Nachweis eines Defektes möglich sein. Allerdings wird auch die Regelung des EEG27 erneut der beihilferechtlichen Genehmigung der EU unterliegen. Wann mit Inkrafttreten der vereinfachten Repowering-Regelung zu rechnen ist, ist daher aktuell nicht vorhersehrbar.

3. Leistungserhöhung am selben Standort

Dank der höheren Effizienz der Module lässt sich auf derselben Fläche der Altanlage meist mehr Leistung erzielen. Eine mögliche Leistungserhöhung kann allerdings nicht von den alten Vergütungssätzen profitieren. Sie muss nach den Regeln und Vergütungssätzen, die bei der Erweiterung aktuell sind, als Erweiterung dem Netzbetreiber gemeldet werden. Hierzu ist auch eine reguläre Netzanschlussprüfung mit dem Netzbetreiber vorzunehmen.

Hilfreiche Übersicht bei Clearingstelle EEG | KWKG

In ihrer häufigen Rechtsfrage Nummer 100 stellt die Clearingstelle EEG | KWKG die gesetzlichen Rahmenbedingungen für unterschiedliche Anlagen übersichtlich zusammen:

4. Lohnt sich das überhaupt?

Gute Frage! Prüfen Sie genau, ob sich das Repowering Ihrer Altanlage lohnt. Denn auch wenn die Vergütung weiterhin hoch ist, so läuft sie doch nach wenigen Jahren aus. Zudem wird in den meisten Fällen der Erneuerung nicht nur der Tausch der Module, sondern auch der Kabel, des Wechselrichters sowie ggf. sogar der Unterkonstruktion nötig. Sie investieren also in eine vollwertige Neuanlage. Bei nur noch geringer Rest-Förderung der Altanlage kann es unter Umständen sinnvoller sein, in eine Neuanlage zu investieren. 

Zwar ist jede erzeugte Kilowattstunde Solarstrom wichtig für die Energiewende. Doch auch das Weiternutzen noch funktionierender Solarmodule ist aus ökologischen Aspekten besonders sinnvoll. Viele Solarmodule produzieren weit über Ihre Förderlaufzeit von 20 Jahren Strom. Informationen zum Weiterbetrieb von ausgeförderten “Ü-20-Anlagen” finden Sie in unserem Solar-Wiki.

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