SFV-Stellungnahme: Netzbetreiber dürfen Messkonzepte nicht blockieren!
Die Clearingstelle EEG | KWKG hat am 12. Januar 2026 ein wichtiges Empfehlungsverfahren (2026/1-VIII) eingeleitet, um zentrale Fragen an der Schnittstelle von Messwesen und Stromabnahme zu klären. Im Kern geht es darum, ob Netzbetreiber und grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) rechtlich zulässige Mess- und Abrechnungskonzepte (z.B. für die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung) einfach ablehnen dürfen.
Da solche Ablehnungen in der Praxis immer wieder zu erheblichen Verzögerungen oder gar zum Scheitern von Erneuerbare-Energien-Projekten führen, hat der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV) die Einladung zur Stellungnahme gerne angenommen.
Unsere Position: Vorrang für die Energiewende
In unserer Stellungnahme, die wir fristgerecht am 16. März 2026 übermittelt haben, beziehen wir klar Stellung:
- Abnahmepflicht ist bindend: Die Ablehnung eines gesetzeskonformen Messkonzepts stellt einen Verstoß gegen die vorrangige Abnahmepflicht nach § 11 Abs. 1 EEG 2023 dar.
- Keine Ausreden durch IT-Probleme: Interne Prozesse oder fehlende Software-Abbildungen beim Netzbetreiber rechtfertigen keine Anschlussverweigerung. Zur Not muss eine „händische“ Abwicklung erfolgen.
- Wahlfreiheit der Anlagenbetreiber: Der gMSB ist technischer Dienstleister und darf rechtskonforme Konzepte nicht aufgrund wirtschaftlicher Erwägungen oder interner Präferenzen ablehnen.
Die ausführliche Stellungnahme können Sie hier herunterladen: