Klimaschutz trotz Sparhaushalts möglich

Vorschlag einer „Gewinnbringenden Vergütung" trotz Sparhaushalts des neuen Bundesfinanzministers
Von Herbert Mühlbauer

Die in allen Bereichen des Haushalts vorgesehenen Einsparungen lassen auch drastische Kürzungen bei den längst überfälligen Investitionen in den Klimaschutz befürchten.

Hier bietet sich als Lösung, die im Gegensatz zum ohnehin nicht besonders effektiven 100.000-Dächer-Photovoltaik-Programm nicht die Steuerkasse belastet, eine Weiterentwicklung der bisher schon in einigen Kommunen für die Einspeisung von Solarstrom gezahlten „Kostendeckenden Vergütung" (KV) generell für Strom aus den erneuerbaren Energiequellen Sonne, Wind, Wasser, Biomasse oder Geothermie an. Dabei erhält der Betreiber deutlich mehr als die Mindestvergütung des Stromeinspeisegesetzes, so daß er seine Anlage kostendeckend betreiben kann. Die anfallenden Mehrkosten kann der Stromnetzbetreiber den Netzkosten zuschlagen und auf alle Stromkunden umlegen, auch auf jene, die per „Durchleitung" billigeren Strom beziehen. So entsteht auch ein Anreiz zum Stromsparen.

Der Prozeß der Energiewende ließe sich durch sprunghaft ansteigende Zahlen privater Investoren wesentlich beschleunigen, würde über die reine Kostendeckung hinaus für Strom aus erneuerbaren Energien eine gewinnbringende Vergütung bezahlt (ich schlage vor, sie „Innovative Vergütung" zu nennen), bei der auch die privaten Betreiber ähnlich wie die etablierten Energiekonzerne mehr als nur „Sparbuchzinsen" erwirtschaften. Durch Produktion großer Stückzahlen könnten in wenigen Jahrzehnten die Herstellungskosten soweit fallen, daß dann Strom dezentraler Neuanlagen in unmittelbarer Nachbarschaft billiger zu vermarkten wäre als umweltbelastender Strom fossilen und atomaren Ursprungs. Nebenbei würde die Region gestärkt, der Arbeitsmarkt entlastet und der Export von umweltfreundlicher Stromerzeugungstechnologie oder entsprechendem Know-how gefördert.